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    30 Kapitel 5: Netzwerke und Kooperation – gemeinsam stark sein! 31 Netzwerkgedanke 31 Kooperation 34 Kapitel 6: Scheinbar selbstständig? 35 Argumente für eine selbstständige Tätigkeit [...] Selbstständig im Handwerk Baden-Württemberg ist mit über 11 Mio. Einwohnern das drittgrößte deutsche Bundesland. Von den über 6 Mio. Erwerbstätigen sind 12,5 % im Handwerk tätig. Die mehr [...] baden-württembergischen Handwerk in der Ausbildung. Diese zentrale wirtschaftliche und gesellschaftliche Rolle kann das Hand- werk zukünftig nur wahrnehmen, wenn sich auch weiterhin Handwerkerin- nen und Handwerker für

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    30 Kapitel 5: Netzwerke und Kooperation – gemeinsam stark sein! 31 Netzwerkgedanke 31 Kooperation 34 Kapitel 6: Scheinbar selbstständig? 35 Argumente für eine selbstständige Tätigkeit [...] Selbstständig im Handwerk Baden-Württemberg ist mit über 11 Mio. Einwohnern das drittgrößte deutsche Bundesland. Von den über 6 Mio. Erwerbstätigen sind 12,5 % im Handwerk tätig. Die mehr [...] baden-württembergischen Handwerk in der Ausbildung. Diese zentrale wirtschaftliche und gesellschaftliche Rolle kann das Hand- werk zukünftig nur wahrnehmen, wenn sich auch weiterhin Handwerkerin- nen und Handwerker für

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    übertragen worden sind. Der Nachweis hierüber ist durch Arbeitszeugnisse, Stellenbeschreibungen und durch Lohn- und Gehaltsnachweise für den Zeitraum der leitenden Tätigkeit oder in anderer Weise glaubhaft zu erbringen. 3. Die ausgeübte Tätigkeit muss zumindest eine wesentliche Tätigkeit des zulassungspflichtigen Hand­ werks umfasst haben, für das die Ausübungsberechtigung beantragt wurde. 4. Die [...] Bisherige Tätigkeit von bis bei folgendem Betrieb als (z. B. Geselle, Werkmeister, Betriebsleiter etc.) Besuch von Fachschulen, Fachhochschulen sowie Hochschulen von - bis Bezeichnung der Schule

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    übertragen worden sind. Der Nachweis hierüber ist durch Arbeitszeugnisse, Stellenbeschreibungen und durch Lohn- und Gehaltsnachweise für den Zeitraum der leitenden Tätigkeit oder in anderer Weise glaubhaft zu erbringen. 3. Die ausgeübte Tätigkeit muss zumindest eine wesentliche Tätigkeit des zulassungspflichtigen Hand­ werks umfasst haben, für das die Ausübungsberechtigung beantragt wurde. 4. Die [...] Bisherige Tätigkeit von bis bei folgendem Betrieb als (z. B. Geselle, Werkmeister, Betriebsleiter etc.) Besuch von Fachschulen, Fachhochschulen sowie Hochschulen von - bis Bezeichnung der Schule

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    Stellvertre- terinnen sowie weiteren Prüfenden berufen wurden. (§ 40 Abs. 5 BBiG) (10) Die Tätigkeit im Prüfungsausschuss ist ehrenamtlich. Für bare Aus- lagen und für Zeitversäumnis ist, soweit eine [...] > Handwerk Bildung Beratung Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen (BBiG) 3 Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen (BBiG) Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom [...] a und § 106 Abs. 1 Nr. 10 Hand- werksordnung (HwO) folgende Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen. Diese Prüfungsordnung gilt für die Durchführung von Prüfungen gemäß § 56

  6. dhz2020_18.pdf

    Datum: 10.02.2021

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    : Hauptgeschäftsführer Dr. iur. Joachim Eisert Redaktion: Sonja Madeja, Udo Steinort IMPRESSUM Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten Lehrgang vermittelt praktisches Grundwissen der Elektrotechnik Der Lehrgang an der Bildungs-akademie Tübingen wendet sich an alle, die keine ausge- bildeten Elektrofachkräfte sind, die aber sich wiederholende elektro- technische Arbeiten an Betriebsmit- teln ausführen [...] erhal- ten alle Teilnehmer ein Zertifikat, in dem bescheinigt wird, für wel- che Tätigkeiten die zukünftigen Elektrofachkräfte vom Unterneh- mer bestellt und beauftragt werden dürfen. Voraussetzung

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    berufen wurden. (14) Die Tätigkeit im Prüfungsausschuss ist ehrenamtlich. Für bare Auslagen und für Zeitversäumnis ist, soweit eine Entschädigung nicht von ande- rer Seite gewährt wird, eine angemessene [...] > Handwerk Bildung Beratung Prüfungsordnung für die Durchführung der Gesellen- und Umschulungsprüfungen Handwerkskammer Reutlingen Hindenburgstraße 58 · 72762 Reutlingen Telefon 07121 2412-0 · Telefax 07121 2412-400 E-Mail: handwerk@hwk-reutlingen.de Internet: www.hwk-reutlingen.de 3 Prüfungsordnung für die Durchführung der Gesellen- und Umschulungsprüfungen Auf Grund der

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    Tätigkeit im Prüfungsausschuss ist ehrenamtlich. Für bare Aus- lagen und für Zeitversäumnis ist, soweit eine Entschädigung nicht von anderer Seite gewährt wird, eine angemessene Entschädigung zu zahlen, [...] > Handwerk Bildung Beratung Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen Handwerkskammer Reutlingen Hindenburgstraße 58 · 72762 Reutlingen Telefon 07121 2412-0 · Telefax 07121 2412-400 E-Mail: handwerk@hwk-reutlingen.de Internet: www.hwk-reutlingen.de 3 Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen Auf Grund der

  9. 200623_Corona-Verordnung.pdf

    Datum: 24.06.2020

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    persönlicher Voraussetzungen nicht oder nur eingeschränkt möglich ist oder ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf einer Erkrankung mit COVID-19 vorliegt, dürfen nicht für Tätigkeiten mit vermehrtem Personenkontakt und nicht für Tätigkeiten eingesetzt werden, bei denen der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. (2) Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber darf Informationen nach Absatz 1 [...] Kinos, 3. Musikschulen, Kunstschulen und Jugendkunstschulen, 4. Pflegeschulen, Schulen für Gesundheitsfachberufe, Fachschulen für Sozialwesen, Schulen für Tätigkeiten im Rettungsdienst und

  10. Relevanz:
     
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    deutsche Rechtsnorm für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen in Handwerksbetrieben ist die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Zweck der GefStoffV ist, Menschen und Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen zu [...] Tätigkeiten mit bestimmten Stoffen. Ein bekanntes, im Handwerk relevantes Beispiel ist die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 519, die den Umgang mit Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- oder [...] Tätigkeiten mir Gefahrenstoffen. Hinweis: In der Regel sind Gefahrstoffe auch als wassergefährdend eingestuft (siehe Angaben im jeweiligen Sicherheitsdatenblatt). In solchen Fällen müssen für die