Suchergebnisse

Zeige Ergebnisse 61 bis 70 von 103.

  1. Relevanz:
     
    12%
     

    , Kühlschmierstoffen oder Friseurchemikalien verursacht werden. Die Betroffenen sind dabei häufig gezwungen, ihre berufliche Tätigkeit aufzugeben. Die vorliegende Broschüre dient als Leitfa- den zu einem bewussteren

  2. Relevanz:
     
    12%
     

    , Kühlschmierstoffen oder Friseurchemikalien verursacht werden. Die Betroffenen sind dabei häufig gezwungen, ihre berufliche Tätigkeit aufzugeben. Die vorliegende Broschüre dient als Leitfa- den zu einem bewussteren

  3. Relevanz:
     
    12%
     

    , Kühlschmierstoffen oder Friseurchemikalien verursacht werden. Die Betroffenen sind dabei häufig gezwungen, ihre berufliche Tätigkeit aufzugeben. Die vorliegende Broschüre dient als Leitfa- den zu einem bewussteren

  4. Relevanz:
     
    12%
     

    , Kühlschmierstoffen oder Friseurchemikalien verursacht werden. Die Betroffenen sind dabei häufig gezwungen, ihre berufliche Tätigkeit aufzugeben. Die vorliegende Broschüre dient als Leitfa- den zu einem bewussteren

  5. Relevanz:
     
    12%
     

    , Kühlschmierstoffen oder Friseurchemikalien verursacht werden. Die Betroffenen sind dabei häufig gezwungen, ihre berufliche Tätigkeit aufzugeben. Die vorliegende Broschüre dient als Leitfa- den zu einem bewussteren

  6. Relevanz:
     
    49%
     

    Eltern eine Entschädigung enthalten, soweit sie wegen der notwendigen Kinderbetreuung während einer Pandemie Verdienstausfälle er- leiden. Voraussetzung für die Entschädigung ist, dass die Betreuung durch die Eltern not- wendig und der Verdienstausfall nicht vermeidbar ist - etwa durch den Abbau von Überstun- den. Die Entschädigung in Höhe von 67 % des Nettoeinkommens wird für bis zu sechs Wo- chen [...] Arbeitnehmern, die aufgrund einer behördlichen Maßnahme einem Tätigkeitsverbot (Berufsverbot/Quarantäne) unterliegen und dadurch einen Verdienstausfall erleiden, einen Entschädigungsanspruch. Die

  7. Relevanz:
     
    31%
     

    Abs. 1a Infektionsschutzgesetz (IfSG) hat der Gesetzgeber mit Wirkung zum 1. März 2020 einen Entschädigungsanspruch für Verdienstausfälle aufgrund von Kinderbetreu- ung geschaffen, den wir im Folgenden [...] Infektionsschutzgesetzes (IfSG) wurde mit Wirkung ab dem 30. März 2020 um einen Absatz 1a ergänzt, der einen Entschädigungsanspruch für Verdienstausfälle bei behördlicher Schließung von Kitas und Schulen enthält. Dieser [...] , einen Entschädigungsanspruch. Für die ersten sechs Wochen zahlt gemäß § 56 Abs. 5 IfSG der Arbeitgeber den Arbeit- nehmern für die zuständige Behörde die Entschädigung in Höhe des Verdienstausfalls

  8. Relevanz:
     
    39%
     

    außer Betracht. Soll-Entgelt ist das Bruttoarbeitsentgelt, das der Ar­ beitnehmer/die Arbeitnehmerin ohne den Arbeitsausfall im Kalendermonat bei Vollarbeit erzielt hätte, soweit dieser Verdienst [...] (Anspruchszeitraum) mindestens ein Drittel der in dem Betrieb beschäftig­ ten Arbeitnehmer/-innen von einem Entgeltausfall von jeweils mehr als zehn Prozent ihres monatlichen Bruttoentgelts betroffen ist. 1 [...] -Entgelt ist das im jeweiligen Kalendermonat (An­ spruchszeitraum) erzielte Bruttoarbeitsentgelt zuzüglich aller zustehenden Entgeltanteile (einschl. der Entgelte für Mehrarbeit). Einmalig gezahlte

  9. Relevanz:
     
    39%
     

    außer Betracht. Soll-Entgelt ist das Bruttoarbeitsentgelt, das der Ar­ beitnehmer/die Arbeitnehmerin ohne den Arbeitsausfall im Kalendermonat bei Vollarbeit erzielt hätte, soweit dieser Verdienst [...] (Anspruchszeitraum) mindestens ein Drittel der in dem Betrieb beschäftig­ ten Arbeitnehmer/-innen von einem Entgeltausfall von jeweils mehr als zehn Prozent ihres monatlichen Bruttoentgelts betroffen ist. 1 [...] -Entgelt ist das im jeweiligen Kalendermonat (An­ spruchszeitraum) erzielte Bruttoarbeitsentgelt zuzüglich aller zustehenden Entgeltanteile (einschl. der Entgelte für Mehrarbeit). Einmalig gezahlte

  10. Relevanz:
     
    35%
     

    Kurzarbeit anmelden. Ein erheblicher Arbeitsausfall liegt vor, wenn zumindest ein Teil der Beschäftigten (bisherige Regelung ein Drittel) von einem Verdienstaus- fall von jeweils mehr als 10% des Monatsbruttolohns betroffen sind. Die Beschäftigten arbeiten dann vorübergehend weniger oder überhaupt nicht. Dabei gilt, dass die Arbeitszeit nicht für alle Beschäf- tigten gleichermaßen reduziert werden muss. So