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  1. dhz2023_10.pdf

    Datum: 01.06.2023

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    In Südwesten lag die Mietbelastungsquote etwas über dem deutschen Durchschnitt Mieterinnen und Mieter mussten 2022 in Ba den- Württemberg 28,1 Prozent ihres monatlichen Einkommens für die [...] den klei- neren Großstädten mit einer Bevöl- kerung von 200.000 bis unter 500.000 (Karlsruhe, Mannheim, Freiburg im Breisgau) belastet. Sie müssen durchschnittlich 30,1 Pro- zent ihres Einkommens [...] 1.500 Euro müssen mit einer durch- schnittlichen Mietbelastungsquote zwischen 45,4 und 49,5 Prozent bei jeder Gemeindegröße annähernd die Hälfte ihres Einkommens für die Miete aufbringen

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    Fortbildungsdauer und den damit einhergehenden höheren Kosten an. Die Auswahl der Bewerber erfolgt durch eine von der Deutschen Stiftung Denkmalschutz berufenen Fachjury. Bewerbungsschluss ist der 1. Oktober 2023

  3. dhz2023_08.pdf

    Datum: 04.05.2023

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    findet in der Handwerkskammer Reutlingen, Hindenburgstraße 58, Raum 1.22 statt. Bitte geben Sie bei der Anmeldung Ihr Geburtsdatum und Ihre Sozialversicherungs­ nummer an. Anmeldung: Terminvereinbarung unter Tel. 07121/2412-233 Ausblick auf das Frühjahr fällt optimistischer aus Erwartungen am Ende der ersten Quartale 2023 und 2022 (Erwartungen für 1/2022 jeweils in den unteren Balken [...] ƒelhandwerk Kfz-Gewerbe gewerblicher Bedarf Ausbau Bauhauptgewerbe 22,6 71,0 6,521,0 63,2 15,8 26,3 72,5 1,2 29,9 63,6 6,5 23,4 70,2 6,4 25,5 56,9 17,6 50,0 50,0 50,0 44,7 5,3 48,0 52,0 35,5 42,0 22,5 45

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    ,5 Milliarden Euro, beschäftigen rund 80.000 Mitarbeiter und bilden über 4.500 junge Menschen aus. Konjunkturbericht 1/2023

  5. dhz2023_07.pdf

    Datum: 20.04.2023

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    nach Rechts- formen gestaffelten Übergangsfristen ab. Am 1. August 2021 ist das Trans- parenzregister- und Finanzinforma- tionsgesetz Geldwäsche (TraFinG Gw) in Kraft getreten. Es verpflichtet

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    nennenswertes Konsumplus scheint unter den gegenwärtigen Bedingungen nicht realistisch. Abbildung 1: HANDWERK BW- und Handwerkskammer Reutlingen Konjunkturindikator Hinweis: Aufgrund der Neugestaltung der Antwortmöglichkeiten bei der Frage zu den Geschäftserwartungen sind diese Werte ab dem 1. Quartal 2018 nur eingeschränkt mit den Ergebnissen der Vorquartale vergleichbar. II. Geschäftsentwicklung Das regionale Handwerk verzeichnete im 1. Quartal 2023 überwiegend eine gute Geschäftslage (58,6 Prozent der Befragten). Nur wenige Betriebe in den Landkreisen Freudenstadt, Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen und

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    : Entlastungen für das Handwerk – Positionen und Zwischenbilanz Tipp 1: Gewerkespezifische Ratgeber nutzen Die hohen Energiekosten

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    : Link zum Bundesfinanzministerium Erdgas-Wärme-Soforthilfe („Dezemberhilfe“) Status: ausgelaufen Wie: Übernahme des Dezemberabschlags für Gas und Fernwärme (korrekt 1/12 des Jahresverbrauchs) Für wen: Betriebe im Standardlastprofil (SLP) oder deren Verbrauch unter 1,5 GWh / Jahr liegt Was tun: Im Regelfall nichts, der Versorger zieht den Abschlag nicht ein; RLM-Kunden müssen jedoch dem [...] Dezember 2022 Weitere Infos: https://www.l-bank.de/produkte/wirtschaftsfoerderung/liquiditatskredit.html# Gas- und Wärmepreisbremse für SLP- Betriebe oder mit Verbrauch bis zu 1,5 GWh / Jahr

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    Am 1. August 2021 ist das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz Geldwäsche (TraFinG Gw) in Kraft getreten. Es verpflichtet Unternehmen, ihren wirtschaftlich Berechtigten zu ermitteln und in das öffentliche zugängliche Transparenzregister einzutragen. Die Meldepflicht besteht auch dann, wenn dieselben Angaben bereits in anderen elektronisch abrufbaren Registern (etwa dem Handels-, [...] allerdings zeitlich gestaffelt. Für Aktiengesellschaften ist die Übergangsfrist zum 1. April 2023 abgelaufen. Bis wann muss die Eintragung erfolgen? Das Gesetz sieht je nach Rechtsform eine gestaffelte

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    Zustell- und Lieferanschrift: Krausenstraße 17-18, 10117 Berlin Verkehrsanbindung: U-Bahnhof Stadtmitte Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, 11014 Berlin Nur per E-Mail Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung Fachaufsicht führende Ebenen in den Ländern Lieferengpässe und Preissteigerungen wichtiger Baumaterialien als Folge des Ukraine-Kriegs Erlass BW I 7-70437/9#4 vom 22. Juni 2022 BII6 - 70437/9#4 Berlin, 6. Dezember 2022 Seite 1 von 1 Mit Erlass BW I 7-70437/9#4 vom 25. März 2022 wurden, befristet bis zum 30. Juni 2022, Sonder-