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    - Seite 1 von 3 - Recherchieren unter juris | Das Rechtsportal   Langtext   recherchiert von: Richard Schweizer am 08.01.2013        Gericht: LG Saarbrücken 13. Zivilkammer Entschei- dungsdatum: 26.10.2012 Aktenzeichen: 13 S 143/12 Dokumenttyp: Urteil  Quelle: Normen: § 305c Abs 1 BGB, § 631 Abs 1 BGB     Leitsatz Zum überraschenden Charakter einer Entgeltklausel in Verträgen über Branchenbucheinträge im Internet (Anschluss BGH, Urteil vom 26. Juli 2012, VII ZR 262/11, MDR 2012, 1147; LG Flens- burg, Urteil vom 8. Juli 2011, 1 S 71/10; LG Offenburg, Urteil vom 15. Mai 2012, 1 S 151

  2. daten_10.pdf

    Datum: 27.05.2016

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    : Recht und Handwerksrolle Ass. jur. Richard Schweizer GB 4: Berufsausbildung | Prüfungs- und Sachverständigenwesen St. Hauptgeschäftsführer Rainer Neth GB 5: Unternehmensberatung Dipl

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    kann jede Person beantragen, die über einen ausländischen Berufsabschluss verfügt und 2 beabsichtigt, eine Erwerbstätigkeit in Deutschland auszuüben (Nachweis nur bei Nicht- EU/EWR/Schweiz-Bürgern und Personen, die ihren Wohnsitz nicht in der EU/EWR/Schweiz ha- ben, erforderlich). Ein Antrag kann unabhängig von der Staatsangehörigkeit und vom Aufenthaltsstatus gestellt werden. Nicht [...] Erklärung, dass bisher kein Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung nach dem BQFG gestellt wurde Nachweis, dass der Antragsteller in Deutschland arbeiten will (entfällt für Staatsangehörige der EU/EWR/Schweiz

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    kann jede Person beantragen, die über einen ausländischen Berufsabschluss verfügt und 2 beabsichtigt, eine Erwerbstätigkeit in Deutschland auszuüben (Nachweis nur bei Nicht- EU/EWR/Schweiz-Bürgern und Personen, die ihren Wohnsitz nicht in der EU/EWR/Schweiz ha- ben, erforderlich). Ein Antrag kann unabhängig von der Staatsangehörigkeit und vom Aufenthaltsstatus gestellt werden. Nicht [...] Erklärung, dass bisher kein Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung nach dem BQFG gestellt wurde Nachweis, dass der Antragsteller in Deutschland arbeiten will (entfällt für Staatsangehörige der EU/EWR/Schweiz

  5. Kontaktreise in die Schweiz

    Datum: 04.09.2015

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    Der florierende Schweizer Baumarkt ist auch für deutsche Handwerksunternehmen attraktiv. Inländische Anbieter können der Nachfrage nicht ausreichend gerecht werden, so dass sich für deutsche Bau-Spezialisten interessante Geschäftschancen bieten. Das Qualitätsbewusstsein der Schweizer Kunden sowie die geografische und kulturelle Nähe erleichtern den Zugang zu dem Markt. Bei der Aufnahme geschäftlicher Aktivitäten in der Schweiz müssen jedoch verschiedene Bestimmungen bekannt sein und genau beachtet werden. Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) organisiert die Handelskammer

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    ) Bei Fragen zum Bildungszeitgesetz wenden Sie sich bitte an unsere Rechtsberater: Richard Schweizer, Telefon 07121 2412-232, richard.schweizer@hwk-reutlingen.de , und Lisa Helli, Telefon 07121 2412

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    heruntergeladen werden. Fragen zu Ferienbeschäftigungen und Aushilfen beantworten Richard Schweizer, Tel. 07121/2412-232, E-Mail: richard.schweizer@hwk-reutlingen , und Lisa Helli, Tel. 07121/2412-231, E

  8. Musterverträge überarbeitet

    Datum: 04.05.2015

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    Die aktualisierten Musterverträge (Stand: April 2015) zu 13 handwerkstypischen Arbeitsverhältnissen und eine Zusatzvereinbarung bei Kurzarbeit können kostenlos auf der Internetseite des Handwerkstags abgerufen werden. Grundsätzlich gilt: die Muster sind als Orientierungshilfen gedacht und ersetzen nicht eine qualifizierte arbeitsrechtliche Beratung. Diese gibt es bei den Rechtsberatern der Handwerkskammern, Innungen und Fachverbände. BWHT-Arbeitsvertragsmuster Ansprechpartner in der Rechtsabteilung der Handwerkskammer Reutlingen sind Richard Schweizer, Telefon 07121 2412-232, Lisa Helli

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    “, betonten die beiden Zöllner, die im Rahmen der Veranstaltung ebenfalls referierten. Ansprechpartner sind Richard Schweizer, Justiziar, Telefon 07121 2412-232, E-Mail: richard.schweizer

  10. Ein Stern für KAFA

    Datum: 11.03.2015

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    in Deutschland, Österreich und der Schweiz. www.kafa-textilpflege.de