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  1. Managementassistent_HWK_RT.pdf

    Datum: 25.04.2022

    Relevanz:
     
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    . Wer eine mit Erfolg abgelegte Gesellen-/Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer mindestens 3- jährigen Regelausbildungszeit nachweist oder b. Wer regelmäßig [...] schriftlichen Prüfung und der mündlichen Ergänzungsprüfung in dem Hand- lungsfeld ist im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten. § 9 Befreiung von Prüfungsleistungen 1. Der Prüfling ist auf Antrag von der Ablegung [...] Managementassistent/Managementassistentin (HWK) § 11 Wiederholen der Prüfung 1. Eine Prüfung, die nicht bestanden ist, kann zweimal wiederholt werden. 2. Der Prüfling ist auf Antrag von der Wiederholung der Prüfungen einzelner

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    fördern und e. Ausbildung vorbereiten, organisieren, durchführen und abschließen. 4. Der Nachweis nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 und die erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 3 Absatz 1 Nummer 2 führen [...] Zulassung zur Prüfung 1. Zur Prüfung ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist: a. Eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf sowie eine einjährige Berufspraxis, b. Eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten zweijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf und eine zweijährige Berufspraxis, c. Den

  3. Relevanz:
     
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    fördern und e. Ausbildung vorbereiten, organisieren, durchführen und abschließen. 4. Der Nachweis nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 und die erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 3 Absatz 1 Nummer 2 führen [...] Zulassung zur Prüfung 1. Zur Prüfung ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist: a. Eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf sowie eine einjährige Berufspraxis, b. Eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten zweijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf und eine zweijährige Berufspraxis, c. Den

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    Folgendes nachweist: a. Eine erfolgreich abgelegte Gesellen- oder Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen Ausbildungsberuf oder b. Eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten zweijährigen Ausbildungsberuf und eine zweijährige Berufspraxis. 2. Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise [...] Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten. § 12 Anrechnung anderer Prüfungsleistungen Der Prüfling ist auf Antrag von der Ablegung einzelner Prüfungsbestandteile durch die Handwerkskammer zu befrei- en, wenn

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    Folgendes nachweist: a. Eine erfolgreich abgelegte Gesellen- oder Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen Ausbildungsberuf oder b. Eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten zweijährigen Ausbildungsberuf und eine zweijährige Berufspraxis. 2. Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise [...] Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten. § 12 Anrechnung anderer Prüfungsleistungen Der Prüfling ist auf Antrag von der Ablegung einzelner Prüfungsbestandteile durch die Handwerkskammer zu befrei- en, wenn

  6. Relevanz:
     
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    “ erworben worden sind. § 2 Zulassungsvoraussetzungen 1. Zur Prüfung ist zugelassen, wer in einem anerkannten Ausbildungsberuf die Abschlussprüfung bestanden hat. 2. Abweichend von Absatz 1 kann zur [...] der in § 1 fest- gelegten Ausbildungsbereiche entspricht. 3. Im fachtheoretischen Teil sind Kenntnisse jeweils in den folgenden Prüfungsfächern nachzuweisen. a. Prüfungsfächer Computerschein A [...] kann der Prüfungsteilnehmer auf Antrag von der zuständigen Stelle befreit werden, wenn er vor einer zuständigen Stelle oder vor einem staatli- chen Prüfungsausschuss in den letzten zwei Jahren vor

  7. Relevanz:
     
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    “ erworben worden sind. § 2 Zulassungsvoraussetzungen 1. Zur Prüfung ist zugelassen, wer in einem anerkannten Ausbildungsberuf die Abschlussprüfung bestanden hat. 2. Abweichend von Absatz 1 kann zur [...] der in § 1 fest- gelegten Ausbildungsbereiche entspricht. 3. Im fachtheoretischen Teil sind Kenntnisse jeweils in den folgenden Prüfungsfächern nachzuweisen. a. Prüfungsfächer Computerschein A [...] kann der Prüfungsteilnehmer auf Antrag von der zuständigen Stelle befreit werden, wenn er vor einer zuständigen Stelle oder vor einem staatli- chen Prüfungsausschuss in den letzten zwei Jahren vor

  8. Betriebswirt_HWO__HWK_RT.pdf

    Datum: 25.04.2022

    Relevanz:
     
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    betrieblichen Berufsausbildung auch unter Nutzung von Ausbildungskooperation entwickeln. 2. Im Handlungsbereich „Personal führen und entwickeln“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, Mitarbeiter und [...] oder die Prüfungsteilnehmerin ist auf Antrag von der Ablegung einzelner Prüfungsleis- tungen zu befreien, wenn in den letzten fünf Jahren vor einer zuständigen Stelle, einer öffentlichen oder staatlich [...] . 2. Mit dem Antrag auf Wiederholung der Prüfung wird der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin von einzelnen Prüfungsleistungen befreit, wenn die darin in einer vorangegangenen Prüfung

  9. Betriebswirt_HWO__HWK_RT.pdf

    Datum: 25.04.2022

    Relevanz:
     
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    betrieblichen Berufsausbildung auch unter Nutzung von Ausbildungskooperation entwickeln. 2. Im Handlungsbereich „Personal führen und entwickeln“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, Mitarbeiter und [...] oder die Prüfungsteilnehmerin ist auf Antrag von der Ablegung einzelner Prüfungsleis- tungen zu befreien, wenn in den letzten fünf Jahren vor einer zuständigen Stelle, einer öffentlichen oder staatlich [...] . 2. Mit dem Antrag auf Wiederholung der Prüfung wird der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin von einzelnen Prüfungsleistungen befreit, wenn die darin in einer vorangegangenen Prüfung

  10. Relevanz:
     
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    und Fähigkeiten auf Antrag befreien, wenn das Vorliegen berufs- und arbeitspädagogi- scher Eignung auf andere Weise glaubhaft gemacht wird und die ordnungsgemäße Ausbildung sichergestellt ist. Die zuständige Stelle kann Auflagen erteilen. Auf Antrag erteilt die zuständige Stelle hierüber eine Bescheinigung. 5 Ausbilder-Eignungsverordnung § 7 Fortführen der Ausbildertätigkeit Wer vor dem 1. August [...] Ausbilder-Eignungsverordnung Handwerk Bildung Beratung > AusbEignV 2009 Ausfertigungsdatum: 21.01.2009 Vollzitat: „Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21. Januar 2009 (BGBl. I S. 88)“ Fußnote