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  1. Relevanz:
     
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    bereits zur Prüfung angemeldet und treten vor Beginn der Prüfung zurück, sind 30 % Stornogebühren der jeweiligen Prüfungsgebühr zu bezahlen. Fehlen Sie unentschuldigt bei der Prüfung, wird die Fortbildungsprü- fung für nicht bestanden erklärt. Die Prüfungsgebühr ist dann vollständig zu bezahlen. Ihre Abmeldung von der Prü- fung ist immer schriftlich und direkt an die Handwerkskammer Reutlingen

  2. SPS_Fachkraft_HWK_RT.pdf

    Datum: 25.04.2022

    Relevanz:
     
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    b. Erstellen, Ändern oder Ergänzen eines Programmes mit folgenden Kriterien: - Zeitfunktionen - Zählfunktionen - Transferfunktionen c

  3. SPS_Fachkraft_HWK_RT.pdf

    Datum: 25.04.2022

    Relevanz:
     
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    b. Erstellen, Ändern oder Ergänzen eines Programmes mit folgenden Kriterien: - Zeitfunktionen - Zählfunktionen - Transferfunktionen c

  4. Relevanz:
     
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    Mitglieder bei Fortbildungsprüfungen für zulassungspflichtige Handwerke Arbeitgeber oder Betriebsleiter und Arbeitnehmer in gleicher Zahl, bei sonstigen Fortbildungsprüfungen Beauf- tragte der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in gleicher Zahl sowie mindestens eine Person, die als Lehrkraft im beruflichen Schul- oder Fortbildungswesen tätig ist, angehören. Mindestens zwei Drittel der Gesamtzahl der Mit [...] nicht in ausreichender Zahl innerhalb einer von der Handwerkskammer gesetzten angemessenen Frist vorgeschlagen, so beruft diese insoweit nach pflichtgemäßem Ermessen. 8. Die Mitglieder der

  5. Relevanz:
     
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    Mitglieder bei Fortbildungsprüfungen für zulassungspflichtige Handwerke Arbeitgeber oder Betriebsleiter und Arbeitnehmer in gleicher Zahl, bei sonstigen Fortbildungsprüfungen Beauf- tragte der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in gleicher Zahl sowie mindestens eine Person, die als Lehrkraft im beruflichen Schul- oder Fortbildungswesen tätig ist, angehören. Mindestens zwei Drittel der Gesamtzahl der Mit [...] nicht in ausreichender Zahl innerhalb einer von der Handwerkskammer gesetzten angemessenen Frist vorgeschlagen, so beruft diese insoweit nach pflichtgemäßem Ermessen. 8. Die Mitglieder der

  6. Relevanz:
     
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    Mitwirkung im Prüfungswesen geeignet sein (§ 40 Abs. 1 BBiG). (2) Dem Prüfungsausschuss müssen als Mitglieder Beauftragte der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in gleicher Zahl sowie mindestens 7Prüfungsausschüsse und Prüferdelegationen eine Person, die als Lehrkraft im beruflichen Schul- oder Fortbildungs- wesen tätig ist, angehören. Mindestens zwei Drittel der Gesamtzahl der Mitglieder müssen Beauftragte der [...] Mitglieder nicht oder nicht in ausreichender Zahl innerhalb einer von der Handwerkskammer Reutlingen gesetzten angemesse- nen Frist vorgeschlagen, so beruft die Handwerkskammer Reutlingen insoweit nach

  7. Relevanz:
     
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    Mitwirkung im Prüfungswesen geeignet sein (§ 40 Abs. 1 BBiG). (2) Dem Prüfungsausschuss müssen als Mitglieder Beauftragte der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in gleicher Zahl sowie mindestens 7Prüfungsausschüsse und Prüferdelegationen eine Person, die als Lehrkraft im beruflichen Schul- oder Fortbildungs- wesen tätig ist, angehören. Mindestens zwei Drittel der Gesamtzahl der Mitglieder müssen Beauftragte der [...] Mitglieder nicht oder nicht in ausreichender Zahl innerhalb einer von der Handwerkskammer Reutlingen gesetzten angemesse- nen Frist vorgeschlagen, so beruft die Handwerkskammer Reutlingen insoweit nach

  8. Relevanz:
     
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    drei schriftlichen Prüfungsleistungen und die mündliche Prüfung mit mindestens „ausreichend“ bewertet wurden. 3. Aus den Punktzahlen, die in den drei schriftlichen Prüfungsbestandteilen und in der

  9. Relevanz:
     
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    drei schriftlichen Prüfungsleistungen und die mündliche Prüfung mit mindestens „ausreichend“ bewertet wurden. 3. Aus den Punktzahlen, die in den drei schriftlichen Prüfungsbestandteilen und in der

  10. Relevanz:
     
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    Prüfungsbestandteile mit mindes- tens „ausreichend“ bewertet wurde. 2. Aus den Punktzahlen, die in den vier Prüfungsbestandteilen erreicht wurden, ist das arithmetische Mittel zu bilden und daraus die Gesamtnote