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  1. Relevanz:
     
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    Durch die Fristverlängerung sollen Schwierigkeiten bei der Abgabe von Beitragsnachweisen, Sofortmeldungen und A 1-Anträgen vermieden und allen Betrieben, die statt einer Lohnbuchhaltungssoftware eine solche Ausfüllhilfe zum elektronischen Datentausch von Meldungen, Beitragsnachweisen, Bescheinigungen und Anträgen nutzen, mehr Zeit für die Registrierung auf dem neuen SV-Meldeportal geben. Einen neuen Termin für die Abschaltung von sv.net nennt der Zentralverband des Deutschen Handwerks in einem Rundschreiben nicht. Vorerst kann die Ausfüllhilfe, in dem schon zum Jahresbeginn eingeschränkten Umfang

  2. Relevanz:
     
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    Bitte beachten: Die Antragsprozesse werden schrittweise umgestellt. Der Zugang zu den Prozessen des BAFA ist seit dem 1. Januar 2024 möglich. Der Zugang zu den Prozessen der KfW erfolgt stufenweise ab 22

  3. Relevanz:
     
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    Diese Vorlagen und alle weiteren Muster, die vom Landesarbeitskreis Arbeitsrecht bei Handwerk BW regelmäßig geprüft und angepasst werden, stehen zum kostenfreien Download bereit. Handwerk BW:

  4. Relevanz:
     
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    alle Branchen rechnen derzeit 28,3 Prozent (Vorjahresquartal: 49,1), der Befragten mit einem Umsatzplus, 18,6 Prozent (2/2023: 6,1 Prozent) erwarten einen Rückgang. Baubranche im Stimmungstief

  5. Relevanz:
     
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    Der 2023 geschlossene Tarifvertrag für das baden-württembergische Friseurhandwerk wurde vom Wirtschaftsministerium als allgemeinverbindlich erklärt. Betriebe sind daran gebunden, unabhängig davon, ob sie dem Arbeitgeberverband angehören. Tarifentgelte und Ausbildungsvergütungen ab 1. September 2024 Tarifentgelte mit abgeschlossener Berufsausbildung: 13,30 Euro mit 12 Monaten Berufserfahrung: 13,85 Euro mehrjährige Berufserfahrung/Meisterausbildung: 15,10 Euro technische Betriebsleitung bis 10 Beschäftigte (inkl. Auszubildende): 18,20 Euro technische Betriebsleitung mit mehr

  6. Relevanz:
     
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    Ab dem 1. Juli 2024 beträgt der unpfändbare Betrag des monatlichen Arbeitseinkommens eines Schuldners ohne Unterhaltsverpflichtung demnach 1.491,75 Euro (bisher 1.402,28 Euro). Dieser Betrag erhöht sich, sofern der Schuldner gesetzliche Unterhaltspflichten zu erfüllen hat, um monatlich 561,43 Euro (bisher 527,76 Euro) für die erste und um jeweils 312,78 Euro (bisher 294,02 Euro) für die zweite bis fünfte Person. Die Regelung soll sicherstellen, dass Schuldner auch bei einer Pfändung ihres Arbeitseinkommens über das Existenzminimum verfügen und ihre gesetzlichen Unterhaltspflichten ohne zusätzliche

  7. Arbeitgeberattraktivität

    Datum: 02.09.2020

    Relevanz:
     
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    Foto: JenkoAtaman / Adobe Stock Vier Schritte zum attraktiven Arbeitgeber In Zeiten des Fachkräftemangels ist es für Betriebe wichtig, ihre Stärken hervorzuheben und diese selbstbewusst zu kommunizieren. Vier Empfehlungen, wie Sie Ihre Attraktivität als Arbeitgeber erhöhen. Schritt 1: Analysieren Sie ihre Stärken „Im ersten Schritt muss der Betrieb herausfinden, in welchen Bereichen die eigenen Stärken liegen“, erklärt Laura Holder, Beraterin Personal- und

  8. Relevanz:
     
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    In der untersten Stufe steigt der Stundenlohn zum 1. September 2023 auf 12,80 Euro, zwölf Monate später auf 13,30 Euro. Der so genannte Ecklohn steigt auf 14,50 Euro, ab dem 1. September 2024 [...] 31. August 2025. Letztmalig wurden die Entgelte für Friseurinnen und Friseure 2019 tariflich erhöht. Tarifentgelte und Ausbildungsvergütungen ab 1. September 2024 Tarifentgelte mit [...] - rückwirkend ab dem 1. September 2023 für alle Friseurbetriebe im Land, unabhängig davon, ob sie dem Arbeitgeberverband angehören. Durch die Allgemeinverbindlichkeit wollen die Tarifparteien

  9. Relevanz:
     
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    Lehrverträge Die Hauptgeschäftsführerin zeigte sich erfreut, dass mit Stand zum 30. Juni 2024 bereits 1.058 Jugendliche ihren Lehrvertrag im Handwerk abgeschlossen hätten. Das sei ein Plus von 8,85 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Im baden-württembergischen Vergleich läge die Kammer über dem Durchschnitt, der bei einem Minus von 1,4 Prozent eingependelt hätte. Dennoch seien noch über 600 Lehrstellen, die in der

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    Änderung der Gebührenordnung hier: Änderung des Gebührenverzeichnisses als Anlage nach § 4 Abs. 1 der Gebührenordnung Die Vollversammlung der Handwerkskammer hat am 17. Juli 2024 aufgrund von § 106 Abs. 1 Nr. 5 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks - Handwerksordnung - (HwO) in der derzeit gültigen Fassung sowie aufgrund von § 8 Abs. 1 Nr. 5 und Nr. 15 der Satzung der Handwerkskammer [...] : § 1 Die Anlage zu § 4 Abs. 1 der Gebührenordnung wird wie folgt geändert: Feststellung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Ausnahmebewilligungs- oder Ausübungsberechti- gungsverfahren 1