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  1. Musterverträge überarbeitet

    Datum: 04.05.2015

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    Die aktualisierten Musterverträge (Stand: April 2015) zu 13 handwerkstypischen Arbeitsverhältnissen und eine Zusatzvereinbarung bei Kurzarbeit können kostenlos auf der Internetseite des Handwerkstags abgerufen werden. Grundsätzlich gilt: die Muster sind als Orientierungshilfen gedacht und ersetzen nicht eine qualifizierte arbeitsrechtliche Beratung. Diese gibt es bei den Rechtsberatern der Handwerkskammern, Innungen und Fachverbände. BWHT-Arbeitsvertragsmuster Ansprechpartner in der Rechtsabteilung der Handwerkskammer Reutlingen sind Richard Schweizer, Telefon 07121 2412-232, Lisa Helli

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    Betriebsstätten unterliegen zahlreichen rechtlichen Vorgaben. So manchem Existenzgründer und aktiven Unternehmer wurden Kalkulation und Planung von Betriebsstätten bereits zur Makulatur, weil zusätzliche Kosten durch vermeidbare Planungsfehler und -lücken entstanden sind. Was es angesichts der vielfältigen gesetzlichen Vorgaben bei der Planung von Betriebsstätten zu beachten gilt, haben Berater der baden-württembergischen Handwerksorganisationen in der Broschüre „Betriebsstättenplanung im Handwerk“ zusammengefasst. Die Neuauflage berücksichtigt vom Baurecht über den Immissionsschutz bis zu Arbeitsschutz und

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    Serviceinformationen und eine Übersicht über das Beratungsangebot der Kammern. Der Wettbewerb „Gründer des Monats“ stellt die Vielfalt der Gründungs- und Übernahmemöglichkeiten im Handwerk vor. Die Aktion soll unter

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    Kammer informieren und beraten, reichen von A wie Abfallvermeidung bis Z wie Zuliefererverzeichnisse. Eine Liste mit Stichwörtern und Telefonnummern hilft, die richtigen Ansprechpartner für die geplante

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    innerhalb der Familie. Knapp jeder dritte Betrieb, so Neth, werde inzwischen an externe Übernehmer übergeben, jeder sechste Betrieb von Mitarbeitern fortgeführt. Sabine Romer, Betriebsberaterin der [...] Entscheidungen unter Zeitdruck fällen zu müssen. Die steuerlichen Aspekte einer Nachfolgeregelung behandelte Jochen Kirsammer von der Beratungsgesellschaft Ebner Stolz in Reutlingen. Joachim Pfeiffer von der

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    vielfältigen Entwicklungsmöglichkeiten im Handwerk sind Meister/ Meisterin und Betriebswirt/in ebenso wie die Fortbildung Gebäudeenergieberater/in und Restaurator/in.  Das Handwerk bietet attraktive

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    Voraussetzung: Das Fahren darf nicht die Haupttätigkeit sein. Für schwerere Fahrzeuge ist der Tachograf hingegen verbindlich vorgeschrieben. Es hier genau zu nehmen, rät Ines Bonnaire, Beraterin bei der

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    Rund 8.000 Betriebe profitieren von Preisvorteilen bis zu 20 Prozent bei Strom und bis zu 30 Prozent bei Gas. Inzwischen betreut ein weiterer Vor-Ort-Berater die Handwerksbetriebe im Bezirk der Handwerkskammer Reutlingen und den ganzen Bereich Oberschwaben/Bodensee. Jürgen Hack ist Ansprechpartner für alle Fragen rund um die professionelle Energiekostensenkung und Kundenbetreuer. Er ist wie folgt zu erreichen: Mobil: 01525 3570 260 Telefon: 030 726 15 85-19 E-Mail: juergen.hack@amperedirekt.de Weitere Informationen finden Sie hier.

  9. Berufskrankheit Hautkrebs

    Datum: 23.02.2015

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    Bundesregierung auf Vorschlag des Ärztlichen Sachverständigenbeirats „Berufskrankheiten“. Das ist ein unabhängiges Beratungsgremium beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Für die Aufnahme in die Liste

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    stellten die Beratungsleistungen und Unterstützungsangebote ihrer Institutionen vor. Dabei konnten sie den Teilnehmern ergänzend hilfreiche Adressen und Fördermöglichkeiten nennen. Externe Unterstützung