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  1. Relevanz:
     
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    grundsätzlich nur außerordentlich kündbar; die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung müsste ebenfalls ausdrücklich vereinbart werden. Für eine kurzfristige Beschäftigung gilt ein Zeitrahmen. Die

  2. Formulare & Downloads

    Datum: 21.05.2015

    Relevanz:
     
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    Muster für eine ordentliche Kündigung Muster für eine außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung Aufhebungsvertrag ohne Abfindung BWHT

  3. Relevanz:
     
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    Unterlassungserklärung im Zusammenhang mit der Hinweispflicht auf die OS-Plattform gemäß der ODR-Verordnung abgegeben, ist es unter Umständen erforderlich, diese Erklärung mit Wirkung zum 20. Juli 2025 zu kündigen, um

  4. Relevanz:
     
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    Fortbildung Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs Kündigungsfristen und das bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses von Arbeitgeber und Mitarbeiter einzuhaltende Verfahren Name und Anschrift

  5. Digitaler Arbeitsvertrag

    Datum: 12.02.2025

    Relevanz:
     
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    Formvorgaben im konkreten Einzelfall zwingend bzw. zulässig sind. Ein Formmangel kann zur Nichtigkeit eines Rechtsgeschäfts führen. Bei der Kündigung und dem Aufhebungsvertrag ändert sich zum Beispiel durch das BEG IV nichts: Kündigung und Aufhebungsvertrag müssen weiterhin die Schriftform einhalten [...] Arbeitgeber durch das Nachweisgesetz verpflichtet, einen umfangreichen Katalog wesentlicher Arbeitsbedingungen, wie beispielsweise Arbeitsort, Vergütung, Urlaubsdauer und Kündigungsfristen und mehr. schriftlich

  6. Relevanz:
     
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    , Kündigung (Nr. 14): das bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses von Arbeitge- ber und Arbeitnehmer einzuhaltende Verfahren, mindestens das Schriftformerfor- dernis und die Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses sowie die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage, Hinweis auf Kollektivvereinbarungen (Nr. 15): ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren [...] NachwG). Dies gilt für die Regelungsgegenstände „Erholungsurlaub“ (Nr. 11) und „Kündigung“ (Nr. 14). 4. In welcher Form hat der Arbeitgeber den Nachweis zu erbringen? Der Arbeitgeber hat den

  7. Relevanz:
     
    13%
     

    , Kündigung (Nr. 14): das bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses von Arbeitge- ber und Arbeitnehmer einzuhaltende Verfahren, mindestens das Schriftformerfor- dernis und die Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses sowie die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage, Hinweis auf Kollektivvereinbarungen (Nr. 15): ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren [...] NachwG). Dies gilt für die Regelungsgegenstände „Erholungsurlaub“ (Nr. 11) und „Kündigung“ (Nr. 14). 4. In welcher Form hat der Arbeitgeber den Nachweis zu erbringen? Der Arbeitgeber hat den

  8. Relevanz:
     
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    (Nr. 12), Betriebliche Altersvorsorge (Nr. 13), Kündigung (Nr. 14), Hinweis auf Kollektivvereinbarungen (Nr. 15). Der Arbeitgeber kann der Nachweiserbringung nachkommen, indem er die (noch [...] . Ebenso kann hinsichtlich der Regelungsgegenstände „Erholungsurlaub“ (Nr. 11) und „Kündigung“ (Nr. 14) auf geltende gesetzliche Vorschriften verwiesen werden. Bei Auslandsaufenthalten, die länger als [...] 11) Fortbildung (Nr. 12) Betriebliche Altersvorsorge (Nr. 13) Kündigung (Nr. 14) Hinweis auf Kollektivvereinbarungen (Nr. 15) Spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des

  9. Relevanz:
     
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    (Nr. 12), Betriebliche Altersvorsorge (Nr. 13), Kündigung (Nr. 14), Hinweis auf Kollektivvereinbarungen (Nr. 15). Der Arbeitgeber kann der Nachweiserbringung nachkommen, indem er die (noch [...] . Ebenso kann hinsichtlich der Regelungsgegenstände „Erholungsurlaub“ (Nr. 11) und „Kündigung“ (Nr. 14) auf geltende gesetzliche Vorschriften verwiesen werden. Bei Auslandsaufenthalten, die länger als [...] 11) Fortbildung (Nr. 12) Betriebliche Altersvorsorge (Nr. 13) Kündigung (Nr. 14) Hinweis auf Kollektivvereinbarungen (Nr. 15) Spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des

  10. Relevanz:
     
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    Betriebsübergabe und Betriebsübernahme im Handwerk Baden-Württemberg ist mit über 11 Mio. Einwohnern das drittgrößte deutsche Bundesland. Von den über 6 Mio. Erwerbstätigen sind 12,5 % im Han