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    Praxis Arbeitsrecht Hinweise zur Umsetzung der gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung Durch das Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung wurde zum 1. Januar 2020 eine [...] , Tarifpolitik und Arbeitsrecht zdh-tarifpolitik@zdh.de ZDH 2024 Seite 2 von 15 Inhalt 1. Welchen rechtlichen Charakter hat die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung? ............................................................................. 3 2. Für welche Vertragsverhältnisse gilt die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung? ............................................................................. 3 2.1 Was gilt es

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    *Landeskennz. = wie zum Beispiel PL, CZ, SLO, H, BG, RO Seite -3- Erklärungen zum Antrag Erklärungen zur Meldung der vorübergehenden Erbringung von Dienstleistungen' gemäß § 8 EU/EWR HwV: 1 [...] keine gewerbliche Niederlassung unterhalten, vor der erstmaligen Er­ bringung von Dienstleistungen in einem Handwerk der Anlage A zur Handwerksordnung zur Er­ füllung der nach§ 8 Abs. 1. Eu/EWR HwV bestehenden Anzeigepflicht. Es dient des Weiteren der Anzeige wesentlicher Änderungen von Umständen, welche die Voraussetzungen für die Dienstleistungserbringung betreffen(§ 8 Abs. 4 S. 1 EU/EWR Hw

  3. 219.000 Euro für neue Meister

    Datum: 29.07.2024

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    Form“, so Hammann. Seit der Einführung im Jahr 2020 wurden bei der Handwerkskammer Reutlingen insgesamt 1.081 Anträge bewilligt. Die Fördersumme beläuft sich auf insgesamt 1.621.500 Euro, die aus [...] in Baden-Württemberg haben oder deren Arbeitsstätte in Baden-Württemberg liegt. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, an dem die Prüfungsergebnisse vorliegen. Die Meisterprämie beträgt einmalig 1.500 Euro,

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    Evaluation der Initiative Horizont Handwerk Foto: VuriA-peopleimages.com - adobe.stock.com Helfen Sie mit, das B

  5. dhz2024_15-16.pdf

    Datum: 08.08.2024

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    : Hauptgeschäftsführerin Christiane Nowottny Redaktion: Sonja Madeja, Udo Steinort IMPRESSUM AMTLICHE BEK ANNTMACHUNG Beschlüsse Änderung des Gebührenverzeichnisses als Anlage nach § 4 Abs. 1 der Gebührenordnung Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus hat auf- grund von § 106 Abs. 2 in Verbin- dung mit § 106 Abs. 1 Nr. 5 und §  113 der Handwerksordnung (HwO) mit Schreiben vom 18. Juli 2024, Aktenzeichen 42-42-311/110, den Beschluss der Vollversamm- lung vom 17. Juli 2024 zur Ände- rung des Gebührenverzeichnisses als Anlage nach § 4 Abs. 1 der Gebührenordnung genehmigt. Dieser Beschluss wurde mit Datum 18. Juli

  6. dhz2024_15-16.pdf

    Datum: 08.08.2024

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    : Hauptgeschäftsführerin Christiane Nowottny Redaktion: Sonja Madeja, Udo Steinort IMPRESSUM AMTLICHE BEK ANNTMACHUNG Beschlüsse Änderung des Gebührenverzeichnisses als Anlage nach § 4 Abs. 1 der Gebührenordnung Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus hat auf- grund von § 106 Abs. 2 in Verbin- dung mit § 106 Abs. 1 Nr. 5 und §  113 der Handwerksordnung (HwO) mit Schreiben vom 18. Juli 2024, Aktenzeichen 42-42-311/110, den Beschluss der Vollversamm- lung vom 17. Juli 2024 zur Ände- rung des Gebührenverzeichnisses als Anlage nach § 4 Abs. 1 der Gebührenordnung genehmigt. Dieser Beschluss wurde mit Datum 18. Juli

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    1. Geschützter Personenkreis 2. Frage nach Schwerbehinderung 3. Schwerbehindertenausweis 4. Arbeitsplatz 5. Beratungsstellen 6. Urlaubsanspruch 7. Überstunden 8. Kündigungsschutz 9. Beschäftigungspflicht 10. Schwerbehindertenvertretung 1. Geschützter Personenkreis 1.1 Schwerbehinderte Menschen Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische [...] rechtmäßig in der BRD haben (vgl. § 2 SGB IX). Der Grad der Behinderung wird durch das Versorgungsamt festgestellt. 1.2 Gleichgestellte Menschen Schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden sollen

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    1. Geschützter Personenkreis 2. Frage nach Schwerbehinderung 3. Schwerbehindertenausweis 4. Arbeitsplatz 5. Beratungsstellen 6. Urlaubsanspruch 7. Überstunden 8. Kündigungsschutz 9. Beschäftigungspflicht 10. Schwerbehindertenvertretung 1. Geschützter Personenkreis 1.1 Schwerbehinderte Menschen Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische [...] rechtmäßig in der BRD haben (vgl. § 2 SGB IX). Der Grad der Behinderung wird durch das Versorgungsamt festgestellt. 1.2 Gleichgestellte Menschen Schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden sollen

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    Kreishandwerkerschaft Tübingen Handwerkerpark 1 72070 Tübingen Telefon 07071 22787 E-Mail info[at]khs-tuebingen.de www.khs-tuebingen.de Teilzeit, montags ganztägig

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    07441 8844-0 E-Mail info[at]handwerk-fds.de www.handwerk-fds.de Teilzeit Kreishandwerkerschaft Tübingen Handwerkerpark 1 72070