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    Handwerksbetrieben und den Experten und Expertinnen der Handwerkskammern Baden-Württemberg. Mit Ihrer Anmeldung sind Sie für alle drei Termine angemeldet: Freitag 18.10.2024 von 14:00 - 17:00 Uhr Freitag 08.11.2024 von 14:00 - 17:00 Uhr Freitag 29.11.2024 von 14:00 - 17:00 Uhr Anmeldung

  2. Relevanz:
     
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    . Beschäftigungspflicht 10. Schwerbehindertenvertretung 1. Geschützter Personenkreis 1.1 Schwerbehinderte Menschen Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische [...] Antrag durch die Agentur für Arbeit (§ 151 Abs. 2 SGB IX). Die Gleichstellung wird bei ihrer Bewilligung rückwirkend mit dem Antragseingang bei der Bundesagentur für Arbeit wirksam. Sie kann auch befristet erteilt werden. Den gleichgestellten behinderten Arbeitnehmern stehen im Wesentlichen alle Rechte von Schwerbehinderten zu (§ 151 Abs. 3 SGB IX). Jedoch erhalten gleichgestellte Beschäftigte

  3. Relevanz:
     
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    . Beschäftigungspflicht 10. Schwerbehindertenvertretung 1. Geschützter Personenkreis 1.1 Schwerbehinderte Menschen Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische [...] Antrag durch die Agentur für Arbeit (§ 151 Abs. 2 SGB IX). Die Gleichstellung wird bei ihrer Bewilligung rückwirkend mit dem Antragseingang bei der Bundesagentur für Arbeit wirksam. Sie kann auch befristet erteilt werden. Den gleichgestellten behinderten Arbeitnehmern stehen im Wesentlichen alle Rechte von Schwerbehinderten zu (§ 151 Abs. 3 SGB IX). Jedoch erhalten gleichgestellte Beschäftigte

  4. Relevanz:
     
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    Darunter sind 149 Gründerinnen und Gründer und 268 etablierte mittelständische Unternehmen. Mit den Förderdarlehen wurden Investitionen von rund 337 Millionen Euro angeregt. Dadurch entstehen auch 364 neue Arbeitsplätze. Als Folge der schwierigen wirtschaftlichen Gesamtsituation investierten die Unternehmen im Vergleich zum selben Vorjahreszeitraum allerdings zurückhaltender. Die Fördersumme ging um rund 18 Prozent zurück (von 151 Millionen Euro). Bei der Pro-Kopf-Förderung liegt der Bezirk der Handwerkskammer Reutlingen im Landesvergleich auf dem elften Platz der 17 Kammerregionen. Die

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    sich ihre Geschäftslage bessert. Mit dem Gegenteil rechnen allerdings derzeit 11 Prozent der Betriebe im Kammerbezirk, vier Mal mehr als vor zwölf Monaten. Obwohl die Zahl der Pessimisten von Branche zu [...] Landkreisen Freudenstadt, Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen und Zollernalb erwirtschaften einen Umsatz von über 11,6 Milliarden Euro, beschäftigen rund 80.000 Mitarbeiter und bilden über 4.200 junge Menschen

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    , rund elf Prozent suchen zusätzliche Mitarbeiter. Die 13.800 Handwerksbetriebe in den Landkreisen Freudenstadt, Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen und Zollernalb erwirtschaften einen Umsatz von über 11

  7. Relevanz:
     
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    über 11,6 Milliarden Euro, beschäftigen rund 80.000 Mitarbeiter und bilden über 4.200 junge Menschen aus.

  8. Relevanz:
     
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    .8: 1.8 Feststellung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Aus- nahmebewilligungs- oder Ausübungsberechtigungsver- fahren 1.8.1 Feststellung der betriebswirtschaftlichen, kaufmänni- schen und rechtlichen Kenntnisse 150,00 Die Unterpunkte 1.8.1 „Feststellung der fachtheoretischen Kenntnisse“ und 1.8.2 „Feststellung der be- triebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse“ wurden gestrichen. 1.8.3 wurde zu 1.8.1. Meisterprüfungen Ziffer 3.2: 3.2 Meisterprüfungen 3.2.1 Entscheidung über einen Antrag auf Befreiung von den Zulassungsvoraussetzungen zur Meisterprüfung

  9. beitragsfestsetzung_2015.pdf

    Datum: 22.07.2024

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    Handelskammer, beträgt 1.500 Euro. Der Zusatzbeitrag errechnet sich aus dem Gewerbeertrag, der sich nach Abrundung und vor Abzug des Freibetra- ges nach § 11 Abs. 1 Gewerbesteuergesetz ergibt, wenn für das

  10. beitragsfestsetzung2017.pdf

    Datum: 22.07.2024

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    11 Abs. 1 Gewerbesteuergesetz ergibt, wenn für das Bemessungsjahr ein einheitlicher Gewerbesteuermessbetrag festgesetzt worden ist, andernfalls aus dem Gewinn aus Gewerbebetrieb, der auf der [...] Bescheid des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg vom 28.11.2016 AZ: 82-4233.64/80 genehmigt. Der Beschluss wurde am 07.12.2016 ausgefertigt und hiermit nach § 106 Abs. 2