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    Der Hintergrund: Handwerksbetrieben drohen ab dem 1. Januar 2007 zusätzliche Belastungen: Ab dann sollen auch für so genannte "neuartige Empfangsgeräte" wie internetfähige PCs und Laptops oder UMTS-Handys Rundfunkgebühren fällig werden. Unternehmen können sich von dieser neuen Gebühr nur freistellen lassen, wenn sie bereits für ein herkömmliches Radio bzw. einen Fernseher im Betrieb Gebühren zahlen. Da viele Handwerker solche Geräte aber nicht im Betrieb einsetzen, werden gerade sie durch die neue Regelung betroffen und müssen dann eine GEZ-Gebühr von bis zu 204,36 Euro jährlich zahlen. Besonders betroffen sind

  2. Zwischenbilanz Ausbildung

    Datum: 10.07.2006

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    - 15,5 % Zollernalb 182 161 + 13,0 % SUMME 881 914 - 3,5 % Allerdings sind für das Jahr 2006 immer [...] Gesundheits- und Körperpflege sowie Reinigungsgewerbe 111 49 - 14,0 % Glas-, Papier- und keramisches Gewerbe 18 20 + 11,1 % Sonstiges Gewerbe 140 142 + 1,4 % Gesamt 914 882 - 3,5 % Die Handwerkskammer ist im Jahr 2006 bereits zweimal auf die 8900

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    Die Preisträger 2006 Mit dem 1. Preis , der mit 5.000 Euro dotiert ist, wurden die Firmen KB Knecht GmbH und Schema2000 networks aus Reutlingen ausgezeichnet. Die Firmen entwickelten in Kooperation den Werkzeugwagen "TOOLcheck", der seinen Inhalt automatisch prüfen und die Prüfung protokollieren kann. Den 2. Preis in Höhe von 2.500 Euro erhielt die Firma Zawischka [...] diesem Jahr zwei 3. Preise in Höhe von jeweils 1.500 Euro . Der Firma Beton-Bohr-Reutlingen wurde für eine mobile Kammerfilterpresse zur Entwässerung von Beton- Schlamm der 3. Platz zugesprochen

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    Die geplante Anhebung der Mehrwertsteuer werde das überwiegend von der Inlandsnachfrage abhängige Handwerk deutlich treffen, heißt es in der Resolution. Um jedoch Arbeits- und Ausbildungsplätze im regionalen Handwerk zu sichern, sollte die Steuersparmöglichkeit für Privathaushalte bei Erhaltungs-, Modernisierungs- und Renovierungsmaßnahmen in und an Gebäuden ausgeweitet werden. Seit dem 1. Januar [...] Prozent von maximal 4.000 Euro der genannten handwerklichen Arbeitsleistungen steuerlich berücksichtigt werden sollen. Die Ermäßigung der Einkommensteuer wäre damit auf 1.000 Euro je Privathaushalt und Jahr

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    Novellierung der Handwerksordnung. Bei den zulassungspflichtigen Handwerken (Anlage A) sei ein leichter Zuwachs von 39 Betrieben verzeichnen. In den zulassungsfreien B1-Handwerksbetrieben seien die

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    Wolfgang Rolle, Geschäftsführer von fischer Deutschland, überreichte den mit 2500 Euro dotierten Preis an Rolf Schnez aus Ostrach-Ochsenbach. Auch für die 18 Preisträger, die ihre Meisterprüfung mit einer Durchschnittsnote von 1,9 und besser abgeschlossen hatten, konnte in diesem Jahr ein Präsent der Unternehmensgruppe fischer überreicht werden. Joachim Möhrle, Präsident der Handwerkskammer Reutlingen, hatte in seiner Rede zuvor die Unternehmensgruppe fischer als ein wichtiges Beispiel dafür hervorgehoben, wie sich ein Unternehmen durch Innovation und hohe Motivation in einem schwierigen Umfeld