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  1. hwkrt_hoemeoffice_20200320.pdf

    Datum: 23.03.2020

    Relevanz:
     
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    schriftlichen Verein- barung zum Homeoffice auch eine Regelung zur Zutrittsberechtigung des Arbeitgebers nach Voran- kündigung zu treffen. Die Arbeitszeitregeln gelten am heimischen Arbeitsplatz genauso wie

  2. Relevanz:
     
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    Vereinbarungen zur Beendigung Verträge sollten dahingehend überprüft werden, ob dem jeweiligen Vertragspartner ein besonderes Kündigungsrecht zusteht und ob die Voraussetzun- gen einer solchen Kündigung

  3. Relevanz:
     
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    Vereinbarungen zur Beendigung Verträge sollten dahingehend überprüft werden, ob dem jeweiligen Vertragspartner ein besonderes Kündigungsrecht zusteht und ob die Voraussetzun- gen einer solchen Kündigung

  4. Relevanz:
     
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    Liste der Verbraucher- schlich tungsstellen gemäß § 33 Absatz 1 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) Stand: 2. Januar 2019 Impressum Herausgeber: Bundesamt für Justiz Referat

  5. Relevanz:
     
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    Liste der Verbraucher- schlich tungsstellen gemäß § 33 Absatz 1 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) Stand: 2. Januar 2019 Impressum Herausgeber: Bundesamt für Justiz Referat

  6. Relevanz:
     
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    Un- terstützung (z.B. Fortbildung, Ausstattung) zu geben. Ein interner DSB unterliegt zudem ei- nem besonderen Kündigungsschutz: Das Arbeitsverhältnis darf während der Tätigkeit als 23 DSB und für ein Jahr danach nicht gekündigt werden, es sei denn, die Kündigung erfolgt aus wichtigem Grund. Ein externer DSB gehört nicht dem Betrieb an. Infolgedessen gelten für ihn die besonderen Kündigungsschutzregeln nicht. Zudem kann der Dienstleistungsvertrag mit einem externen DSB grundsätzlich jederzeit gekündigt werden, soweit vertraglich nicht etwas anderes ver- einbart wird

  7. Relevanz:
     
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    Un- terstützung (z.B. Fortbildung, Ausstattung) zu geben. Ein interner DSB unterliegt zudem ei- nem besonderen Kündigungsschutz: Das Arbeitsverhältnis darf während der Tätigkeit als 23 DSB und für ein Jahr danach nicht gekündigt werden, es sei denn, die Kündigung erfolgt aus wichtigem Grund. Ein externer DSB gehört nicht dem Betrieb an. Infolgedessen gelten für ihn die besonderen Kündigungsschutzregeln nicht. Zudem kann der Dienstleistungsvertrag mit einem externen DSB grundsätzlich jederzeit gekündigt werden, soweit vertraglich nicht etwas anderes ver- einbart wird

  8. Relevanz:
     
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    Un- terstützung (z.B. Fortbildung, Ausstattung) zu geben. Ein interner DSB unterliegt zudem ei- nem besonderen Kündigungsschutz: Das Arbeitsverhältnis darf während der Tätigkeit als 23 DSB und für ein Jahr danach nicht gekündigt werden, es sei denn, die Kündigung erfolgt aus wichtigem Grund. Ein externer DSB gehört nicht dem Betrieb an. Infolgedessen gelten für ihn die besonderen Kündigungsschutzregeln nicht. Zudem kann der Dienstleistungsvertrag mit einem externen DSB grundsätzlich jederzeit gekündigt werden, soweit vertraglich nicht etwas anderes ver- einbart wird

  9. dhz2018_23.pdf

    Datum: 10.12.2018

    Relevanz:
     
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    , halt ich!“ – Folge 14: Wie gehe ich mit Kündigungen um? Fehlende Mitarbeiter sind im Hand- werk der limitierende Faktor für Wachstum. Umso schmerzhafter ist es, wenn Fachkräfte das Unterneh- men [...] . Er- fassen und analysieren Sie das Ge- sagte. Und dann: Ändern Sie etwas!“ Ihre Personalberaterin Mona Werz unterstützt Sie sehr gerne bei der Vorbereitung und Durchführung ei- nes Kündigungs- und

  10. dhz2018_20.pdf

    Datum: 17.10.2018

    Relevanz:
     
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    Einzelnen ist eine Kündigung ein schwerwiegender und einschneidender Schnitt – privat wie beruflich. Perspektiven sind wichtig Personalberaterin Mona Werz sieht eine Kombination verschiedener Faktoren, die zur Kündigung führen: „Oft fehlt den Mitarbeitern die Pers- pektive. Es werden keine Karriere- möglichkeiten zur persönlichen Ent- wicklung und Weiterbildung aufge- zeigt. Dabei gibt es diese meist. Auch, dass einige Ideen und Verbesse- rungsvorschläge nicht ernst genom- men werden, können Gründe für die Kündigung sein.“ Vor allem im Handwerk werde oft- mals unterschätzt, welche vielfälti- gen