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    Tätigkeitsverzeichnis zur Frage, welche Arbeiten, insbesondere Servicearbeiten, an Kraftfahrzeugen - von Tankstellenbetreibern und Kfz-Händlern die nicht in der Handwerksrolle mit dem Kfz-Techniker-Handwerk eingetragen sind. beziehungsweise nicht die Voraussetzungen hierfür erfüllen, ausgeführt werden können: 1. Am Motor Motorreinigung - Vergasergestänge und Gelenke ölen - Ölstand des Motors prüfen und gegeben- nenfalls auffüllen - Öl und Filter auswechseln - Luftfilter reinigen, gegebenenfalls die Patrone erneuern - Kraftstofffilter reinigen - Zündkerzen und Zündspulen erneuern - Kühlmittelstand

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    ausgeglichene Bilanz zum Jahresende sei durchaus noch möglich. Regionale Entwicklungen Im Landkreis Reutlingen ist die Zahl der neuen Ausbildungsverträge um 1,3 Prozent gestiegen (2016: 609; 2015: 601). Der [...] konnten mehr Auszubildende gewinnen. Die Kammer verzeichnet 376 Neuverträge (2015: 371; + 1,3 Prozent). Deutlich schlechter fällt die Bilanz in den Landkreisen Sigmaringen und Freudenstadt aus. Im Kreis

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    Die 24-seitige Broschüre informiert in übersichtlicher Form über den rechtlichen Rahmen einer Ausbildung, enthält Tipps zum guten Miteinander im Betrieb sowie hilfreiche Checklisten für Betriebsinhabe

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    Experten informieren über die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten der Kraft-Wärme-Kopplung und stellen anhand verschiedener Beispiele vor, wie die Technik in Wohngebäuden oder in kompletten Quartieren genutzt werden kann. Ein weiterer Programmpunkt sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen. Heizungssanierung mit Kraft-Wärme-Kopplung 25. Oktober 2016, 9:30 Uhr bis 17 Uhr Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Außenstelle Neubau, Konferenzsaal 1 und 2 Willy-Brandt-Straße 41, 70173 Stuttgart Programm Die Teilnahmegebühr (inkl. Pausengetränke, Mittagsimbiss

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    Die Verordnung, mit der Änderungen des europäischen Berufsanerkennungsrechts umgesetzt werden, enthält einige wichtige Neuerungen gegenüber der Verordnung aus dem Jahr 2007, an deren Stelle sie getret

  6. anerkennung2016.pdf

    Datum: 19.08.2016

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    . . . . . . . . . . . . . . . 2 1. Für wen kommt die Anerkennung in Betracht? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . [...] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Abschnitt 1 Eintragung in die [...] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 IV. Folgenabschätzung, Kosten, Bürokratiekosten . . . . . .

  7. anerkennung2016.pdf

    Datum: 19.08.2016

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    . . . . . . . . . . . . . . . 2 1. Für wen kommt die Anerkennung in Betracht? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . [...] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Abschnitt 1 Eintragung in die [...] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 IV. Folgenabschätzung, Kosten, Bürokratiekosten . . . . . .

  8. anerkennung2016.pdf

    Datum: 19.08.2016

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    . . . . . . . . . . . . . . . 2 1. Für wen kommt die Anerkennung in Betracht? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . [...] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Abschnitt 1 Eintragung in die [...] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 IV. Folgenabschätzung, Kosten, Bürokratiekosten . . . . . .

  9. Antrag_Land.pdf

    Datum: 15.08.2016

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    Bekanntmachung des Staatsministeriums über die Ehrung von Arbeitsjubilaren in der privaten Wirtschaft Vom 1. Dezember 1997 (GABl. 1998 S. 3) 1. Grundlage (1) Arbeitnehmerinnen und [...] . Ehrungsvoraussetzungen (1) Mit der Ehrenurkunde des Landes Baden-Württemberg können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geehrt werden, die a) 40-, 50- und 60 Jahre bei demselben Arbeitgeber oder in demselben Betrieb [...] (1) Bei der Berechnung der Dauer der Zugehörigkeit zu einem Betrieb sind die durch Wehr- oder Zivildienst, Kriegsgefangenschaft, Internierung oder Vertreibung sowie unverschuldeter Arbeits- losigkeit

  10. Gemeinschaftsstand auf der AMB

    Datum: 10.08.2016

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    Zum fünften Mal findet die AMB dieses Jahr auf der Neuen Messe Stuttgart statt. Mehr als 1.300 Aussteller aus nahezu 30 Ländern präsentieren die neuesten Entwicklungen bei Werkzeugmaschinen, Präzisionswerkzeugen und zugehöriger Peripherie für die spanabhebende Metallbearbeitung. Auch das Handwerk Baden-Württemberg ist wieder auf dieser Veranstaltung vertreten (Halle 1, Stand 1B16). Zum 14. Mal findet der Gemeinschaftsstand "Handwerk Baden-Württemberg" dieses Jahr statt. Elf Betriebe zeigen ihr umfangreiches Produkt- und Dienstleistungsangebot auf 240 qm Nettoausstellfläche. Aus dem Bezirk der Handwerkskammer