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  1. Relevanz:
     
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    Behandelt werden die Themen: Betriebsnummer Meldung zur Sozialversicherung Umlageverfahren U1 und U2 Lohnsteueranmeldung Mini-Jobs, Midi-Jobs staatliche Zuschüsse Arbeitsverträge, Vertragsmuster Merkblatt zur Beschäftigung von Mitarbeitenden Ansprechpartner ist Richard Schweizer, Rechtsabteilung, Telefon 07121 2412-232, richard.schweizer@handwerk-bw.de .

  2. Relevanz:
     
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    Gesetzlicher Mindestlohn und allgemeinverbindliche tarifliche Branchenmindestlöhne Anwendungsbereich: Wer hat einen Anspruch? Wer nicht? Berechnung und Bestandteile des Mindestlohns Fälligkeit Haftung des Generalunternehmers Dokumentationspflichten Kontrolle und Verstöße gegen das Mindestlohngesetz ZDH-Praxis Arbeitsrecht: Der gesetzliche Mindestlohn (Januar 2025) Fragen zum Mindestlohn beantwortet die Rechtsabteilung der Handwerkskammer, Telefon 07121 2412-230, recht@hwk-reutlingen.de .

  3. Relevanz:
     
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    , Rechtsabteilung, Telefon 07121 2412-232, E-Mail , und Lisa Helli, Rechtsabteilung, Telefon 07121 2412-231, E-Mail .

  4. Ansprechpartner

    Datum: 01.04.2016

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    Ansprechpartner Wir erhalten in der Zwischenzeit Anfragen zu diesem Thema aus dem gesamten deutschsprachigen Raum. Das übersteigt die Kapazitäten unserer Rechtsabteilung jedoch bei weitem. Wenn Sie also Nachfragen haben, dann wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Kammer. Falls Sie als Mitglied der Handwerkskammer Reutlingen dieser besonderen "Vertriebsmethode" erlegen sind und einen Vertrag möglicherweise bereits geschlossen haben, steht Ihnen die Handwerkskammer Reutlingen mit den nachfolgenden Ansprechpartnern gerne mit Rat und Tat zur Seite.

  5. Relevanz:
     
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    Die aktualisierten Musterverträge (Stand: Januar 2018) zu 13 handwerkstypischen Arbeitsverhältnissen und eine Zusatzvereinbarung bei Kurzarbeit können kostenlos auf der Internetseite des Handwerkstags abgerufen werden. Grundsätzlich gilt: Die Muster sind als Orientierungshilfen gedacht und können eine qualifizierte arbeitsrechtliche Beratung nicht ersetzen. Diese gibt es bei den Rechtsberatern der Handwerkskammern, Innungen und Fachverbände. BWHT-Arbeitsvertragsmuster Ansprechpartner in der Rechtsabteilung der Handwerkskammer Reutlingen sind Richard Schweizer, Telefon 07121 2412

  6. Relevanz:
     
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    Ist ein Mitarbeiter innerhalb eines Jahres mehr als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein so genanntes betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten. Dazu gehören Gespräche über die Ursachen der Arbeitsunfähigkeit, die Belastbarkeit des Mitarbeiters und konkrete Maßnahmen, wie zum Beispiel Angebote der Gesundheitsförderung oder die Umgestaltung von Arbeitsplätzen. Für Mitarbeiter ist die Teilnahme freiwillig. UDH-Merkblatt „Betriebliches Eingliederungsmanagement“ Ansprechpartnerin ist Katharina Nopper, Rechtsabteilung, Telefon

  7. Relevanz:
     
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    Die Musterverträge (Stand: Mai 2013) zu 13 handwerkstypischen Arbeitsverhältnissen und eine Zusatzvereinbarung bei Kurzarbeit können ab sofort kostenlos auf der Internetseite des Handwerkstags abgerufen werden. Grundsätzlich gilt: die Muster sind als Orientierungshilfen gedacht und ersetzen nicht eine qualifizierte arbeitsrechtliche Beratung. Diese gibt es bei den Rechtsberatern der Handwerkskammern, Innungen und Fachverbände. BWHT-Arbeitsvertragsmuster Ansprechpartner in der Rechtsabteilung der Handwerkskammer Reutlingen sind Richard Schweizer, Telefon 07121 2412-232, E-Mail , und

  8. Relevanz:
     
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    Die aktualisierten Musterverträge (Stand: Juli 2012) zu 13 handwerkstypischen Arbeitsverhältnissen und eine Zusatzvereinbarung bei Kurzarbeit können kostenlos auf der Internetseite des Handwerkstags abgerufen werden. Grundsätzlich gilt: die Muster sind als Orientierungshilfen gedacht und ersetzen nicht eine qualifizierte arbeitsrechtliche Beratung. Diese gibt es bei den Rechtsberatern der Handwerkskammern, Innungen und Fachverbände. BWHT-Arbeitsvertragsmuster Ansprechpartner in der Rechtsabteilung der Handwerkskammer Reutlingen sind Richard Schweizer, Telefon 07121 2412-232, E-Mail , und

  9. Musterverträge überarbeitet

    Datum: 03.05.2018

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    Die aktualisierten Musterverträge (Stand: Mai 2018) zu 13 handwerkstypischen Arbeitsverhältnissen und eine Zusatzvereinbarung bei Kurzarbeit können kostenlos auf der Internetseite des Handwerkstags abgerufen werden. Grundsätzlich gilt: Die Muster sind als Orientierungshilfen gedacht und können eine qualifizierte arbeitsrechtliche Beratung nicht ersetzen. Diese gibt es bei den Rechtsberatern der Handwerkskammern, Innungen und Fachverbände. BWHT-Arbeitsvertragsmuster Ansprechpartner in der Rechtsabteilung der Handwerkskammer Reutlingen sind Richard Schweizer, Telefon 07121 2412-232 und Marko

  10. Relevanz:
     
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    Die Musterverträge zu 13 handwerkstypischen Arbeitsverhältnissen, die der Landesarbeitskreis Recht des baden-württembergischen Handwerks betreut, sind kostenlos abrufbar auf der Internetseite Handwerkstags. Bitte beachten: Die Muster sind als Orientierungshilfen gedacht und können eine qualifizierte arbeitsrechtliche Beratung nicht ersetzen. Diese gibt es bei den Rechtsberatern der Handwerkskammern, Innungen und Fachverbände. BWHT-Arbeitsvertragsmuster Themenseite zum Nachweisgesetz Fragen beantwortet die Rechtsabteilung der Handwerkskammer Reutlingen, Telefon 07121 2412