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    Menschen (das können sowohl Kolleginnen und Kollegen als auch Kundinnen und Kunden sein) während der beruflichen Tätigkeit zu betrachten. Dazu sollte insbesondere die aktuelle Risikoeinschätzung des Robert-Koch-Instituts mit herangezogen werden. Durch die berufliche Tätigkeit an sich kommen Beschäftigte im Baugewerbe nur in sehr seltenen Ausnahmefällen (ggf. z. B. Reparaturarbeiten im Krankenhaus) in Kontakt mit dem

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    Menschen (das können sowohl Kolleginnen und Kollegen als auch Kundinnen und Kunden sein) während der beruflichen Tätigkeit zu betrachten. Dazu sollte insbesondere die aktuelle Risikoeinschätzung des Robert-Koch-Instituts mit herangezogen werden. Durch die berufliche Tätigkeit an sich kommen Beschäftigte im Baugewerbe nur in sehr seltenen Ausnahmefällen (ggf. z. B. Reparaturarbeiten im Krankenhaus) in Kontakt mit dem

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    Menschen (das können sowohl Kolleginnen und Kollegen als auch Kundinnen und Kunden sein) während der beruflichen Tätigkeit zu betrachten. Dazu sollte insbesondere die aktuelle Risikoeinschätzung des Robert-Koch-Instituts mit herangezogen werden. Durch die berufliche Tätigkeit an sich kommen Beschäftigte im Baugewerbe nur in sehr seltenen Ausnahmefällen (ggf. z. B. Reparaturarbeiten im Krankenhaus) in Kontakt mit dem

  4. Relevanz:
     
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    Hinweise: Nachfolgende Personengruppen haben keinen Anspruch auf Kug und sind bei der Zahl der Beschäftig- ten nicht mitzuzählen: Arbeitnehmer/innen in beruflicher Weiterbildungsmaßnahme (Vollzeitmaßnahme)

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    Hinweise: Nachfolgende Personengruppen haben keinen Anspruch auf Kug und sind bei der Zahl der Beschäftig- ten nicht mitzuzählen: Arbeitnehmer/innen in beruflicher Weiterbildungsmaßnahme (Vollzeitmaßnahme)

  6. Relevanz:
     
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    steuerliche Behandlung 16 3.1 Höhe des Kug 16 3.2 Nebeneinkommen 20 3.3 Steuerliche Behandlung 21 4. Förderung beruflicher Weiterbildung während.des Bezuges von Kurzarbeitergeld 22 [...] soll) oder aus zwingenden Gründen oder im An­ schluss an die Beendigung eines Berufsausbildungs­ verhältnisses aufnehmen, • Ihr Arbeitsverhältnis nicht gekündigt oder durch Aufhebungsvertrag [...] stehen; • die eine unständige Beschäftigung berufsmäßig aus­ üben. 2.2 Weitere Ausschlussgründe Vom Kug-Bezug sind Arbeitnehmer/-innen ausge­ schlossen: • die als Teilnehmer/-innen an einer

  7. Relevanz:
     
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    steuerliche Behandlung 16 3.1 Höhe des Kug 16 3.2 Nebeneinkommen 20 3.3 Steuerliche Behandlung 21 4. Förderung beruflicher Weiterbildung während.des Bezuges von Kurzarbeitergeld 22 [...] soll) oder aus zwingenden Gründen oder im An­ schluss an die Beendigung eines Berufsausbildungs­ verhältnisses aufnehmen, • Ihr Arbeitsverhältnis nicht gekündigt oder durch Aufhebungsvertrag [...] stehen; • die eine unständige Beschäftigung berufsmäßig aus­ üben. 2.2 Weitere Ausschlussgründe Vom Kug-Bezug sind Arbeitnehmer/-innen ausge­ schlossen: • die als Teilnehmer/-innen an einer

  8. zdh_rs_kurzarbeit-azubis.pdf

    Datum: 26.03.2020

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    Standardformulierung in den Be- rufsausbildungsverträgen die Verpflichtung des Ausbildenden, sich mit Hilfe der zustän- 3 digen Arbeitsagentur um die Fortführung der Berufsausbildung in einer anderen Ausbil

  9. zdh_rs_kurzarbeit-azubis.pdf

    Datum: 26.03.2020

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    Standardformulierung in den Be- rufsausbildungsverträgen die Verpflichtung des Ausbildenden, sich mit Hilfe der zustän- 3 digen Arbeitsagentur um die Fortführung der Berufsausbildung in einer anderen Ausbil

  10. Relevanz:
     
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    . Stundung von Beiträgen zur Berufsgenossenschaft Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) hat angekündigt, die Stundung und Ratenzah- lung von Unfallversicherungsbeiträgen für die Betriebe der Bauwirtschaft zu erleichtern, die durch das Corona-Virus außergewöhnlich belastet sind. Andere Berufsgenossenschaften haben bereits an- gekündigt, diesem Beispiel zu folgen. Wir empfehlen daher den vom Corona-Virus finanziell besonders belasteten Betrieben bei Bedarf eine entsprechende Stundung der Beiträge bei ihrer Berufsgenossenschaft zu beantragen 7. Steuerstundungen Landesfinanzministerin