Den Innovationsgutschein A in Höhe von 2.500 Euro gibt es für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld einer Entwicklung, zum Beispiel für Technologie- oder Marktrecherchen. Den Innovationsgutschein B in Höhe von 5.000 Euro gibt es für Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten die darauf ausgerichtet sind, innovative Produkte oder Dienstleistungen bis zur Marktreife auszugestalten, zum Beispiel für Konstruktionsleistungen oder den Prototypenbau. Nicht gefördert werden klassische Unternehmensberatungen, Honorare im Rahmen der Anmeldung von Schutzrechten, Maschinenanschaffungen, Diplomarbeiten oder betriebsinterner