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  1. gebuehrenordnung_20150123.pdf

    Datum: 30.11.2016

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    Ausbildungsbetriebe, die nicht am Finanzausgleich (Sonder-/ÜBA-Umlage) teilnehmen und deren Auszubildende an überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen teilnehmen, je Auszubildender und Woche 200,00 Euro zzgl. nicht gewährter Zuschüsse von Bund und Land zzgl. Internats- u. Verpflegungskosten 5.1.1 Bei verschuldetem Nichtteilnehmen des Auszubildenden

  2. Relevanz:
     
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    Fortbildungsprüfungsordnung Seite 1 von 13 Auf Grund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 21. Oktober 2010 und der Vollversammlung vom 30. November 2010 erlässt [...] Fortbildungsprüfungen ge- mäß § 42 c Absatz 1 in Verbindung mit § 38 Handwerksordnung (MPO-F-Hw). Fortbildungsprüfungsordnung Seite 2 von 13 Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen gemäß § 42 c [...] Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung § 5 Geschäftsführung § 6 Verschwiegenheit Zweiter Abschnitt: Vorbereitung der Fortbildungsprüfung § 7 Prüfungstermine § 8 Zulassung zur

  3. beitrag2014.pdf

    Datum: 03.01.2019

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    Grundsatzbeschlusses zur überbetrieblichen Ausbildung in der derzeit gültigen Fassung von der Ver- pflichtung zur Kostentragung der überbetrieblichen Ausbildung ausgenommen sind, der allgemeine Kammerbeitrag, der sich [...] eines Handwerks, die nach § 6 des Grundsatzbeschlusses zur überbetrieb- lichen Ausbildung in der derzeit gültigen Fassung zur Kostentragung der überbetrieblichen Ausbildung einschließlich [...] ist der 01.01.2014. 2. Allgemeine Umlage für die überbetriebliche Ausbildung a) Grundbetrag: einheitlich 65 Euro b) Zusatzbetrag: 0,5 Prozent aus Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb

  4. beitrag12.pdf

    Datum: 03.01.2019

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    Grundsatzbeschlusses zur überbetrieblichen Ausbildung in der derzeit gültigen Fassung von der Verpflichtung zur Kostentragung der überbetrieblichen Ausbildung ausgenommen sind, der allgemei- ne Kammerbeitrag, der sich [...] nach § 6 des Grundsatzbeschlusses zur überbe- trieblichen Ausbildung in der derzeit gültigen Fassung zur Kostentragung der überbetrieblichen Aus- bildung einschließlich Internatsunterbringung und des [...] Umlage für die überbetriebliche Ausbildung a) Grundbetrag: einheitlich 65 Euro b) Zusatzbetrag: 0,5 Prozent aus Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb; Freibetrag: 15.000 Euro vom Gewerbeertrag

  5. Relevanz:
     
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    Handwerkskammer Reutlingen beschließt am 24. Juli 2012 als zuständige Stelle nach Anhörung des Berufsbildungsaus- schusses am 26. April 2012 aufgrund der §§41,91 Abs. 1 Nr. 4, 106 Abs. 1 Nr. 10 Handwerksordnung (HWO) in der derzeit gültigen Fassung und § 5 des Grundsatzbeschlusses zur überbetrieblichen Ausbildung der Handwerkskammer Reutlingen in der derzeit gültigen Fassung folgende Regelung zur Durchführung der Überbetriebliche Ausbildungslehrgänge (ÜBA) für den Handwerkskammerbereich Reutlingen Informationselektroniker-Handwerk Stand: März 2012 Überbetriebliche

  6. gebuehrenordnung_20121109.pdf

    Datum: 03.01.2019

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    .3.2 Ausbilderprüfung 150,00 Euro § 2§ 2§ 2§ 2 Die Anlage zu § 4 Abs. 1 der Gebührenordnung wir unter der nachfolgenden Ziffer wie folgt geändert: 3.5.1 Entscheidung über einen Antrag

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    Regelung für die Ausbildung für behinderte Menschen gemäß § 66 BBiG / § 42m HwO Ausbildungsregelung über die Berufsausbildung Fachpraktiker Fleischer / Fachpraktikerin Fleischerin PRÄAMBEL Jede Berufsausbildung hat die für [...] geordneten Ausbildungsgang zu vermit- teln. (siehe auch § 1 Abs. 3 BBiG) Sie hat ferner den Erwerb der erforderlichen Berufserfahrungen zu ermöglichen. Grundsätzlich ist auch für behinderte Menschen (§§ 64

  9. Relevanz:
     
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    Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum/zur Gebäudeenergieberater/-in (HWK) Die Handwerkskammer Reutlingen erlässt aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 25. Okto [...] Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss „Gebäudeenergieberater/-in (HWK)“. § 1 Ziel und Gliederung der Fortbildungsprüfung, Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses (1) Zum Nachweis von beruflicher Handlungsfähigkeit, die im Rahmen der beruflichen Fortbildung zum/zur „Ge- bäudeenergieberater/-in (HWK)“ erworben worden ist, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach

  10. ueba-diverse-berufe_2013.pdf

    Datum: 03.01.2019

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    Handwerkskammer Reutlingen beschließt am 23. Juli 2013 als zuständige Stelle nach Anhörung des Berufsbildungsaus- schusses am 18. April 2013 aufgrund der §§41,91 Abs. 1 Nr. 4, 106 Abs. 1 Nr. 10 Handwerksordnung (HWO) in der derzeit gültigen Fassung und § 5 des Grundsatzbeschlusses zur überbetrieblichen Ausbildung der Handwerkskammer Reutlingen in der derzeit gültigen Fassung folgende Regelung zur Durchführung der Überbetriebliche Ausbildungslehrgänge (ÜBA) für den Handwerkskammerbereich Reutlingen Metallbauer-, Zweiradmechaniker-, Feinwerkmechaniker-, Zahntechniker-, Foto- grafen- und