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  1. Relevanz:
     
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    Körperschaft mitzuteilen, während der Prüfung dem Prüfungsausschuss oder der Prüferdelegation. Absatz 2 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend. (4) Ausbilder des Prüflings sollen, soweit nicht besondere Umstände [...] Arbeits- und Hilfsmittel schriftlich mitzuteilen. Die Entscheidung über die Nichtzulassung ist dem Prüfling schriftlich mit Begründung bekannt zu geben. (4) Die Zulassung kann von der für die [...] überschreiten. (4) Die gemeinsame Durchführung der Schulabschlussprüfung und des schriftlichen Teils der Gesellenprüfung/Prüfung Teil II regelt eine Ver- einbarung zwischen dem Kultusministerium

  2. Relevanz:
     
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    Körperschaft mitzuteilen, während der Prüfung dem Prüfungsausschuss oder der Prüferdelegation. Absatz 2 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend. (4) Ausbilder des Prüflings sollen, soweit nicht besondere Umstände [...] Arbeits- und Hilfsmittel schriftlich mitzuteilen. Die Entscheidung über die Nichtzulassung ist dem Prüfling schriftlich mit Begründung bekannt zu geben. (4) Die Zulassung kann von der für die [...] überschreiten. (4) Die gemeinsame Durchführung der Schulabschlussprüfung und des schriftlichen Teils der Gesellenprüfung/Prüfung Teil II regelt eine Ver- einbarung zwischen dem Kultusministerium

  3. Relevanz:
     
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    Körperschaft mitzuteilen, während der Prüfung dem Prüfungsausschuss oder der Prüferdelegation. Absatz 2 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend. (4) Ausbilder des Prüflings sollen, soweit nicht besondere Umstände [...] Arbeits- und Hilfsmittel schriftlich mitzuteilen. Die Entscheidung über die Nichtzulassung ist dem Prüfling schriftlich mit Begründung bekannt zu geben. (4) Die Zulassung kann von der für die [...] überschreiten. (4) Die gemeinsame Durchführung der Schulabschlussprüfung und des schriftlichen Teils der Gesellenprüfung/Prüfung Teil II regelt eine Ver- einbarung zwischen dem Kultusministerium

  4. Relevanz:
     
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    Körperschaft mitzuteilen, während der Prüfung dem Prüfungsausschuss oder der Prüferdelegation. Absatz 2 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend. (4) Ausbilder des Prüflings sollen, soweit nicht besondere Umstände [...] Arbeits- und Hilfsmittel schriftlich mitzuteilen. Die Entscheidung über die Nichtzulassung ist dem Prüfling schriftlich mit Begründung bekannt zu geben. (4) Die Zulassung kann von der für die [...] überschreiten. (4) Die gemeinsame Durchführung der Schulabschlussprüfung und des schriftlichen Teils der Gesellenprüfung/Prüfung Teil II regelt eine Ver- einbarung zwischen dem Kultusministerium

  5. Relevanz:
     
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    Körperschaft mitzuteilen, während der Prüfung dem Prüfungsausschuss oder der Prüferdelegation. Absatz 2 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend. (4) Ausbilder des Prüflings sollen, soweit nicht besondere Umstände [...] Arbeits- und Hilfsmittel schriftlich mitzuteilen. Die Entscheidung über die Nichtzulassung ist dem Prüfling schriftlich mit Begründung bekannt zu geben. (4) Die Zulassung kann von der für die [...] überschreiten. (4) Die gemeinsame Durchführung der Schulabschlussprüfung und des schriftlichen Teils der Gesellenprüfung/Prüfung Teil II regelt eine Ver- einbarung zwischen dem Kultusministerium

  6. Relevanz:
     
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    Körperschaft mitzuteilen, während der Prüfung dem Prüfungsausschuss oder der Prüferdelegation. Absatz 2 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend. (4) Ausbilder des Prüflings sollen, soweit nicht besondere Umstände [...] Arbeits- und Hilfsmittel schriftlich mitzuteilen. Die Entscheidung über die Nichtzulassung ist dem Prüfling schriftlich mit Begründung bekannt zu geben. (4) Die Zulassung kann von der für die [...] überschreiten. (4) Die gemeinsame Durchführung der Schulabschlussprüfung und des schriftlichen Teils der Gesellenprüfung/Prüfung Teil II regelt eine Ver- einbarung zwischen dem Kultusministerium

  7. Relevanz:
     
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    pflichtgemä- ßem Ermessen (§ 40 Absatz 3 Satz 4 BBiG). (7) Die Mitglieder der Prüfungsausschüsse können nach Anhörung der an ihrer Berufung Beteiligten aus wichtigem Grunde abberufen werden (§ 40 Absatz 3 [...] . (4) Dem Antrag auf Zulassung sind beizufügen: a) in den Fällen von § 8 Absatz 1 und 2, § 9 Absatz 3 - Bescheinigung über die Teilnahme an vorgeschriebenen Zwi- schenprüfungen oder am ersten Teil [...] überschreiten. (4) Die gemeinsame Durchführung der Schulabschlussprüfung und des schriftlichen Teils der Abschlussprüfung / Prüfung Teil II regelt eine Vereinbarung zwischen dem Kultusministerium

  8. Relevanz:
     
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    pflichtgemä- ßem Ermessen (§ 40 Absatz 3 Satz 4 BBiG). (7) Die Mitglieder der Prüfungsausschüsse können nach Anhörung der an ihrer Berufung Beteiligten aus wichtigem Grunde abberufen werden (§ 40 Absatz 3 [...] . (4) Dem Antrag auf Zulassung sind beizufügen: a) in den Fällen von § 8 Absatz 1 und 2, § 9 Absatz 3 - Bescheinigung über die Teilnahme an vorgeschriebenen Zwi- schenprüfungen oder am ersten Teil [...] überschreiten. (4) Die gemeinsame Durchführung der Schulabschlussprüfung und des schriftlichen Teils der Abschlussprüfung / Prüfung Teil II regelt eine Vereinbarung zwischen dem Kultusministerium

  9. Relevanz:
     
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    pflichtgemä- ßem Ermessen (§ 40 Absatz 3 Satz 4 BBiG). (7) Die Mitglieder der Prüfungsausschüsse können nach Anhörung der an ihrer Berufung Beteiligten aus wichtigem Grunde abberufen werden (§ 40 Absatz 3 [...] . (4) Dem Antrag auf Zulassung sind beizufügen: a) in den Fällen von § 8 Absatz 1 und 2, § 9 Absatz 3 - Bescheinigung über die Teilnahme an vorgeschriebenen Zwi- schenprüfungen oder am ersten Teil [...] überschreiten. (4) Die gemeinsame Durchführung der Schulabschlussprüfung und des schriftlichen Teils der Abschlussprüfung / Prüfung Teil II regelt eine Vereinbarung zwischen dem Kultusministerium

  10. Relevanz:
     
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    pflichtgemä- ßem Ermessen (§ 40 Absatz 3 Satz 4 BBiG). (7) Die Mitglieder der Prüfungsausschüsse können nach Anhörung der an ihrer Berufung Beteiligten aus wichtigem Grunde abberufen werden (§ 40 Absatz 3 [...] . (4) Dem Antrag auf Zulassung sind beizufügen: a) in den Fällen von § 8 Absatz 1 und 2, § 9 Absatz 3 - Bescheinigung über die Teilnahme an vorgeschriebenen Zwi- schenprüfungen oder am ersten Teil [...] überschreiten. (4) Die gemeinsame Durchführung der Schulabschlussprüfung und des schriftlichen Teils der Abschlussprüfung / Prüfung Teil II regelt eine Vereinbarung zwischen dem Kultusministerium