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  1. Relevanz:
     
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    Eine weitere Verpflichtung gegenüber dem Auszubildenden hat der Lehrherr nicht; grundsätzlich muss ein Betrieb den ausgebildeten Berufsanfänger nicht als Mitarbeiter übernehmen. Erstrebenswert ist

  2. Relevanz:
     
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    Asylbewerber, deren Antrag in der Regel abgelehnt worden ist, die aber beispielsweise aus humanitären Gründen nicht abgeschoben werden. In diesen Fällen erteilt die Ausländerbehörde eine "Bescheinigung über die

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    gestellt haben, de- ren Asylverfahren aber noch nicht ab- geschlossen ist. Sie verfügen über die Bescheinigung über die Aufenthalts- gestattung, die den Ankunftsnachweis nach Asylantragstellung ersetzt [...] der Ankunftsnachweis durch die Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung ersetzt. Die Aufenthaltsgestattung erlischt mit Be- endigung des Asylverfahrens. • Entscheidet das Bundesamt für Migra

  4. Relevanz:
     
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    gestellt haben, de- ren Asylverfahren aber noch nicht ab- geschlossen ist. Sie verfügen über die Bescheinigung über die Aufenthalts- gestattung, die den Ankunftsnachweis nach Asylantragstellung ersetzt [...] der Ankunftsnachweis durch die Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung ersetzt. Die Aufenthaltsgestattung erlischt mit Be- endigung des Asylverfahrens. • Entscheidet das Bundesamt für Migra

  5. anerkennung2016.pdf

    Datum: 19.08.2016

    Relevanz:
     
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    nachgewie- sen werden. Dies geschieht regelmäßig durch eine von den zuständigen Stellen des Herkunftsstaates auszustellende Bescheinigung. Sofern der oder die Betreffende neben Berufserfahrung auch über [...] oder dem Antragsteller insbesondere folgende Unterlagen und Bescheinigungen verlangen: 1. einen Nachweis der Staatsangehörigkeit, 2. in den in den §§ 2 und 3 Absatz 2 genannten Fällen eine Bescheinigung über Art und Dauer der Tätigkeit, die von der zuständigen Behörde oder öffentlichen Einrichtung des anderen Herkunftsstaates ausgestellt wird, 3. in den in § 2 Absatz 2 Nummer 2, 3 und 5

  6. anerkennung2016.pdf

    Datum: 19.08.2016

    Relevanz:
     
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    nachgewie- sen werden. Dies geschieht regelmäßig durch eine von den zuständigen Stellen des Herkunftsstaates auszustellende Bescheinigung. Sofern der oder die Betreffende neben Berufserfahrung auch über [...] oder dem Antragsteller insbesondere folgende Unterlagen und Bescheinigungen verlangen: 1. einen Nachweis der Staatsangehörigkeit, 2. in den in den §§ 2 und 3 Absatz 2 genannten Fällen eine Bescheinigung über Art und Dauer der Tätigkeit, die von der zuständigen Behörde oder öffentlichen Einrichtung des anderen Herkunftsstaates ausgestellt wird, 3. in den in § 2 Absatz 2 Nummer 2, 3 und 5

  7. anerkennung2016.pdf

    Datum: 19.08.2016

    Relevanz:
     
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    nachgewie- sen werden. Dies geschieht regelmäßig durch eine von den zuständigen Stellen des Herkunftsstaates auszustellende Bescheinigung. Sofern der oder die Betreffende neben Berufserfahrung auch über [...] oder dem Antragsteller insbesondere folgende Unterlagen und Bescheinigungen verlangen: 1. einen Nachweis der Staatsangehörigkeit, 2. in den in den §§ 2 und 3 Absatz 2 genannten Fällen eine Bescheinigung über Art und Dauer der Tätigkeit, die von der zuständigen Behörde oder öffentlichen Einrichtung des anderen Herkunftsstaates ausgestellt wird, 3. in den in § 2 Absatz 2 Nummer 2, 3 und 5

  8. Relevanz:
     
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    abgelehnt wurde, die aber noch nicht abgeschoben wurden. In diesen Fällen erteilt die Ausländerbehörde eine "Bescheinigung für die Aussetzung einer Ab- schiebung", eine sogenannte Duldung

  9. Relevanz:
     
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    abgelehnt wurde, die aber noch nicht abgeschoben wurden. In diesen Fällen erteilt die Ausländerbehörde eine "Bescheinigung für die Aussetzung einer Ab- schiebung", eine sogenannte Duldung

  10. Relevanz:
     
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    "Bescheinigung über die Aussetzung einer Abschiebung", eine sogenannte Duldung. Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge