gesetzlichen Vertreters oder des Betriebsleiters oder des für die technische Leitung des Betriebes verantwortlichen persönlich haftenden Gesellschafters, die Firma bzw. die Geschäftsbezeichnung, das ausgeübte Handwerk oder die Anschrift der gewerblichen Niederlassung übermittelt werden. Von der Übermittlung ausgeschlossen sind die Wohnanschriften der Betriebsinhaber und Betriebsleiter, sowie deren elektronische [...] Vertreters oder des Betriebsleiters oder des für die technische Leitung des Betriebes verantwortlichen persönlich haftenden Gesellschafters, die Firma bzw. die Geschäftsbezeichnung, das ausgeübte Handwerk oder