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  1. Kostenlose Beratungstermine

    Datum: 29.06.2006

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    Experten informieren dabei über Fragen der Firmengründung bzw. Firmenübernahme sowie über Nachfolgeregelungen. Auch allgemeine betriebswirtschaftliche Fragen und Möglichkeiten der Informationsbeschaffung sowie Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten werden angesprochen. Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir dringend darum, Termine bei den zuständigen Stellen zu vereinbaren. Mittwoch, 26. Jan. Albstadt, Rathaus, (vormittags), Telefon: 0 74 31/1 60 10 21 Mittwoch, 26. Jan. Albstadt, Kreishandwerkerschaft (nachmittags), Telefon: 0 74 31/93 75-0 Donnerstag, 27. Jan

  2. Vorzeitige Zulassung

    Datum: 28.06.2006

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    Die Handwerkskammer Reutlingen macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass Anträge auf vorzeitige Zulassung zur Gesellen-/ Abschlussprüfung oder auf Zulassung zur Gesellen-/ Abschlussprüfung unter Befreiung vom Nachweis der Lehre bis spätestens 1. März 2005 bei der Handwerkskammer Reutlingen eingegangen sein müssen. Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden. Den Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Gesellen-/ Abschlussprüfung im Sommer 2005 können alle Lehrlinge stellen, die zwischen dem 1. Okt. 2005 und dem 31. März 2006 auslernen und die folgende Voraussetzungen erfüllen

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    kostenlos bei der Umweltberatung der Handwerkskammer Reutlingen, Telefon 0 71 21/24 12-1 43 oder beim Umwelt- und Verkehrsministerium über das Internet (www.uvm.baden-wuerttemberg.de) bestellt werden.

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    . Februar Hechingen, Rathaus (vormittags), Telefon: 0 74 71/9 40-1 27 Donnerstag, 24. Februar Münsingen, Rathaus, Telefon: 0 73 81/93 10 Dienstag, 22. Februar Stetten a.k.M., Rathaus, (vormittags) Telefon: 0 75 73/95 15 41 Dienstag, 22. Februar Freudenstadt, Kreishandwerkerschaft, Telefon: 0 74 41/8 84 40 Freitag, 25. Februar

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    Dies betrifft in den Landkreisen Freudenstadt, Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen und Zollernalb in diesem Jahr den Zeitraum vom 1. August bis 19. August 2005. Wie die Handwerkskammer Reutlingen mitteilt, ist in dieser Zeit mit einem eingeschränkten Dienstleistungsangebot zu rechnen. In bewährter Weise können jedoch Notdienste über die Kreishandwerkerschaften erfragt werden. Die ausreichende Versorgung mit Handwerksleistungen ist somit auch in der Urlaubszeit gewährleistet. Die Handwerkerferien in der Region beginnen in der Regel am ersten Montag nach dem Beginn der Sommerferien in

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    Tätigkeiten grundsätzlich nicht im zweiten Arbeitsmarkt ausführen zu lassen. 1-Euro-Jobs lösen das Problem der Arbeitslosigkeit nicht, sie kaschieren es lediglich." In diesem Punkt sei sich das Handwerk auch

  7. Paketlösung notwendig

    Datum: 10.08.2006

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    Otto Kentzler geht es im Übrigen auch nicht um eine 1:1-Anrechnung von Krankheitstagen auf den Urlaub – dieser Eindruck wurde zumindest in der Berichterstattung vermittelt. Außerdem kann es auch nicht

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    Jetter, Handwerkskammer Reutlingen, Telefon 0 71 21/24 12-1 42.

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    Daran schließt sich die Fertigung eines Gesellenstückes bzw. einer Arbeitsprobe und der mündliche Prüfungsteil an. Zur Prüfung vorgesehen sind alle Lehrlinge aus Handwerksbetrieben, deren Ausbildung nach dem Berufsaus-bildungsvertrag zwischen dem 1.Oktober 2005 und dem 31. März 2006 endet. Die Anmeldungen zur Prüfung sind bei den Prüfungsausschüssen bzw. Innungen abzugeben. Die Anmeldeformulare für die vorgesehenen Prüfungsteilnehmer werden den Ausbildungsbetrieben Ende Oktober zugesandt. Auskünfte erteilt Karl-Heinz Goller (Handwerkskammer Reutlingen), Telefon 07121/2412-261.

  10. Kostenlose Beratungstermine

    Datum: 09.08.2006

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    , Rathaus (vormittags), Telefon: 0 74 71/9 40-1 27 Donnerstag, 28. April Münsingen, Rathaus, Telefon: 0 73 81/93 10 Dienstag, 26. April Stetten a.k.M., Rathaus, (vormittags) Telefon: 0 75 73/95 15 41 Dienstag, 26. April Freudenstadt, Kreishandwerkerschaft, Telefon: 0 74 41/8 84 40 Freitag, 29. April Horb, Rathaus, Telefon: 0