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    Impressums waren bislang in § 5 TMG und sind nun in § 5 DDG geregelt. Inhaltlich ändert sich nichts an der Impressumspflicht, die für jeden nicht privaten Anbieter digitaler Dienste, also jeden Betreiber einer Webseite oder eines Social-Media-Auftritts gilt. Was ist zu tun? Haben Unternehmen ihr Impressum bislang mit den Worten „Angaben gem. § 5 TMG“ oder „Inhaltlich verantwortlich gem. § 5 TMG“ eingeleitet, muss dieses zu „Angaben gem. § 5 DDG“ oder „Inhaltlich verantwortlich gem. § 5 DDG“ geändert werden. Muss die Rechtsnorm überhaupt angegeben werden? Es gibt keine gesetzliche Pflicht für die

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    Kennzahl, die aus Lagebeurteilungen und Erwartungen gebildet wird, wie in allen anderen Gruppen ein negatives Vorzeichen. Unter dem Kammerdurchschnitt von minus 18,5 Punkten liegen Nahrungsmittelbetriebe

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    Die Rückmeldungen erlauben eine fundierte Einschätzung der Lage und helfen, die Betroffenheit des Handwerks gegenüber Politik und Öffentlichkeit auf zahlreichen Ebenen zu verdeutlichen. Die Umfrage erfolgt selbstverständlich anonym. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt und nur in Gesamtergebnissen veröffentlicht. Die Erhebung läuft vom 5. bis 14. Februar 2024. Vielen Dank für Ihre Teilnahme. Zur Online-Umfrage

  8. Umgang mit Fehlern im Betrieb

    Datum: 18.09.2020

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    beispielsweise die 5-Mal-Warum-Methode angewendet werden“, so Holder. Bei diesem Verfahren aus dem Qualitätsmanagement wird in mehreren Schritten versucht, die Ursache für einen fehlerhaften Prozess eindeutig zu

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    bei den Erwartungen, denn quer durch alle Branchen rechnen derzeit 28,5 Prozent mit einem Umsatzplus, 18,6 Prozent erwarten einen weiteren Umsatzrückgang. Harald Herrmann: „Sicherlich sind die [...] Fachkräftebedarf in der Wirtschaft auch in den kommenden Jahren weiter steigen, während Arbeitskräfte ohne abgeschlossene Berufsausbildung weniger gefragt sind. Sie begleitet aktuell 22 Auszubildende in allen 5

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    § 106 Abs. 1 Nr. 5 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks - Handwerksordnung - (HwO) in der derzeit gültigen Fassung sowie aufgrund von § 8 Abs. 1 Nr. 5 und Nr. 15 der Satzung der Handwerkskammer [...] 350,00 3.2.2.4 Teilgebühr Prüfungsteil III 200,00 3.2.2.5 Teilgebühr Prüfungsteil IV 250,00 3.2.3 Wiederholung der Meisterprüfung außerhalb des regulären Termins entspr. 3.2.2.1- 3.2.2.5 3 [...] Bestätigungsver- merk versehen zurückerhalten hat. 210,00 bis zu 420,00 im Einzelfall* 3.1.5. Wiederholung einer Prüfung nach 3.1.4 Bei der Wiederholungsprüfung ist die Gebühr in Höhe des erforderlichen