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  1. Relevanz:
     
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    Abs. 1 c), Art. 6 Abs. 1 d) und Art. 6 Abs. 1 e) DSGVO in Betracht. Um Gesundheitsdaten handelt es sich bei diesen Daten nicht. Das gilt auch dann, wenn die Daten mit der Information zum [...] , lässt sich die Verarbeitung auf § 22 Abs. 1 Nr. 1 c) BDSG i.V.m. Art. 9 Abs. 2 i) DSGVO (öffentliches Interesse im Bereich der öffentlichen Gesundheit) stützen. Die Abfrage des [...] Anwendung (Art. 9 Abs. 2 DSGVO), so dass auch für die Abfra- ge des Gesundheitszustands keine Einwilligung des Kunden eingeholt werden muss. Informationspflicht beachten Wie bei jeder Erhebung

  2. Relevanz:
     
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    Abs. 1 c), Art. 6 Abs. 1 d) und Art. 6 Abs. 1 e) DSGVO in Betracht. Um Gesundheitsdaten handelt es sich bei diesen Daten nicht. Das gilt auch dann, wenn die Daten mit der Information zum [...] , lässt sich die Verarbeitung auf § 22 Abs. 1 Nr. 1 c) BDSG i.V.m. Art. 9 Abs. 2 i) DSGVO (öffentliches Interesse im Bereich der öffentlichen Gesundheit) stützen. Die Abfrage des [...] Anwendung (Art. 9 Abs. 2 DSGVO), so dass auch für die Abfra- ge des Gesundheitszustands keine Einwilligung des Kunden eingeholt werden muss. Informationspflicht beachten Wie bei jeder Erhebung

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    Abs. 1 c), Art. 6 Abs. 1 d) und Art. 6 Abs. 1 e) DSGVO in Betracht. Um Gesundheitsdaten handelt es sich bei diesen Daten nicht. Das gilt auch dann, wenn die Daten mit der Information zum [...] , lässt sich die Verarbeitung auf § 22 Abs. 1 Nr. 1 c) BDSG i.V.m. Art. 9 Abs. 2 i) DSGVO (öffentliches Interesse im Bereich der öffentlichen Gesundheit) stützen. Die Abfrage des [...] Anwendung (Art. 9 Abs. 2 DSGVO), so dass auch für die Abfra- ge des Gesundheitszustands keine Einwilligung des Kunden eingeholt werden muss. Informationspflicht beachten Wie bei jeder Erhebung

  4. Relevanz:
     
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    Abs. 1 c), Art. 6 Abs. 1 d) und Art. 6 Abs. 1 e) DSGVO in Betracht. Um Gesundheitsdaten handelt es sich bei diesen Daten nicht. Das gilt auch dann, wenn die Daten mit der Information zum [...] , lässt sich die Verarbeitung auf § 22 Abs. 1 Nr. 1 c) BDSG i.V.m. Art. 9 Abs. 2 i) DSGVO (öffentliches Interesse im Bereich der öffentlichen Gesundheit) stützen. Die Abfrage des [...] Anwendung (Art. 9 Abs. 2 DSGVO), so dass auch für die Abfra- ge des Gesundheitszustands keine Einwilligung des Kunden eingeholt werden muss. Informationspflicht beachten Wie bei jeder Erhebung

  5. Relevanz:
     
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    Abs. 1 c), Art. 6 Abs. 1 d) und Art. 6 Abs. 1 e) DSGVO in Betracht. Um Gesundheitsdaten handelt es sich bei diesen Daten nicht. Das gilt auch dann, wenn die Daten mit der Information zum [...] , lässt sich die Verarbeitung auf § 22 Abs. 1 Nr. 1 c) BDSG i.V.m. Art. 9 Abs. 2 i) DSGVO (öffentliches Interesse im Bereich der öffentlichen Gesundheit) stützen. Die Abfrage des [...] Anwendung (Art. 9 Abs. 2 DSGVO), so dass auch für die Abfra- ge des Gesundheitszustands keine Einwilligung des Kunden eingeholt werden muss. Informationspflicht beachten Wie bei jeder Erhebung

  6. Relevanz:
     
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    Abs.1 lit. b), d) und f) DSGVO dar. Sie erfolgt zur Erfüllung der ar- beitsvertraglichen Fürsorgepflicht des Arbeit- gebers und zum Schutz von Gesundheit und Leben der übrigen Mitarbeiter und dient be- rechtigten Interessen. Dem steht nicht entgegen, dass es sich um Gesundheitsdaten i.S.v. Art. 9 Abs.1 DSGVO handelt. Die Erfüllung der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung des Virus überwiegt das Selbst- bestimmungsrecht des erkrankten Arbeitneh- mers, Art. 9 Abs. 1 DSGVO i. V. m. § 26 Abs. 3 BDSG. II. Kurzarbeit Der Arbeitgeber kann Kurzarbeit anordnen

  7. Relevanz:
     
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    Abs.1 lit. b), d) und f) DSGVO dar. Sie erfolgt zur Erfüllung der ar- beitsvertraglichen Fürsorgepflicht des Arbeit- gebers und zum Schutz von Gesundheit und Leben der übrigen Mitarbeiter und dient be- rechtigten Interessen. Dem steht nicht entgegen, dass es sich um Gesundheitsdaten i.S.v. Art. 9 Abs.1 DSGVO handelt. Die Erfüllung der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung des Virus überwiegt das Selbst- bestimmungsrecht des erkrankten Arbeitneh- mers, Art. 9 Abs. 1 DSGVO i. V. m. § 26 Abs. 3 BDSG. II. Kurzarbeit Der Arbeitgeber kann Kurzarbeit anordnen

  8. dhz2019_20.pdf

    Datum: 24.10.2019

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    /webinare: 11. November 2019 16 Uhr 18 Monate DSGVO: Was gibt’s Neues beim digitalen Datenschutz? 13. November 2019 11 Uhr Dienstleistungserbringung in Österreich und der Schweiz 13. November 2019

  9. Relevanz:
     
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    Datenschutzrecht Was Betriebe unternehmen sollten Worum geht es? Die Regelungen der europäischen Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) gelten seit dem 25. Mai 2018. Durch die Reform wurden nur geringfü- gige Änderungen zum bisherigen deutschen Da- tenschutzrecht eingeführt. Dennoch sollten Handwerksbetriebe prüfen, welche Maßnahmen zu ergreifen sind. Muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden? Ein Datenschutzbeauftragter ist zu bestellen, wenn in Ihrem Betrieb mindestens zwanzig Mitar- beiter ständig mit der automatisierten Verarbei- tung von Daten befasst sind

  10. Relevanz:
     
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    Datenschutzrecht Was Betriebe unternehmen sollten Worum geht es? Die Regelungen der europäischen Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) gelten seit dem 25. Mai 2018. Durch die Reform wurden nur geringfü- gige Änderungen zum bisherigen deutschen Da- tenschutzrecht eingeführt. Dennoch sollten Handwerksbetriebe prüfen, welche Maßnahmen zu ergreifen sind. Muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden? Ein Datenschutzbeauftragter ist zu bestellen, wenn in Ihrem Betrieb mindestens zwanzig Mitar- beiter ständig mit der automatisierten Verarbei- tung von Daten befasst sind