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  1. Relevanz:
     
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    Bernd Boscolo/pixelio.de

    Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat nun eine Fallsammlung zur Künstlersozialabgabe erstellt. Gegenstand sind tatsächliche und mögliche Konstellationen, aus denen eine Abgabepflicht re

  2. Relevanz:
     
    92%
     

    Der Flyer erläutert in knapper Form, welche Handwerksunternehmer der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen, unter welchen Voraussetzungen eine Befreiung möglich ist und in welcher Höhe Beiträge zu entrichten sind. Flyer "Rentenversicherungspflicht für selbstständige Handwerker" (Stand: April 2013) - Muster

  3. Erhöhte Abgabe

    Datum: 17.12.2012

    Relevanz:
     
    64%
     

    Betriebe müssen auf die Abführung der Künstlersozialabgabe achten, wenn sie selbständige „Künstler“ nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (beispielsweise Webdesigner, Werbefotografen, Grafiker, Autoren, Öffentlichkeitsarbeiter etc.) für Maßnahmen der Eigenwerbung beauftragen. Seit dem Jahr 2007 überwachen die Rentenversicherungsträger bei turnusmäßigen Betriebsprüfungen auch die rechtzeitige und vollständige Zahlung der Künstlersozialabgabe. Die Rentenversicherung prüft dabei die Abgabepflicht. Der Betriebsprüfer setzt die Höhe der Abgabe fest und ermittelt dann den Betrag der Vorauszahlungen. www.kuenstlersozialkasse.de

  4. Relevanz:
     
    73%
     

    Fachberater der Deutschen Rentenversicherung beantworten Fragen zur gesetzlichen Rente, zu individuellen Versicherungsverläufen und ergänzenden Formen der Altersvorsorge, wie beispielsweise der staatlich geförderten Riester-Rente. Die Beratung findet in der Handwerkskammer Reutlingen, Hindenburgstraße 58, statt. Anmeldung bei Marion Gerbert, Telefon 07121 2412-233, E-Mail . Alle Rentensprechtage 2012 auf einen Blick

  5. Neue Regeln für Minijobs

    Datum: 04.12.2012

    Relevanz:
     
    46%
     

    kann die Riester-Förderung in Anspruch genommen werden. Nach Angaben der Minijob-Zentrale bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See nutzten im Jahr 2011 rund fünf Prozent aller Minijobber diese Option. Beispielrechnung Die Mindestbemessungsgrundlage wird ab dem 1. Januar 2013 auf 175 Euro angehoben. Der Mindestbeitrag zur Rentenversicherung beträgt demnach monatlich 33,08 Euro (18,9 Prozent von 175 Euro). Der Arbeitgeber führt pauschal 15 Prozent vom monatlichen Arbeitsentgelt an die Rentenversicherung ab. Der Minijobber übernimmt 3,9 Prozent. Liegt das tatsächliche

  6. Relevanz:
     
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    Fachberater der Deutschen Rentenversicherung beantworten Fragen zur gesetzlichen Rente, zu individuellen Versicherungsverläufen und ergänzenden Formen der Altersvorsorge, wie beispielsweise der staatlich geförderten Riester-Rente. Die Beratung findet in der Handwerkskammer Reutlingen, Hindenburgstraße 58, statt. Anmeldung bei Marion Gerbert, Telefon 07121 2412-233, E-Mail . Alle Rentensprechtage 2012 auf einen Blick

  7. Relevanz:
     
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    Fachberater der Deutschen Rentenversicherung beantworten Fragen zur gesetzlichen Rente, zu individuellen Versicherungsverläufen und ergänzenden Formen der Altersvorsorge, wie beispielsweise der staatlich geförderten Riester-Rente. Die Beratung findet in der Handwerkskammer Reutlingen, Hindenburgstraße 58, statt. Anmeldung bei Marion Gerbert, Telefon 07121 2412-233, E-Mail . Alle Rentensprechtage 2012 auf einen Blick

  8. Relevanz:
     
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    in der gesetzlichen Rentenversicherung durch politische Fehlentscheidungen der Vorjahre so abgeschmolzen worden war, dass für das Jahr 2006 eine erhebliche Finanzierungslücke drohte, die durch einen einmaligen Effekt von dreizehn Sozialversicherungsbeiträgen aufgefangen werden sollte. Inzwischen sei die Kassenlage der Rentenversicherung jedoch so gut, dass dieses Gesetz wieder rückgängig gemacht werden

  9. Rente, Riester & Co.

    Datum: 01.08.2012

    Relevanz:
     
    73%
     

    Fachberater der Deutschen Rentenversicherung beantworten Fragen zur gesetzlichen Rente, zu individuellen Versicherungsverläufen und ergänzenden Formen der Altersvorsorge, wie beispielsweise der staatlich geförderten Riester-Rente. Die Beratung findet in der Handwerkskammer Reutlingen, Hindenburgstraße 58, statt. Anmeldung bei Marion Gerbert, Telefon 07121 2412-233, E-Mail Alle Rentensprechtage 2012 auf einen Blick

  10. Relevanz:
     
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    ermittelt und abgeführt werden. Der Grund für dieses unsinnige Bürokratiemonster war ein politischer: Die Mindestreserve in der gesetzlichen Rentenversicherung war durch politische Fehlentscheidungen der