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  1. Relevanz:
     
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    die Prüfungsleistungen ab. (3) Für einen Ausbildungsberuf können bei Bedarf, insbesondere bei einer großen Anzahl von Prüflingen und bei besonderen Anforderungen in der Ausbildungsordnung, mehrere [...] Berufsausbildung in einem anerkann- ten Ausbildungsberuf, wenn er a) nach Inhalt, Anforderung und zeitlichem Umfang der jeweiligen Ausbildungsordnung gleichwertig ist, b) systematisch, insbesondere im [...] ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten auch Ausbil- dungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf. Vom

  2. Relevanz:
     
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    die Prüfungsleistungen ab. (3) Für einen Ausbildungsberuf können bei Bedarf, insbesondere bei einer großen Anzahl von Prüflingen und bei besonderen Anforderungen in der Ausbildungsordnung, mehrere [...] Berufsausbildung in einem anerkann- ten Ausbildungsberuf, wenn er a) nach Inhalt, Anforderung und zeitlichem Umfang der jeweiligen Ausbildungsordnung gleichwertig ist, b) systematisch, insbesondere im [...] ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten auch Ausbil- dungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf. Vom

  3. Relevanz:
     
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    die Prüfungsleistungen ab. (3) Für einen Ausbildungsberuf können bei Bedarf, insbesondere bei einer großen Anzahl von Prüflingen und bei besonderen Anforderungen in der Ausbildungsordnung, mehrere [...] Berufsausbildung in einem anerkann- ten Ausbildungsberuf, wenn er a) nach Inhalt, Anforderung und zeitlichem Umfang der jeweiligen Ausbildungsordnung gleichwertig ist, b) systematisch, insbesondere im [...] ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten auch Ausbil- dungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf. Vom

  4. Relevanz:
     
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    die Prüfungsleistungen ab. (3) Für einen Ausbildungsberuf können bei Bedarf, insbesondere bei einer großen Anzahl von Prüflingen und bei besonderen Anforderungen in der Ausbildungsordnung, mehrere [...] Berufsausbildung in einem anerkann- ten Ausbildungsberuf, wenn er a) nach Inhalt, Anforderung und zeitlichem Umfang der jeweiligen Ausbildungsordnung gleichwertig ist, b) systematisch, insbesondere im [...] ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten auch Ausbil- dungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf. Vom

  5. Relevanz:
     
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    Absatz 2 BBiG nehmen die Prüfungsleistungen ab. (3) Für einen Ausbildungsberuf können bei Bedarf, insbesondere bei einer großen Anzahl von Prüflingen und bei besonderen Anforderungen in der [...] entspricht der Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, wenn er a) nach Inhalt, Anforderung und zeitlichem Umfang der jeweiligen Ausbildungsordnung gleichwertig ist, b) systematisch [...] tätig gewesen ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten auch Aus- bildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf. Vom Nachweis der Mindestzeit

  6. Relevanz:
     
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    Absatz 2 BBiG nehmen die Prüfungsleistungen ab. (3) Für einen Ausbildungsberuf können bei Bedarf, insbesondere bei einer großen Anzahl von Prüflingen und bei besonderen Anforderungen in der [...] entspricht der Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, wenn er a) nach Inhalt, Anforderung und zeitlichem Umfang der jeweiligen Ausbildungsordnung gleichwertig ist, b) systematisch [...] tätig gewesen ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten auch Aus- bildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf. Vom Nachweis der Mindestzeit

  7. Relevanz:
     
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    Absatz 2 BBiG nehmen die Prüfungsleistungen ab. (3) Für einen Ausbildungsberuf können bei Bedarf, insbesondere bei einer großen Anzahl von Prüflingen und bei besonderen Anforderungen in der [...] entspricht der Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, wenn er a) nach Inhalt, Anforderung und zeitlichem Umfang der jeweiligen Ausbildungsordnung gleichwertig ist, b) systematisch [...] tätig gewesen ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten auch Aus- bildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf. Vom Nachweis der Mindestzeit

  8. Relevanz:
     
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    Absatz 2 BBiG nehmen die Prüfungsleistungen ab. (3) Für einen Ausbildungsberuf können bei Bedarf, insbesondere bei einer großen Anzahl von Prüflingen und bei besonderen Anforderungen in der [...] entspricht der Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, wenn er a) nach Inhalt, Anforderung und zeitlichem Umfang der jeweiligen Ausbildungsordnung gleichwertig ist, b) systematisch [...] tätig gewesen ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten auch Aus- bildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf. Vom Nachweis der Mindestzeit

  9. Relevanz:
     
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    Vertrag ist anerkannt und in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen unter der Nr. : am: Auszubildender Name: Vorname: Geburtsdatum: Straße: PLZ: Wohnort: Ausbildungsberuf [...] Betrieb: Ausbildungsbeginn / Datum: Ausbildungsende / Datum: Datum Auflösung: Ausbildungsberuf: Fachrichtung/Schwerpunkt:

  10. Relevanz:
     
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    Antrag auf Verlängerung der Ausbildungszeit eines Berufausbildungsverhältnisses Postfach 1743 · 72707 Reutlingen · Ausbildungshotline: 07121 2412-260 · E-Mail: ausbildung@hwk-reutlingen.de Auszubildender Name: Vorname: PLZ: Wohnort: Geburtsdatum: Ausbildungsberuf: Ausbildungsbetrieb Betrieb: Betriebsnummer: Betriebsinhaber (Name, Vorname): Telefon: Straße: Telefax: PLZ: Ort: E-Mail: Monate [...] : PLZ Auszubildender: Wohnort Auszubildender: Geburtsdatum: Ausbildungsberuf: Betrieb: Betriebsnummer: Betriebsinhaber: Straße Betrieb: PLZ Betrieb: Ort Betrieb: Telefon Betrieb