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  1. Relevanz:
     
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    Behandelt werden die Themen: Betriebsnummer Meldung zur Sozialversicherung Umlageverfahren U1 und U2 Lohnsteueranmeldung Mini-Jobs, Midi-Jobs staatliche Zuschüsse Arbeitsverträge, Vertragsmuster Merkblatt zur Beschäftigung von Mitarbeitenden Ansprechpartner ist Richard Schweizer, Rechtsabteilung, Telefon 07121 2412-232, richard.schweizer@handwerk-bw.de .

  2. Personal führen

    Datum: 08.07.2024

    Relevanz:
     
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    , inwieweit für den Mitarbeitenden wichtige Themen angemessen umgesetzt werden. Für viele Beschäftigte sind Themen wie die familiengerechte Arbeitsgestaltung, ein moderner Führungsstil oder transparente

  3. Relevanz:
     
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    Handlungsempfehlungen Kontakt: Rechtsabteilung, Telefon 07121 2412-230, recht@hwk-reutlingen.de

  4. Relevanz:
     
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    „Trotz eines schwierigen Umfelds hat sich die Handwerkskonjunktur als recht robust erwiesen. Allerdings stellen wir fest, dass in den vergangenen Wochen die Verunsicherung zugenommen hat. Die mageren Prognosen für die Gesamtwirtschaft, die schleppende Konjunktur in der Südwestindustrie und die unsichere Zinsentwicklung drücken die Stimmung von Betrieben und Verbrauchern“, sagt Kammerpräsident Harald Herrmann. 55 Prozent der Betriebe in den Landkreisen Freudenstadt, Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen und Zollernalb bewerteten ihre Geschäftslage im ersten Quartal mit der Note „gut“ (Vorjahresquartal: 59

  5. Relevanz:
     
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    Regelungen. Ein ZDH-Ratgeber aus der Reihe „Praxis Recht“ fasst die aktuelle Rechtslage in kompakter Form zusammen. ZDH Praxis Recht: Regeln für Aus- und Einbaukosten im Gewährleistungsfall (Stand: April 2024) Fragen zum Bauvertragsrecht beantwortet unsere Rechtsabteilung, Telefon 07121 2412-230, recht@hwk-reutlingen.de

  6. Relevanz:
     
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    Abzocke mit Branchenbucheinträgen Wenn Sie weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich an unsere Rechtsabteilung: Telefon 07121-2412-233, E-Mail: recht@hwk-reutlingen.de

  7. Relevanz:
     
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    Situation Verständnis zeigen und es lassen sich gemeinsame Lösungen finden“. Sonderurlaub für EM-Spiele? Ansprüche auf Sonderurlaub oder ein „Recht auf EM-frei“ kennt das Arbeitsrecht hingegen nicht. [...] „Arbeitnehmer dürfen ihre Fußballbegeisterung auch auf dem Arbeitsplatz nach außen tragen“, so der Arbeitsrechtsexperte. Das Büro darf also im Grundsatz auch mit einer Girlande oder einem Wimpel geschmückt werden

  8. Relevanz:
     
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    Beteiligt sind der Zentralverband des Deutschen Handwerk, das Bundesverkehrsministerium, Behörden und die Betreibergesellschaft Toll Collect. Bislang konnten schon zahlreiche Konstellationen abgestimm

  9. Relevanz:
     
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    , muss dieses zu „Angaben gem. § 5 DDG“ oder „Inhaltlich verantwortlich gem. § 5 DDG“ geändert werden. Muss die Rechtsnorm überhaupt angegeben werden? Es gibt keine gesetzliche Pflicht für die gängige Praxis, eine Rechtsnorm im Impressum anzugeben oder einem Impressum voranzustellen. Eine allgemeine Bezeichnung als Impressum oder Anbieterkennzeichnung ist ausreichend. Umgekehrt gilt: Wer auf die Nennung der Rechtsgrundlage nicht verzichten möchte, muss diesen Hinweis dringend aktualisieren, um möglichen Abmahnungen und Bußgeldern vorzubeugen. Datenschutzerklärung Anderes verhält es

  10. Relevanz:
     
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    . Es gibt Autoren, Fotografen, Filmemacher, Komponisten, Interpreten und andere, die (Urheber- oder Verwertungs-) Rechte an den jeweiligen Inhalten haben. Selbst wenn ein ausdrücklicher Hinweis fehlt (wie beispielsweise ein Copyright-Hinweis), muss grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass zur Nutzung dieser Medieninhalte eine häufig kostenpflichtige Erlaubnis der Rechteinhaber notwendig ist. Wer diese nicht einholt und die Inhalte trotzdem nutzt, riskiert kostspielige Abmahnungen. Der ZDH-Leitfaden gibt Betrieben einen praxisorientierten Überblick über die zahlreichen Rechtsfragen, die mit der