Suchergebnisse

Zeige Ergebnisse 1811 bis 1820 von 2163.

  1. Relevanz:
     
    3%
     

    Viel Luft blieb den beiden Kammervertretern nicht zwischen den Terminen, hatten sie sich doch ein straffes Programm vorgenommen: Sie besuchten vier Betriebe, bei denen sie sich in ausführlichen Gesprächen ein Bild davon machten, was Handwerker im Landkreis Zollernalb beschäftigt. Insgesamt 2.997 Handwerksbetriebe gibt es im Kreis, derzeit werden insgesamt 966 junge Menschen ausgebildet; 374 davon haben in diesem Jahr eine betriebliche Ausbildung begonnen. Im gesamten Kammerbezirk der Handwerkskammer Reutlingen wurden bis zum 31. Dezember 2012 insgesamt 1.959 Ausbildungsverträge neu abgeschlossen

  2. Gütesiegel für Paravan

    Datum: 11.07.2013

    Relevanz:
     
    2%
     

    Die BaFin-zertifizierte Creditreform Rating AG bescheinigt dem Unternehmen eine ausgezeichnete Bonität (Klasse I IFD-Skala), ein Bilanzrating in der besten Stufe und weit über dem Branchendurschnitt liegende Werte bei Eigenkapital- und Erfolgsquote. Letztere liegt bei 53 Prozent. „Für ein mittelständisches Unternehmen eine ganz außergewöhnliche Leistung, nur 1,3 Prozent aller deutschen Unternehmen erreichen solche Werte“, unterstrich Merk-Degner. Das Bonitätssiegel Crefozert dokumentiert gegenüber Kunden, Lieferanten und Geschäftspartnern ein zuverlässiges wirtschaftliches Handeln. Das Finanzmanagement

  3. Relevanz:
     
    3%
     

    gestreckte Abschlussprüfung in zwei Teilen ersetzt. Die Ergebnisse beider Prüfungen ergeben die Abschlussnote. Alle Auszubildenden, die ab dem 1. August ihre Ausbildung beginnen, erlernen den Beruf

  4. Relevanz:
     
    2%
     

    beginnt am 1. Oktober 2013. Bewerbungen sind bis zum 30. September möglich. Ansprechpartner für Betriebe und Bewerber ist Prof. Dr. Michael Knittel, Leiter des Studiengangs BWL-Handwerk, Tel. 0711

  5. Relevanz:
     
    2%
     

    Über 500 Personen konnten sich in Trochtelfingen sowie in der HAP-Grieshaber-Halle in Eningen über den neuen einheitlichen europäischen Zahlungsraum (SEPA = Single European Payment Area) informieren, der ab dem 1. Februar 2014 gelten wird. Dann verlieren die nationalen Standards für Überweisungen und Lastschriften ihre Gültigkeit, wie Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Eisert und Geschäftsführerin Sylvia Weinhold an den jeweiligen Veranstaltungsorten in ihrer Begrüßung erläuterten. Der Hintergrund: Im Gegensatz zur globalen Welt, die mehr und mehr zusammenwächst, dominieren im Zahlungsverkehr noch

  6. Relevanz:
     
    2%
     

    meisterpflichtigen – Anlage B1 seither deutlich angestiegen ist, so sei eben auch zu bemerken, dass die Fluktuation gerade bei diesen Gewerken außerordentlich hoch sei. Als ein Beispiel führte er die Zahl der

  7. Relevanz:
     
    3%
     

    Verwiegen von Lebensmitteln im Supermarkt oder in anderen Fällen der geschäftlichen oder amtlichen Nutzung von Messwerten. Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2015 in Kraft. Dies ermögliche allen Marktbeteiligten

  8. Relevanz:
     
    1%
     

    Dieser Betrag erhöht sich, sofern der Schuldner gesetzliche Unterhaltspflichten zu erfüllen hat, um monatlich 393,30 Euro für die erste und um jeweils weitere 219,12 Euro für die zweite bis fünfte

  9. Relevanz:
     
    4%
     

    Ab 1. Juni 2013 müssen Energieberater für die Baubegleitung nach Programm 431 (Energieeffizient Sanieren – Baubegleitung) in der Energie-Effizienz-Expertenliste der Dena aufgenommen sein.  Wer einen Handwerksbetrieb führt, oder in einem Unternehmen tätig ist, das Leistungen oder Produkte im Bereich der Erstellung oder Sanierung von Gebäuden anbietet, darf in diese Liste nicht aufgenommen werden. Zudem wird [...] -Einzelmaßnahmen) gelten die neuen Regeln ab 1. Februar 2014. Bereits am 1. April 2013 wurde die „Vorhabensbezogene Unabhängigkeit“ in das KfW-Programm 431 aufgenommen. Ziel ist eine klare Trennung zwischen

  10. Relevanz:
     
    2%
     

    heruntergeladen werden. Personalqualifikation Findet gewerblicher Güterkraftverkehr statt, müssen Führerscheininhaber der Klassen C1, C1E (Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t bis 7,5 t und Kombinationen mit Anhängern) bzw. alte Führerscheinklasse 3  sowie C und CE (Fahrzeuge mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 7,5 und Kombinationen) bzw. alte Führerscheinklasse 2 bis 1