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  1. Prüfungsgebühren

    Datum: 02.04.2019

    Relevanz:
     
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    Prüfungsgebühren Teil I 300 Euro Teil II 350 Euro Teil III 200 Euro Teil IV 250 Euro Berufsspezifische Prüfungsgebühren im Installateur- und Heizungsbauer-Handwerk 450 Euro zzgl. Materialkosten je nach Aufwand Hinzu kommen die Kosten für den Besuch von etwaigen Vorbereitungskursen, über welche Sie sich direkt beim ausgewählten Vorbereitungsträger erkundigen sollten.

  2. Prüfungsgebühren

    Datum: 02.04.2019

    Relevanz:
     
    20%
     

    Prüfungsgebühren Teil I 300 Euro Teil II 350 Euro Teil III 200 Euro Teil IV 250 Euro Berufsspezifische Prüfungsgebühren im Gebäudereiniger-Handwerk 620 Euro zzgl. Materialkosten je nach Aufwand Hinzu kommen die Kosten für den Besuch von etwaigen Vorbereitungskursen, über welche Sie sich direkt beim ausgewählten Vorbereitungsträger erkundigen sollten.

  3. Prüfungsgebühren

    Datum: 02.04.2019

    Relevanz:
     
    20%
     

    Prüfungsgebühren Teil I 300 Euro Teil II 350 Euro Teil III 200 Euro Teil IV 250 Euro Berufsspezifische Prüfungsgebühren im Friseur-Handwerk 430 Euro Hinzu kommen die Kosten für den Besuch von etwaigen Vorbereitungskursen, über welche Sie sich direkt beim ausgewählten Vorbereitungsträger erkundigen sollten.

  4. Prüfungsgebühren

    Datum: 01.04.2019

    Relevanz:
     
    20%
     

    Prüfungsgebühren Teil I 300 Euro Teil II 350 Euro Teil III 200 Euro Teil IV 250 Euro Berufsspezifische Prüfungsgebühren im Feinwerkmechaniker-Handwerk 700 Euro Hinzu kommen die Kosten für den Besuch von etwaigen Vorbereitungskursen, über welche Sie sich direkt beim ausgewählten Vorbereitungsträger erkundigen sollten.

  5. Prüfungsgebühren

    Datum: 29.03.2019

    Relevanz:
     
    20%
     

    Prüfungsgebühren Teil I 300 Euro Teil II 350 Euro Teil III 200 Euro Teil IV 250 Euro Berufsspezifische Prüfungsgebühren im Elektrotechniker-Handwerk 650 Euro Hinzu kommen die Kosten für den Besuch von etwaigen Vorbereitungskursen, über welche Sie sich direkt beim ausgewählten Vorbereitungsträger erkundigen sollten.

  6. Relevanz:
     
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    Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung , dass Sie an der Meisterprüfung teilnehmen möchten. Der zuständige Meisterprüfungsausschuss prüft, ob Sie alle Voraussetzungen mitbringen, um die Meisterprüfung abzulegen. Wird Ihnen die Zulassung erteilt, kann es losgehen! Bitte beachten Sie, dass allein die Anmeldung beim Kursveranstalter die Prüfungsteilnahme nicht ermöglicht. Kann ich von einzelnen Prüfungsteilen befreit werden? Eine Befreiung von Prüfungsteilen ist möglich. Bitte stellen Sie einen Antrag auf Befreiung direkt mit Ihrem

  7. Relevanz:
     
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    Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift des Prüfungszeugnisses oder des Gesellenbriefs Postfach 1743 · 72707 Reutlingen · Ausbildungshotline: 07121 2412-260 · E-Mail: ausbildung@hwk-reutlingen.de Ich beantrage die Ausstellung einer Zweitschrift meines Prüfungszeugnisses Gesellenbriefes Persönliche Daten Name: evtl. Geburtsname: Vorname: Geburtsdatum: PLZ: Wohnort: Geburtsort: Straße: Telefon: E-Mail: Ausbildung Betrieb: Straße: PLZ: Ort: Ausbildungszeit von bis Ausbildungsberuf: Prüfungsdatum: Frühjahr Sommer Prüfungsort: Die Gebühr beträgt pro Abschrift 40 Euro.

  8. Relevanz:
     
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    Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift des Prüfungszeugnisses oder des Gesellenbriefs Postfach 1743 · 72707 Reutlingen · Ausbildungshotline: 07121 2412-260 · E-Mail: ausbildung@hwk-reutlingen.de Ich beantrage die Ausstellung einer Zweitschrift meines Prüfungszeugnisses Gesellenbriefes Persönliche Daten Name: evtl. Geburtsname: Vorname: Geburtsdatum: PLZ: Wohnort: Geburtsort: Straße: Telefon: E-Mail: Ausbildung Betrieb: Straße: PLZ: Ort: Ausbildungszeit von bis Ausbildungsberuf: Prüfungsdatum: Frühjahr Sommer Prüfungsort: Die Gebühr beträgt pro Abschrift 40 Euro.

  9. Relevanz:
     
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    Fristverlängerung beantragt wurde Nach Prüfung durch die Bewilligungsstelle wird im Schlussbescheid eine endgültige Förderhöhe und damit die Höhe einer Nach- oder Rückzahlung sowie die Zahlungsfrist mitgeteilt

  10. Relevanz:
     
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    nach § 49 Abs. 4 HWO 60,00 3.2.2 Meisterprüfung Teil I-IV zusammen 1.100,00 3.2.2.1 Teilgebühr Prüfungsteil I 300,00 3.2.2.2 Bei Meisterprüfungen, für die von der Handwerkskammer zusätzlich Personal-, Material-, Raum- und Sachkosten geleis- tet werden, ist die Gebühr entsprechend zu erhöhen. Je nach Gewerk liegt der Rahmen zwischen € 300,00 und € 1.500,00 3.2.2.3 Teilgebühr Prüfungsteil II 350,00 3.2.2.4 Teilgebühr Prüfungsteil III 200,00 3.2.2.5 Teilgebühr Prüfungsteil IV 250,00 3.2.3 Wiederholung der Meisterprüfung außerhalb des regulären Termins entspr. 3.2.2.1- 3.2.2.5 3