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  1. SPS_Fachkraft_HWK_RT.pdf

    Datum: 25.04.2022

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    SPS-Fachkraft Handwerk Bildung Beratung > Die Auf der Grundlage der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 28. September 1993 und der Vollversamm- lung vom 16. November 1993 erlässt die Handwerkskammer Reutlingen als zuständige Stelle nach § 46 Abs. 1 Berufs- bildungsgesetz in Verbindung mit §§ 91, 106 Handwerksordnung folgende Besondere Rechtsvorschriften: BesondereRechtsvorschriften fürdieFortbildungsprüfung [...] in einem anerkannten Ausbildungsberuf die Gesellen- bzw. Abschlussprüfung bestanden hat. b. Abweichend von Ziffer 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder

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    Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen Handwerk Bildung Beratung > Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 15. Oktober 2020 und der Vollversammlung vom 23. November [...] Durchführung von Fortbildungsprüfungen. Diese Prüfungsordnung gilt für die Durchführung von Prüfungen gemäß § 42 h Absatz 1 in Verbindung mit § 38 Handwerksordnung (HwO) und ist für die Durchführung von Prüfungen nach den aufgrund des § 30 Absatz 5 Berufsbildungsgesetz bzw. § 22b Absatz 4 HwO erlassenen Rechtsverordnungen über den Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Fertigkeiten, Kenntnisse und

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    Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen Handwerk Bildung Beratung > Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 15. Oktober 2020 und der Vollversammlung vom 23. November [...] Durchführung von Fortbildungsprüfungen. Diese Prüfungsordnung gilt für die Durchführung von Prüfungen gemäß § 42 h Absatz 1 in Verbindung mit § 38 Handwerksordnung (HwO) und ist für die Durchführung von Prüfungen nach den aufgrund des § 30 Absatz 5 Berufsbildungsgesetz bzw. § 22b Absatz 4 HwO erlassenen Rechtsverordnungen über den Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Fertigkeiten, Kenntnisse und

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    > Handwerk Bildung Beratung Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen (BBiG) 3 Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen (BBiG) Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 15. Oktober 2020 und der Vollversammlung vom 23. November 2020 erlässt die Hand- werkskammer Reutlingen nach §§ 54, 56 Abs. 1 in Verbindung mit § 47 Berufs- bildungsgesetz (BBiG) und § 91 Abs. 1 Nr. 4 a und § 106 Abs. 1 Nr. 10 Hand- werksordnung (HwO) folgende Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen. Diese Prüfungsordnung gilt für die Durchführung von Prüfungen gemäß § 56

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    > Handwerk Bildung Beratung Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen (BBiG) 3 Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen (BBiG) Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 15. Oktober 2020 und der Vollversammlung vom 23. November 2020 erlässt die Hand- werkskammer Reutlingen nach §§ 54, 56 Abs. 1 in Verbindung mit § 47 Berufs- bildungsgesetz (BBiG) und § 91 Abs. 1 Nr. 4 a und § 106 Abs. 1 Nr. 10 Hand- werksordnung (HwO) folgende Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen. Diese Prüfungsordnung gilt für die Durchführung von Prüfungen gemäß § 56

  6. Managementassistent_HWK_RT.pdf

    Datum: 25.04.2022

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    Managementassistent/ Managementassistentin (HWK) Handwerk Bildung Beratung > Die Handwerkskammer Reutlingen erlässt aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 23. April 2015 [...] Fortbildungsprüfung zum Abschluss zum/zur „Managementassistent/Managementassistentin (HWK)“. Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum/zur Managementassistent/ Managementassistentin (HWK) 2 § 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses 1. Zum Nachweis von beruflicher Handlungsfähigkeit, die im Rahmen der beruflichen Fortbildung zum/zur „Manage- mentassistent

  7. Managementassistent_HWK_RT.pdf

    Datum: 25.04.2022

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    Managementassistent/ Managementassistentin (HWK) Handwerk Bildung Beratung > Die Handwerkskammer Reutlingen erlässt aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 23. April 2015 [...] Fortbildungsprüfung zum Abschluss zum/zur „Managementassistent/Managementassistentin (HWK)“. Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum/zur Managementassistent/ Managementassistentin (HWK) 2 § 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses 1. Zum Nachweis von beruflicher Handlungsfähigkeit, die im Rahmen der beruflichen Fortbildung zum/zur „Manage- mentassistent

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    Kostenübernahmeerklärung* *nur soweit zutreffend vom Arbeitgeber auszufüllen Volle Kostenübernahme (inkl. Rücktritts- und Befreiungsgebühren) Kostenübernahme der Prüfungsgebühren Hiermit bestätigen wir, dass für die Fortbildungsprüfung die Kosten übernommen werden. Name des Teilnehmers / der Teilnehmerin Lehrgangsname / Datum Firma Straße, Hausnummer PLZ, Ort Vorname und Name [...] Bildungsakademie TŸbingen Raichbergstra§e 87 72072 TŸbingen Ort Datum: Check Box70: Check Box71: Name Teilnehmer/in: Lehrgangsname / Datum: Firma: Straße, Hausnummer: PLZ, Ort: Name

  9. Relevanz:
     
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    Kostenübernahmeerklärung* *nur soweit zutreffend vom Arbeitgeber auszufüllen Volle Kostenübernahme (inkl. Rücktritts- und Befreiungsgebühren) Kostenübernahme der Prüfungsgebühren Hiermit bestätigen wir, dass für die Fortbildungsprüfung die Kosten übernommen werden. Name des Teilnehmers / der Teilnehmerin Lehrgangsname / Datum Firma Straße, Hausnummer PLZ, Ort Vorname und Name des Ansprechpartners Firmenstempel Ort, Datum Unterschrift Handwerkskammer Reutlingen Bildungsakademie

  10. Relevanz:
     
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    Geprüfter Kaufmännischer Fachwirt/ Geprüfte Kaufmännische Fachwirtin nach der Handwerksordnung Handwerk Bildung Beratung > Ausfertigungsdatum: 01.03.2016 Vollzitat: „Handwerksfachwirtfortbildungsprüfungsverordnung vom 1. März 2016 (BGBl. I S. 331)“ Eingangsformel Aufgrund des § 42 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 der Handwerksordnung, von denen Absatz 1 durch Artikel 283 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie nach Anhörung des