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    ) aufgrund der §§41,91 Abs. 1 Nr. 4, 106 Abs. 1 Nr. 10 Handwerksordnung (HWO) in der derzeit gültigen Fassung und § 5 des Grundsatzbeschlusses zur überbetrieblichen Ausbildung der Handwerkskam- mer Reutlingen [...] Durchführung Träger Kraftfahrzeug- mechatroniker 1220 6 bis 31. Juli 2011 ab 1. Ausbildungsjahr G-K1/05 ** 1 Grundlagen der Werkstoffbearbeitung BA TÜ HK RT HK RT G-K2/05 ** 1 Grundlagen der Fahrzeuginstandhaltungstechnik BA TÜ HK RT HK RT G-K3/05 2 Messtechnische Grundlagen der Fahrzeugelektrik/- elektronik, Pneumatik und Hydraulik BA TÜ HK RT HK RT ab 2. Ausbildungsjahr K1

  2. ueba_beschluss10.pdf

    Datum: 28.10.2017

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    Stand: 25. März 2010 Seite 15 Beruf Ausbildungsjahr / Lehrgang Dauer in Wochen Thema Lehrgangsort Durchführung Träger Informationselektroniker 1222 3 alle Schwerpunkte ab 1 [...] Handwerkskammer Reutlingen beschließt am 21. Juli 2010 als zuständige Stelle nach Anhörung des Berufsbildungsaus- schusses am 22. April 2010 aufgrund der §§41,91 Abs. 1 Nr. 4, 106 Abs. 1 Nr. 10 Handwerksordnung [...] /in 16710 29 Gerüstbauer/in 11141 40 Glaser/in 17720 30 Informationselektroniker/in (beide Fachrichtungen) 12223 15 Mechatroniker für Kältetechnik 12210 23 Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker

  3. beitrag11.pdf

    Datum: 28.10.2017

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    für juristische Personen und GmbH & Co KG sowie die allgemeine ÜBA-Umlage, bestehend aus Grundbetrag und Zusatzbetrag und dem Berufszuschlag. 1. Allgemeiner Kammerbeitrag a) Grundbeitrag: einheitlich 150 Euro b) Zusatzbeitrag: 1 Prozent aus Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb; Freibetrag: 15.000 Euro vom Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb für Einze- lunternehmen [...] Reutlingen hat am 30. November 2010 auf Grund von § 106 Abs. 1 Nr. 5 und § 113 der Handwerksordnung (HwO) in der derzeit gültigen Fassung sowie auf Grund von § 8 Abs. 1 Nr. 5 der Satzung der

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    Anlage 1 zum Recht Kompakt "Neue Regeln für Verbraucherverträge" I. Vorvertragliche Informationspflichten bei außerhalb von Geschäftsräumen ge- schlossenen Verträgen Der Unternehmer hat dem Verbraucher zur Verfügung zu stellen: 1. die wesentlichen Eigenschaften der Waren oder Dienstleistungen in dem für das Kommunikationsmittel und für die Waren und Dienstleistungen [...] solche Inhalte, 15. gegebenenfalls, soweit wesentlich, Beschränkungen der Interoperabilität und der Kompatibilität digitaler Inhalte mit Hard- und Software, soweit diese Beschränkungen dem

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    Anlage 1 zum Recht Kompakt "Neue Regeln für Verbraucherverträge" I. Vorvertragliche Informationspflichten bei außerhalb von Geschäftsräumen ge- schlossenen Verträgen Der Unternehmer hat dem Verbraucher zur Verfügung zu stellen: 1. die wesentlichen Eigenschaften der Waren oder Dienstleistungen in dem für das Kommunikationsmittel und für die Waren und Dienstleistungen [...] solche Inhalte, 15. gegebenenfalls, soweit wesentlich, Beschränkungen der Interoperabilität und der Kompatibilität digitaler Inhalte mit Hard- und Software, soweit diese Beschränkungen dem

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    - braucherschutzverbände provoziert, denn Verstöße sind mit einfachsten Mitteln (z.B. durch einfache Sucheingabe in einer Suchmaschine) für jedermann auffindbar. Ihr Impressum sollte folgende Punkte enthalten: 1 [...] , die im Rah- men des NEG Website Award 2011 geprüft worden sind, wie- sen insbesondere zwei typische Fehler im Impressum auf: 1. Bei Seiten mit redaktionell-journalisti- schen Inhalten fehlte sehr oft [...] Seite! Es muss spätestens nach zwei Klicks erreicht sein. CheCkliste - Impressum Anforderung Irrelevant Erfüllt Nicht erfüllt 1. Angabe des Namens des Anbieters und des Vertretungsberechtigten

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    vorvertragliche Informationen, die in Artikel 246 § 1 Absatz 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) geregelt sind. Konkret handelt es sich um die Information über: „ die wesentlichen [...] - lich wird das Gesetz am 1. Juli 2012 in Kraft treten, so dass eine alsbaldige Umgestaltung der jeweiligen Websites geboten ist. Die Informationen geben einen nicht abschließenden Überblick und

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    Öffentliches Verfahrensverzeichnis nach § 4 e Bundesdatenschutzgesetz – Muster 1. Name oder Firma der verantwortlichen Stelle Schreinermeisterbetrieb Max Mustermann 2. Inhaber, Vorstände, Geschäftsführer oder sonstige gesetzliche oder nach der Verfassung des Unternehmens berufene Leiter und die mit der Leitung der Datenverarbeitung beauftragten Personen Geschäftsführer: Max Mustermann Beauftragter Leiter der Datenverarbeitung: Max Mustermann 3. Anschrift der verantwortlichen Stelle: Musterstrasse 1 b, 12345 Musterstadt 4. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung

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    Branchenbucheinträge im Internet (Anschluss BGH, Urteil vom 26. Juli 2012, VII ZR 262/11, MDR 2012, 1147; LG Flens- burg, Urteil vom 8. Juli 2011, 1 S 71/10; LG Offenburg, Urteil vom 15. Mai 2012, 1 S 151 [...] ungewöhnlichen Ort versteckt und drucktechnisch völ- lig unauffällig (vgl. hierzu LG Flensburg aaO; LG Offenburg, Urteil vom 15.05.2012 – 1 S 151/11, jeweils zu weitgehend identischen Formularen). 12 b) Der [...] erwarten (vgl. BGH aaO). 15 4. Ist die Klausel über die Vergütungspflicht nicht Vertragsbestandteil geworden, so bleibt der Vertrag grundsätzlich nach § 306 Abs. 1 BGB im Übrigen wirksam und sein Inhalt

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    Ihre Firma, Hauptstraße 14, 12345 Stadt Ihre Firma Hauptstraße 14 12345 Stadt ... Ihre Rechnung Nr. [Rechnungsnummer] vom [Datum] Sehr geehrte Damen und Herren, ich nehme Bezug auf Ihre Nr. [Rechnungsnummer] vom [Datum]. Eine mögliche Vertragsabschlusserklärung durch mich wird wegen arglistiger Täuschung gem. § 123 Abs. 1 BGB angefochten. In Ihrem Schreiben vom [Datum des Angebotsschreibens] wird nicht in der erforderlichen Deutlichkeit auf eine Kostenpflicht hingewiesen. Vielmehr suggerieren Sie durch die Aufmachung Ihres Schreibens einen kostenfreien Eintrag in Ihr