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    Der 2023 geschlossene Tarifvertrag für das baden-württembergische Friseurhandwerk wurde vom Wirtschaftsministerium als allgemeinverbindlich erklärt. Betriebe sind daran gebunden, unabhängig davon, ob sie dem Arbeitgeberverband angehören. Tarifentgelte und Ausbildungsvergütungen ab 1. September 2024 Tarifentgelte mit abgeschlossener Berufsausbildung: 13,30 Euro mit 12 Monaten Berufserfahrung: 13,85 Euro mehrjährige Berufserfahrung/Meisterausbildung: 15,10 Euro technische Betriebsleitung bis 10 Beschäftigte (inkl. Auszubildende): 18,20 Euro technische Betriebsleitung mit mehr

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    Ab dem 1. Juli 2024 beträgt der unpfändbare Betrag des monatlichen Arbeitseinkommens eines Schuldners ohne Unterhaltsverpflichtung demnach 1.491,75 Euro (bisher 1.402,28 Euro). Dieser Betrag erhöht sich, sofern der Schuldner gesetzliche Unterhaltspflichten zu erfüllen hat, um monatlich 561,43 Euro (bisher 527,76 Euro) für die erste und um jeweils 312,78 Euro (bisher 294,02 Euro) für die zweite bis fünfte Person. Die Regelung soll sicherstellen, dass Schuldner auch bei einer Pfändung ihres Arbeitseinkommens über das Existenzminimum verfügen und ihre gesetzlichen Unterhaltspflichten ohne zusätzliche

  3. Arbeitgeberattraktivität

    Datum: 02.09.2020

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    Foto: JenkoAtaman / Adobe Stock Vier Schritte zum attraktiven Arbeitgeber In Zeiten des Fachkräftemangels ist es für Betriebe wichtig, ihre Stärken hervorzuheben und diese selbstbewusst zu kommunizieren. Vier Empfehlungen, wie Sie Ihre Attraktivität als Arbeitgeber erhöhen. Schritt 1: Analysieren Sie ihre Stärken „Im ersten Schritt muss der Betrieb herausfinden, in welchen Bereichen die eigenen Stärken liegen“, erklärt Laura Holder, Beraterin Personal- und

  4. Relevanz:
     
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    In der untersten Stufe steigt der Stundenlohn zum 1. September 2023 auf 12,80 Euro, zwölf Monate später auf 13,30 Euro. Der so genannte Ecklohn steigt auf 14,50 Euro, ab dem 1. September 2024 beträgt dieser 15,10 Euro. In der obersten Entgeltgruppe steigt der Stundenlohn auf 20,00 Euro und ab September 2024 auf 20,80 Euro. Auch die monatlichen Ausbildungsvergütungen wurden angehoben. So [...] 31. August 2025. Letztmalig wurden die Entgelte für Friseurinnen und Friseure 2019 tariflich erhöht. Tarifentgelte und Ausbildungsvergütungen ab 1. September 2024 Tarifentgelte mit

  5. Relevanz:
     
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    Lehrverträge Die Hauptgeschäftsführerin zeigte sich erfreut, dass mit Stand zum 30. Juni 2024 bereits 1.058 Jugendliche ihren Lehrvertrag im Handwerk abgeschlossen hätten. Das sei ein Plus von 8,85 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Im baden-württembergischen Vergleich läge die Kammer über dem Durchschnitt, der bei einem Minus von 1,4 Prozent eingependelt hätte. Dennoch seien noch über 600 Lehrstellen, die in der

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    Änderung der Gebührenordnung hier: Änderung des Gebührenverzeichnisses als Anlage nach § 4 Abs. 1 der Gebührenordnung Die Vollversammlung der Handwerkskammer hat am 17. Juli 2024 aufgrund von § 106 Abs. 1 Nr. 5 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks - Handwerksordnung - (HwO) in der derzeit gültigen Fassung sowie aufgrund von § 8 Abs. 1 Nr. 5 und Nr. 15 der Satzung der Handwerkskammer [...] : § 1 Die Anlage zu § 4 Abs. 1 der Gebührenordnung wird wie folgt geändert: Feststellung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Ausnahmebewilligungs- oder Ausübungsberechti- gungsverfahren 1

  7. Kosten und Gebühren

    Datum: 25.03.2019

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    250 Euro Berufsspezifische Prüfungsgebühren je nach Handwerk 400 bis 1.200 Euro [...] 30 Euro Freigabegenehmigung für einen anderen Prüfungsausschuss 15 Euro Rücktritte vor Beginn der Meisterprüfung 20 Prozent Rücktritte nach Beginn der

  8. beitragsfestsetzung_2015.pdf

    Datum: 22.07.2024

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    Vollversammlung der Handwerkskammer Reutlingen hat am 25. November 2014 auf Grund von § 106 Abs. 1 Nr. 5 und § 113 der Handwerksordnung (HwO) in der derzeit gültigen Fassung sowie auf Grund von § 8 Abs. 1 Nr. 5 [...] Berufszuschlag. 1. Allgemeiner Kammerbeitrag a) Grundbeitrag: einheitlich 170 Euro b) Zusatzbeitrag: 1,0 Prozent aus Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb; Freibetrag: 10.000 Euro vom Gewerbeertrag [...] Handelskammer, beträgt 1.500 Euro. Der Zusatzbeitrag errechnet sich aus dem Gewerbeertrag, der sich nach Abrundung und vor Abzug des Freibetra- ges nach § 11 Abs. 1 Gewerbesteuergesetz ergibt, wenn für das

  9. beitragsfestsetzung2017.pdf

    Datum: 22.07.2024

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    . Friseure 60,00 Euro 39. Glaser 65,00 Euro Gewerbe der Anlage B Abschnitt 1 HwO (Gewerbe, die als zulassungsfreie Handwerke betrieben werden können) 15. Drechsler (Elfenbeinschnitzer) u [...] 2017 Die Vollversammlung der Handwerkskammer Reutlingen hat am 22. November 2016 auf Grund von § 106 Abs. 1 Nr. 5 und § 113 der Handwerksordnung (HwO) in der derzeit gültigen Fassung sowie auf Grund von § 8 Abs. 1 Nr. 5 der Satzung der Handwerkskammer Reutlingen in der derzeit gültigen Fassung nachfolgenden Beschluss zur Festsetzung des allgemeinen Kammerbeitrages, der ÜBA-Umlage sowie der

  10. beitragsfestsetzung2016.pdf

    Datum: 22.07.2024

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    . Friseure 60,00 Euro 39. Glaser 65,00 Euro Gewerbe der Anlage B Abschnitt 1 HwO (Gewerbe, die als zulassungsfreie Handwerke betrieben werden können) 15. Drechsler (Elfenbeinschnitzer) u [...] Die Vollversammlung der Handwerkskammer Reutlingen hat am 26. November 2015 auf Grund von § 106 Abs. 1 Nr. 5 und § 113 der Handwerksordnung (HwO) in der derzeit gültigen Fassung sowie auf Grund von § 8 Abs. 1 Nr. 5 der Satzung der Handwerkskammer Reutlingen in der derzeit gültigen Fassung nachfolgenden Beschluss zur Festsetzung des allgemeinen Kammerbeitrages, der ÜBA-Umlage sowie der