Die ursprünglichen Regelungen waren insbesondere bei Handwerk und Einzelhandel auf scharfe Kritik gestoßen. „Sie hätten neue bürokratische Lasten - wie zum Beispiel das Verbandklagerecht - geschaffen [...] Forderungen, die das Handwerk in der Vergangenheit stets gestellt hatte, auch wenn die im Koalitionsvertrag genannte 1:1-Umsetzung der europäischer Vorgaben nicht ganz erreicht worden ist“, so Haaß weiter. Eine wesentliche umgesetzte Änderung ist zum Beispiel, dass in Kleinbetrieben, die nicht dem Anwendungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes unterliegen, kein zusätzliches Klagerecht des Betriebsrates