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  1. dhz2024_07.pdf

    Datum: 10.04.2024

    Relevanz:
     
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    “. Es sei daher ein Erfolg, dass zwölf der im Jahr 2004 zulassungsfrei gestellten Gewerke seit 2020 wieder meisterpflichtig sind. Frustrierend sei für ihn indes gewesen, so Eisert, wenn er erfahren

  2. Relevanz:
     
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    (Wählbarkeit Selbständige) (1) Wählbar als Vertreter der zulassungspflichtigen Handwerke sind 1. die wahlberechtigten natürlichen Personen, sofern sie a) im Bezirk der Handwerkskammer seit mindestens [...] - ständiger Handwerker in einem zulassungspflichtigen Handwerk und als gesetzlicher Vertreter oder vertretungs- berechtigter Gesellschafter einer in der Handwerksrolle eingetragenen juristischen Person oder Personengesell- schaft gegenseitig anzurechnen. (3) Für die Wahl der Vertreter der zulassungsfreien Handwerke, der handwerksähnlichen Gewerbe und der Perso- nen nach § 90 Abs. 3 und 4 gelten die Absätze 1 und

  3. dhz2024_06.pdf

    Datum: 20.03.2024

    Relevanz:
     
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    besitzt. (2) Bei der Berechnung der Fristen in Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe a und Nr. 2 Buchstabe b sind die Tätigkeiten als selbständiger Handwerker in einem zulassungspflichtigen Handwerk und als [...] Vertreter der zulassungsfreien Handwerke, der handwerksähnlichen Gewerbe und der Personen nach § 90 Abs. 3 und 4 gelten die Absätze 1 und 2 entspre- chend. § 98 Handwerksordnung (Wahlberechtigung Arbeit

  4. dhz2024_06.pdf

    Datum: 20.03.2024

    Relevanz:
     
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    besitzt. (2) Bei der Berechnung der Fristen in Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe a und Nr. 2 Buchstabe b sind die Tätigkeiten als selbständiger Handwerker in einem zulassungspflichtigen Handwerk und als [...] Vertreter der zulassungsfreien Handwerke, der handwerksähnlichen Gewerbe und der Personen nach § 90 Abs. 3 und 4 gelten die Absätze 1 und 2 entspre- chend. § 98 Handwerksordnung (Wahlberechtigung Arbeit

  5. Relevanz:
     
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    Unterschiede und Zulassung zu geeigneter Qualifizierungs- oder Weiterbildungsmaßnahme in Deutschland. ▫ Einreise zur Ablegung einer Prüfung: Anerkennungsbescheid mit dem Hinweis auf die Notwendigkeit zur

  6. Rechtsgrundlagen

    Datum: 29.03.2019

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    Rechtsgrundlagen der Meisterprüfung Die Durchführung der Meisterprüfungen ist auf Grundlage bundesweit einheitlicher Verordnungen und Gesetze geregelt. Hier finden sich unter anderem Ausführungen zu den Meisterprüfungsausschüssen, den Zulassungsvoraussetzungen zur Meisterprüfung, zur Befreiung von Prüfungsteilen und nähere Bestimmungen zur Durchführung der einzelnen Prüfungsteile. Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) Meisterprüfungsverfahrensverordnung (MPVerfVO) Meisterprüfungsverordnung im Elektrotechnier-Handwerk (Teile I und II - bis

  7. dhz2024_05.pdf

    Datum: 28.02.2024

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    Handwerk.“ Trotzdem gibt es Schwankungen in verschiedenen Gewerken. Zulassungsfreie Gewerke legen zu Zum Stichtag waren 9.224 meister- pflichtige Betriebe eingetragen, ein minimaler Rückgang von 142 Betrieben gegenüber dem Vorjahr. Insbesondere bei den Fliesen-, Plat- ten- und Mosaiklegern sowie den Malern und Lackierern war ein Rückgang zu verzeichnen. Die zulassungsfreien Betriebe legten dagegen [...] 1.648 Betriebe einge- tragen. Der Zuwachs um 43 Anmel- dungen ist vor allem den Bodenle- gern und Kabelverlegern im Hoch- bau zu verdanken. Bei den zulassungsfreien Hand- werken hatte 2023

  8. dhz2024_05.pdf

    Datum: 28.02.2024

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    Handwerk.“ Trotzdem gibt es Schwankungen in verschiedenen Gewerken. Zulassungsfreie Gewerke legen zu Zum Stichtag waren 9.224 meister- pflichtige Betriebe eingetragen, ein minimaler Rückgang von 142 Betrieben gegenüber dem Vorjahr. Insbesondere bei den Fliesen-, Plat- ten- und Mosaiklegern sowie den Malern und Lackierern war ein Rückgang zu verzeichnen. Die zulassungsfreien Betriebe legten dagegen [...] 1.648 Betriebe einge- tragen. Der Zuwachs um 43 Anmel- dungen ist vor allem den Bodenle- gern und Kabelverlegern im Hoch- bau zu verdanken. Bei den zulassungsfreien Hand- werken hatte 2023

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    Handwerkerinnen und Handwerker ihre Meisterprüfungen in zulassungsfreien Berufen ab. Dazu zählen die Gewerke der Maßschneiderinnen und Maßschneider und der der Gebäudereinigerinnen und -reiniger.

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    mussten einen Rückgang verzeichnen. Der Bestand der zulassungsfreien Betriebe stieg dagegen von 2.819 auf 2.940 Betriebe. Dieses Plus kommt vor allem durch die Neueintragungen von Gebäudereinigern