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    Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss im Dezember 2023 beschlossene Regelung soll dazu beitragen, unnötige Arztbesuche zu vermeiden und Praxen zu entlasten. Für die telefonische Anamnese gelten folgende Regeln: Nur bei bekannten Patienten: Bekannt heißt, dass der Patient aufgrund früherer Behandlung in der Praxis oder per Hausbesuch persönlich bekannt sein muss. Am Telefon muss er sich authentifizieren. Die Praxis kann dazu beispielsweise die Patientendaten abfragen und mit den Daten der Krankenversichertenkarte abgleichen. Keine schwere Symptomatik: Voraussetzung für die telefonische

  2. Umgang mit Fehlern im Betrieb

    Datum: 18.09.2020

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    Foto: Firma-V / Adobe Stock Warum sich ein offener Umgang mit Fehlern im Unternehmen auszahlt

  3. Mitarbeiter langfristig binden

    Datum: 14.10.2020

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    Getränke und Obst, können einen Beitrag zu Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz leisten. Ansprechpartnerin

  4. beitragsfestsetzung_2015.pdf

    Datum: 22.07.2024

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    : Beitragsfestsetzung für das Jahr 2015 Auf der Grundlage des Gewerbeertrags 2012, ersatzweise Gewinn aus Gewerbebetrieb 2012 werden erhoben: a) Von den Inhabern eines Betriebs eines Handwerks und eines [...] /Gewinn aus Gewerbebetrieb für Einzel- unternehmen, Personengesellschaften und juristische Personen. Der Höchstbetrag des Zusatzbeitrages, auch bei gleichzeitiger Beitragspflicht zur Industrie- und [...] /Gewinnes aus Gewerbebetrieb, mindestens jedoch 185 Euro und höchstens 305 Euro. Stichtag für die Beitragserhebung ist der 01.01.2015. 2. Allgemeine Umlage für die überbetriebliche Ausbildung

  5. beitragsfestsetzung2017.pdf

    Datum: 22.07.2024

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    Berufszuschläge gefasst. Beitragsfestsetzung für das Jahr 2017 Auf der Grundlage des Gewerbeertrags 2014, ersatzweise des Gewinns aus Gewerbebetrieb 2014 werden er- hoben: a) Von den Inhabern eines [...] gleichzeitiger Beitragspflicht zur Industrie- und Handels- kammer, beträgt 1.500 Euro. Der Zusatzbeitrag errechnet sich aus dem Gewerbeertrag, der sich nach Abrundung und vor Abzug des Freibetrages nach § [...] . & Co. KG, UG & Co. KG und AG & Co. KG: 1,0 Prozent des Gewerbeertrages/Gewinnes aus Gewerbebetrieb, mindestens jedoch 185 Euro und höchstens 305 Euro. Stichtag für die Beitragserhebung ist

  6. beitragsfestsetzung2016.pdf

    Datum: 22.07.2024

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    Berufszuschläge gefasst: Beitragsfestsetzung für das Jahr 2016 Auf der Grundlage des Gewerbeertrags 2013, ersatzweise des Gewinns aus Gewerbebetrieb 2013 werden er- hoben: a) Von den Inhabern eines [...] gleichzeitiger Beitragspflicht zur Industrie- und Handels- kammer, beträgt 1.500 Euro. Der Zusatzbeitrag errechnet sich aus dem Gewerbeertrag, der sich nach Abrundung und vor Abzug des Freibetrages nach § [...] . KG, UG & Co. KG und AG & Co. KG: 1,0 Prozent des Gewerbeertrages/Gewinnes aus Gewerbebetrieb, mindestens jedoch 185 Euro und höchstens 305 Euro. Stichtag für die Beitragserhebung ist der

  7. Personal binden

    Datum: 08.07.2024

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    Beiträge sieht und darauf reagiert. Dies ermöglicht eine gezielte und datengestützte Anpassung von Rekrutierungsstrategien, um die effektivsten Methoden zu identifizieren und einzusetzen [...] -Prozess kann dazu beitragen, dass sich der neue Mitarbeiter willkommen und geschätzt fühlt. Integration: Durch Onboarding wird der neue Mitarbeiter schnell in das Team und die Unternehmenskultur [...] aufgrund eines schlechten Onboarding-Prozesses. Ein effektives Onboarding kann dazu beitragen, diese Frühfluktuation zu reduzieren. Langfristige Bindung: Mitarbeiter, die sich von Anfang an gut

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    Schulveranstaltung) Sozialversicherung Während eines Praktikums sind keine Beiträge für Kranken-, Arbeitslosen-, Rentenund Pfl egeversicherung zu entrichten. Sofern kein Arbeitsentgelt bezahlt wird, sind keine Beiträge für Kranken-, Arbeitslosen-, Renten- und Pfl ege- versicherung zu entrichten.* Haftpfl icht- versicherung Es ist vor Beginn des Praktikums eine Absprache zwischen Betrieb, Praktikant/in und

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    Rentenversicherungs- pflicht befreien lässt, einen pauschalen Beitrag von 3,6 % zu tragen. Soweit der Beschäftigte gesetzlich krankenversichert ist trägt der Arbeitgeber einen Pauschalbei- trag zur Krankenversicherung in Höhe von 13 %. Für den Beschäftigten fallen keine Beiträge an. In der Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ist die geringfügig entlohnte Beschäftigung sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer beitragsfrei. Zusätzlich hat der Arbeitgeber für geringfügig entlohnte Beschäftigungen auch die Insolvenzgeld- umlage (2024: 0,06 %) und – sofern der Arbeitgeber nicht mehr

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    Leitfaden Datenschutzrecht Was Betriebe zu beachten haben Stand: November 2020 Abteilung Organisation und Recht Vorwort Seit dem 25. Mai 2018 gelten in allen Mitgliedstaa