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    an Gebäuden sind enorm. Dringend benötigt werden daher Trocknungsgeräte und Notstrom-Aggregate. Thomas Rodens, Obermeister der Maler- und Lackiererinnung Stuttgart, hat deshalb eine Aktion gestartet

  3. dhz2022_05.pdf

    Datum: 02.03.2022

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    düsteren Optik der Motive fremdelte ein Teil der Laien, darunter auch Rentschler. Eine Elternkampagne hatten die meisten Jugendbeiräte wohl auch nicht erwartet. Frauen fürs Handwerk gewinnen Wesentlich

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    HwO). (5) In zulassungspflichtigen Handwerken müssen die Arbeitgeber die Meisterprüfung in dem entsprechenden Handwerk abgelegt haben oder zum Ausbilden berechtigt sein. Die Arbeitnehmer müssen die [...] Entscheidung vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses im Einvernehmen mit dem Obermeister zu treffen. § 31 Rechtsbehelfsbelehrung Maßnahmen und Entscheidungen der Prüfungsausschüsse sind bei ihrer

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    HwO). (5) In zulassungspflichtigen Handwerken müssen die Arbeitgeber die Meisterprüfung in dem entsprechenden Handwerk abgelegt haben oder zum Ausbilden berechtigt sein. Die Arbeitnehmer müssen die [...] Entscheidung vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses im Einvernehmen mit dem Obermeister zu treffen. § 31 Rechtsbehelfsbelehrung Maßnahmen und Entscheidungen der Prüfungsausschüsse sind bei ihrer

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    HwO). (5) In zulassungspflichtigen Handwerken müssen die Arbeitgeber die Meisterprüfung in dem entsprechenden Handwerk abgelegt haben oder zum Ausbilden berechtigt sein. Die Arbeitnehmer müssen die [...] Entscheidung vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses im Einvernehmen mit dem Obermeister zu treffen. § 31 Rechtsbehelfsbelehrung Maßnahmen und Entscheidungen der Prüfungsausschüsse sind bei ihrer

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    HwO). (5) In zulassungspflichtigen Handwerken müssen die Arbeitgeber die Meisterprüfung in dem entsprechenden Handwerk abgelegt haben oder zum Ausbilden berechtigt sein. Die Arbeitnehmer müssen die [...] Entscheidung vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses im Einvernehmen mit dem Obermeister zu treffen. § 31 Rechtsbehelfsbelehrung Maßnahmen und Entscheidungen der Prüfungsausschüsse sind bei ihrer

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    HwO). (5) In zulassungspflichtigen Handwerken müssen die Arbeitgeber die Meisterprüfung in dem entsprechenden Handwerk abgelegt haben oder zum Ausbilden berechtigt sein. Die Arbeitnehmer müssen die [...] Entscheidung vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses im Einvernehmen mit dem Obermeister zu treffen. § 31 Rechtsbehelfsbelehrung Maßnahmen und Entscheidungen der Prüfungsausschüsse sind bei ihrer

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    HwO). (5) In zulassungspflichtigen Handwerken müssen die Arbeitgeber die Meisterprüfung in dem entsprechenden Handwerk abgelegt haben oder zum Ausbilden berechtigt sein. Die Arbeitnehmer müssen die [...] Entscheidung vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses im Einvernehmen mit dem Obermeister zu treffen. § 31 Rechtsbehelfsbelehrung Maßnahmen und Entscheidungen der Prüfungsausschüsse sind bei ihrer

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    Antrag auf Befreiung von einem Teil der Meisterprüfung Postfach 1743 · 72707 Reutlingen · Meisterprüfungsabteilung: 07121 2412-253 · E-Mail: meisterpruefung@hwk-reutlingen.de Antragsteller:in Frau Herr Divers Name: Vorname: Geburtsdatum: Geburtsort: Straße: PLZ: Wohnort: Telefon: Mobil: E-Mail: Angaben zur Prüfung Meisterprüfung im -Handwerk: Antragstellung Hiermit beantrage [...] Weiterbildung zum/r staatlich geprüften/r Techniker/in, Ingenieur/in oder vergleichbar absolviert haben, ist eine zusätzliche Meisterprüfung nicht immer zwingend Voraussetzung für eine selbstständige Tätigkeit