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    . Schriftliche Prüfung und mündliche Ergänzungsprüfung sind im Verhältnis 2:1 zu gewichten. (6) Die schriftlichen Prüfungsleistungen können innerhalb eines Gesamtzeitraums von maximal 5 Jahren zu un [...] Prüfung im Fach „Projektmanagement“ erfolgt in Form einer Projektarbeit, die als schriftliche Hausarbeit auszufertigen ist. Das Thema, den Umfang und die Bearbeitungszeit der Projektarbeit legt der Prüfungsausschuss fest. (4) Die schriftliche Prüfung im Fach „Projektmanagement“ ist durch ein auf das Thema der Projektarbeit bezoge- nes Fachgespräch zu ergänzen, in dem der Prüfungsteilnehmer

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    Besonderen Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum Abschluss „Europaassistent/-in (HWK)“. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher [...] „Europaassistent/-in(HWK) ist festzustellen, ob der Prüfungsteilnehmer die notwendigen Kompetenzen besitzt, den Herausforderungen und Anforderungen des gemeinsamen europäischen Wirt- schaftsraums gerecht werden zu können [...] wesentliche Strukturen der Arbeitswelt • Kulturelle Angebote und Freizeitgestaltungsmöglichkeiten • Allgemeine und gesetzliche Bedingungen des neuen Lebensbereiches vor Ort (3) Die Prüfung ist

  3. gebuehrenordnung_20150123.pdf

    Datum: 30.11.2016

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    Amtliche Bekanntmachung Änderung der Gebührenordnung Die Vollversammlung der Handwerkammer hat am 25. November 2014 aufgrund von § 106 Abs. 1 Nr. 5 des Geset- zes zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) in der derzeit gültigen Fassung sowie aufgrund von § 8 Abs. 1 Nr. 5 der Satzung der Handwerkskammer Reutlingen in der derzeit gültigen Fassung nachfolgenden Beschluss zur Änderung der Gebührenordnung der Handwerkskammer Reutlingen, zuletzt geändert am 24. Juli 2012, be- schlossen. §1 Die Anlage zu § 4 Abs. 1 der Gebührenordnung lautet bei Ziffer 5: 5.1 Für

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    geregelt. (2) Zu den Sitzungen des Prüfungsausschusses sind die ordentlichen Mitglieder rechtzeitig einzuladen. Stell- vertretende Mitglieder werden in geeigneter Weise unterrichtet. Kann ein Mitglied [...] O) Zulas- sungsvoraussetzungen vorsieht, sind ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland zu berücksichtigen (§ 42 b HwO). Fortbildungsprüfungsordnung Seite 7 [...] . Bei der Durchführung von schriftlichen Prüfungen kann die Aufsicht über die Gewährung einer Zeitverlängerung entscheiden. (4) Über den Ablauf der Prüfung ist eine Niederschrift zu fertigen.

  5. beitrag12.pdf

    Datum: 03.01.2019

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    . Dezember 2011 auf Grund von § 106 Abs. 1 Nr. 5 und § 113 der Handwerksordnung (HwO) in der derzeit gültigen Fassung sowie auf Grund von § 8 Abs. 1 Nr. 5 der Satzung der Handwerkskammer Reutlingen in der derzeit gültigen Fassung nachfolgen- den Beschluss zur Festsetzung des Beitrags und der überbetrieblichen Umlage mit Berufszuschlag gefasst: Beitragsfestsetzung für das Jahr 2012 Auf der Grundlage [...] Grundsatzbeschlusses zur überbetrieblichen Ausbildung in der derzeit gültigen Fassung von der Verpflichtung zur Kostentragung der überbetrieblichen Ausbildung ausgenommen sind, der allgemei- ne Kammerbeitrag, der sich

  6. gebuehrenordnung_20121109.pdf

    Datum: 03.01.2019

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    ( HWO) in der derzeit gültigen Fassung, sowie aufgrund von § 8 Abs. 1 Nr. 5 der Satzung der Handwerks- kammer Reutlingen in der derzeit gültigen Fassung nachfolgenden Beschluss zur Änderung der Gebührenordnung der Handwerkskammer Reutlingen vom 17. Juli 2000, zuletzt geändert am 30.November 2010, beschlossen: § 1 § 1 § 1 § 1 Die Anlage zu § 4 Abs. 1 der Gebührenordnung wird unter den [...] .3.2 Ausbilderprüfung 150,00 Euro § 2§ 2§ 2§ 2 Die Anlage zu § 4 Abs. 1 der Gebührenordnung wir unter der nachfolgenden Ziffer wie folgt geändert: 3.5.1 Entscheidung über einen Antrag

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    Ausbildungsnachweis zu führen. Ihnen ist Ge- legenheit zu geben, den schriftlichen Ausbildungsnachweis während der Ausbildungszeit zu führen. Die Ausbildenden haben den schriftlichen Ausbildungsnachweis regelmäßig [...] geordneten Ausbildungsgang zu vermit- teln. (siehe auch § 1 Abs. 3 BBiG) Sie hat ferner den Erwerb der erforderlichen Berufserfahrungen zu ermöglichen. Grundsätzlich ist auch für behinderte Menschen (§§ 64 [...] O anerkannten Ausbildungsberuf ist entsprechend § 64 BBiG / § 42k HwO kontinuierlich zu prüfen. Die Feststellung, dass Art und Schwere/Art oder Schwere der Behinderung eine Ausbildung nach einer

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    Prüfung rechtfertigen. (3) Ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland sind bei der Zulassung zur Prüfung zu berücksichtigen (§ 42 b HWO). § 3 Inhalt und Dauer [...] Gebäudeenergieausweisen kennt. Die Prüfungszeit der schriftlichen Prüfung beträgt insgesamt 4 Stunden. Dabei ist in jedem Handlungsfeld min- destens eine komplexe, handlungsorientierte Aufgabe zu bearbeiten [...] Handlungsfelder sind wie folgt zu gewichten: 1. Handlungsfeld "Modernisierungen planen" 60 Prozent 2. Handlungsfeld "Bauwerke und Baukonstruktionen bewerten und auswählen" 10 Prozent 3

  9. ueba-diverse-berufe_2013.pdf

    Datum: 03.01.2019

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    (HWO) in der derzeit gültigen Fassung und § 5 des Grundsatzbeschlusses zur überbetrieblichen Ausbildung der Handwerkskammer Reutlingen in der derzeit gültigen Fassung folgende Regelung zur Durchführung [...] sowie die Ausarbeitung und Präsentation der erstellten Aufnahmen BA Stgt HK Stgt HK RT FOTO2/02 2 Zeitgemäße Bildgestaltung sowie Bildkonzeptionen und Präsentationen in der fotografischen Praxis [...] 3B/02 1 Erweiterte Grundlagen zur digitalen Aufnahmetech- nik, zu Scantechniken und zur Bildbearbeitung BA Stgt HK Stgt HK RT FOTO1/11 2 Aufnahme-, Beleuchtungs- und Messtechnik sowie Ausarbeitung

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    gestrichen. Seite 2 von 3 e) Abs. 5 wird gestrichen. f) Der bisherige Abs. 6 wird zu Abs. 4. 2. § 5 Öffentliche Bestellung a) Nach Abs. 1 wir folgender neuer Abs. 2 eingefügt: (2) „Die öffentliche Bestellung dient ausschließlich dem Zweck, Gerichten, Behörden und privaten Auftrag- gebern Sachverständige zur Verfügung zu stellen, die persönlich integer sind und fachlich richtige sowie unpar- teiische und glaubhafte Sachverständigenleistungen gewährleisten.“ b) Der bisherige Abs. 2 wird zu Abs. 3. c) Abs. 3 wird wie folgt geändert und wird zu Abs. 4: Nach Satz 1 wird