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  1. anerkennung2016.pdf

    Datum: 19.08.2016

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    . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 5. Wer [...] vorübergehend Dienstleistungen in Deutschland erbringen will? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Verordnung über die für Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union [...] . . . . . . . 19 Zu § 5 (Ausgleichsmaßnahmen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

  2. Antrag_Land.pdf

    Datum: 15.08.2016

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    Arbeiter und Angestellte i.S. von § 5 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) i.d.F. vom 23. Dezember 1988 (BGBl. 1989 I S. 1902). (3) Als Arbeitnehmer gelten auch die in Heimarbeit Beschäftigten sowie [...] nicht mehr als zwei Jahre zurückliegt. 5. Überreichung der Ehrenurkunde (1) Das Staatsministerium übersendet die Ehrenurkunde nach Unterzeichnung durch den Ministerpräsidenten unmittelbar dem

  3. dhz15-16_2016.pdf

    Datum: 09.08.2016

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    . Ferner steigt der einkommensunab- hängige maximale Maßnahmenbei- trag – also die Förderung der Lehr- gangskosten – von 10.226 Euro auf 15.000 Euro. Der Zuschussanteil hierauf wird von 30,5 Prozent auf [...] den Lehr- lingsunterweisungen und Fortbil- dungskursen nehmen jährlich rund 5.500 Personen teil. Vorentwurf zum Neubau des Internats sowie der Umstrukturierung und Modernisierung der

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    „Dominik Müller ist ein Perfektionist“, erzählt Ingo Biesinger über den Auszubildenden. „Er hat einen unstillbaren Wissensdurst, und er arbeitete schon früh sehr selbständig.“ Hinzu komme, dass er wegen seiner Eigeninitiative im Kollegenteam sehr beliebt sei. „Was er macht, das macht er richtig”, so Biesinger weiter. Die einjährige Berufsfachschule im Bereich Metalltechnik habe er mit der Note 1,5 abgeschlossen und für diese Leistung habe er auch bereits einen Preis erhalten. „Auch im 2. Lehrjahr hatte Dominik bisher fast ausschließlich sehr gute Schulnoten.” Auch ehrenamtlich sei er neben seiner

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    Das ausgereichte Darlehensvolumen liegt bei 143,9 Millionen Euro. Insgesamt wurden Investitionen in Höhe von 219,5 Millionen Euro angeregt. 667 neue Arbeitsplätze werden dadurch geschaffen. Unter den geförderten Unternehmen sind 176 Existenzgründer. Sie erhielten Darlehen über 29,7 Millionen Euro. An 358 etablierte mittelständische Unternehmen wurden Fördermittel in Höhe von 114,1 Millionen Euro ausgezahlt. Die Finanzierungsangebote der L-Bank richten sich an Existenzgründer, Übernehmer und etablierte Unternehmen. Gemeinsam mit den Wirtschaftskammern bietet die L-Bank regelmäßig

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    Der Basisunterhaltsbeitrag im AFBG bei Vollzeitmaßnahmen wächst von 645 Euro auf 708 Euro; der Zuschussanteil hierauf nach Abzug des Pauschbetrages von 44 Prozent auf 50 Prozent. Neben weiteren Veränderungen steigt z. B. der einkommensunabhängige maximale Maßnahmebeitrag – also die Förderung der Lehrgangskosten – von 10.226 Euro auf 15.000 Euro. Der Zuschussanteil hierauf wird von 30,5 Prozent auf 40 Prozent erhöht. Der einkommensunabhängige Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende wird von 113 auf 130 Euro erhöht. Mit einem „Attraktivitätspaket Meisterstück“ werden die Materialkosten für das

  7. dhz14_2016.pdf

    Datum: 26.07.2016

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    .-bezog. Dienst- leistungen alle Branchen gut teils/teils schlecht 76 ,9 21 ,0 2, 1 88 ,9 11 ,1 0, 0 50 ,0 44 ,4 5, 6 71 ,4 18 ,4 10 ,2 61 ,8 29 ,4 8, 8 53 ,6 28 ,6 17 ,8 66 ,7 27 ,8 5, 5 72 ,2 22 ,4 5, 4

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    Wohnort zugewiesen. Die Details können die Bundesländer festle- Merkblatt Informationen für Arbeitgeber zur Beschäftigung bzw. Ausbildung geflüchteter Menschen Seite 5 von 6 gen

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    Wohnort zugewiesen. Die Details können die Bundesländer festle- Merkblatt Informationen für Arbeitgeber zur Beschäftigung bzw. Ausbildung geflüchteter Menschen Seite 5 von 6 gen

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    Das Landgericht (LG Wuppertal, Beschluss vom 5. Juni 2014 – 9 S 40/14) bestätigte damit ein Urteil der Vorinstanz. Es liege ein „objektiv auffälliges“ Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vor. Eine Recherche des Gerichts bei den marktführenden Suchmaschinen fiel für die Portalbetreiber wenig schmeichelhaft aus. Zwar sei man auf den ersten fünf Ergebnisseiten von Google & Co. auf zahlreiche Dienste gestoßen, führte das Gericht aus, aber eben nicht auf das Angebot des Klägers. Da der Anbieter auf Anzeigen in Suchmaschinen gänzlich verzichte, sei nicht ersichtlich, wie Nutzer generiert