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  1. dhz2022_09.pdf

    Datum: 11.05.2022

    Relevanz:
     
    2%
     

    werden. Damit Betriebe die- ser Pflicht termingerecht nachkom- men können, ist die Registrierung seit Anfang Mai möglich. Es handelt sich um eine reine Mel- depflicht. Die Systembeteiligungs- pflicht

  2. Neue Regeln ab 1. Juli 2022

    Datum: 03.05.2022

    Relevanz:
     
    9%
     

    belangt werden. Damit Betriebe die Vorgabe termingerecht erfüllen können, ist die Online-Registrierung ab dem 5. Mai 2022 möglich. Verpackungen ohne Systembeteiligungspflicht

  3. dhz2022_08.pdf

    Datum: 27.04.2022

    Relevanz:
     
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    werden soll, wird zum Vabanque- spiel.“ Dr. Joachim Eisert Hauptgeschäftsführer Foto: Höss TERMIN Nachfolge in Zeiten der Pandemie Die Pandemie beeinflusst die Ertragssituation vieler Unterneh- men [...] Herausforderung Nachfolge erfolgreich meistern mit Herz und Verstand – Wie die wei- chen Faktoren die Betriebs- übergabe beeinflussen, 19. Mai 2022, 11 bis 12 Uhr Alle Termine und Links zur Anmeldung unter

  4. Relevanz:
     
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    . 2 Wochen vor dem Prüfungstermin, unabhängig von der Schulungsmaßnahme. Bitte kreuzen Sie deshalb die im Antrag genannte „Anmeldung zur nächsten Prüfung“ (siehe Punkt 8) unbedingt an. Ohne Ihre

  5. Relevanz:
     
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    Zweiter Abschnitt: Vorbereitung der Fortbildungsprüfung § 7 Prüfungstermine 9 § 8 Zulassung zur Fortbildungsprüfung 9 § 9 Befreiung von vergleichbaren Prüfungsbestandteilen 9 § 10 [...] Prüfungsvorgänge Verschwiegenheit gegenüber Dritten zu wahren. 8Prüfungsausschüsse und Prüferdelegationen Zweiter Abschnitt: Vorbereitung der Fortbildungsprüfung § 7 Prüfungstermine 1. Die Handwerkskammer legt die Prüfungstermine je nach Bedarf fest. Die Termine sollen nach Möglichkeit mit den beruflichen Bildungsmaßnahmen der im Bezirk der Handwerkskammer vorhandenen Fortbildungseinrichtungen

  6. Relevanz:
     
    6%
     

    Zweiter Abschnitt: Vorbereitung der Fortbildungsprüfung § 7 Prüfungstermine 9 § 8 Zulassung zur Fortbildungsprüfung 9 § 9 Befreiung von vergleichbaren Prüfungsbestandteilen 9 § 10 [...] Prüfungsvorgänge Verschwiegenheit gegenüber Dritten zu wahren. 8Prüfungsausschüsse und Prüferdelegationen Zweiter Abschnitt: Vorbereitung der Fortbildungsprüfung § 7 Prüfungstermine 1. Die Handwerkskammer legt die Prüfungstermine je nach Bedarf fest. Die Termine sollen nach Möglichkeit mit den beruflichen Bildungsmaßnahmen der im Bezirk der Handwerkskammer vorhandenen Fortbildungseinrichtungen

  7. Relevanz:
     
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    : Vorbereitung der Fortbildungsprüfung § 7 Prüfungstermine .................................................................. Seite 13 § 8 Zulassung zur Fortbildungsprüfung [...] Zweiter Abschnitt: Vorbereitung der Fortbildungsprüfung § 7 Prüfungstermine (1) Die Handwerkskammer Reutlingen legt die Prüfungstermine je nach Bedarf fest. Die Termine sollen nach Möglichkeit mit den betroffenen Fortbildungseinrichtungen abgestimmt werden. (2) Die Handwerkskammer Reutlingen gibt die Prüfungstermine ein- schließlich der Anmeldefristen in geeigneter Weise öffentlich min- destens einen

  8. Relevanz:
     
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    : Vorbereitung der Fortbildungsprüfung § 7 Prüfungstermine .................................................................. Seite 13 § 8 Zulassung zur Fortbildungsprüfung [...] Zweiter Abschnitt: Vorbereitung der Fortbildungsprüfung § 7 Prüfungstermine (1) Die Handwerkskammer Reutlingen legt die Prüfungstermine je nach Bedarf fest. Die Termine sollen nach Möglichkeit mit den betroffenen Fortbildungseinrichtungen abgestimmt werden. (2) Die Handwerkskammer Reutlingen gibt die Prüfungstermine ein- schließlich der Anmeldefristen in geeigneter Weise öffentlich min- destens einen

  9. Relevanz:
     
    3%
     

    ausschuss am Prüfungstermin vorgegeben. 4. Die Vorbereitungszeit für die mündliche Prüfung beträgt 30 Minuten. Die mündliche Prüfung soll nicht länger als 30 Minuten dauern, von diesen 30 Minuten sollen

  10. Relevanz:
     
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    ausschuss am Prüfungstermin vorgegeben. 4. Die Vorbereitungszeit für die mündliche Prüfung beträgt 30 Minuten. Die mündliche Prüfung soll nicht länger als 30 Minuten dauern, von diesen 30 Minuten sollen