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  1. dhz2024_15-16.pdf

    Datum: 08.08.2024

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    durch die Firmenbusse des Betriebs. Gegoo- gelt, um was für einen Betrieb es sich handelt, hat sie daraufhin später. „Ich habe schon öfter die Mitarbeiter dieses Betriebs in ihren typischen roten

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    Manchmal zahlt sich Werbung tatsächlich aus. Aufmerksam geworden auf den Handwerksbetrieb SFS Schaible aus Ammerbuch ist Simran Singh durch die Firmenbusse des Betriebs. Gegoogelt, um was es sich für einen Betrieb handelt, hat sie daraufhin später. „Ich habe schon öfter die Mitarbeiter dieses Betriebs in ihren typischen roten Shirts und Sweatern in der Gegend auf Dächern gesehen wie sie Solaranlagen installiert haben. Der Bus hat mich dann vollends neugierig gemacht“, erzählt Simran Singh. Nach dem Abschluss der Realschule und einigen Praktika in diversen Drogeriemärkten bewirbt sie sich daraufhin bei

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    Nutzung fremder Inhalte verbunden sind. Neben Texten, Bildern und Videos sowie Musik werden auch KI-generierte Inhalte behandelt. ZDH Praxis Recht: Verwendung fremder Inhalte auf Firmenwebseiten und

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    sogenannte Suchmaschinenoptimierung (SEO) verbessern können. Eine Erstellung oder Überarbeitung der firmeneigenen Karriereseite ist oftmals ein sinnvoller erster Schritt, gefolgt von einer mobil-gerecht [...] Die Bedeutung von Links Links von anderen Internetseiten auf die eigene Internetseite, die als so genannte Backlinks bezeichnet werden, bieten Besuchern die Möglichkeit, die firmeneigene

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    Identifikation der Mitarbeiter mit den Projekten. Dadurch ist das Team motiviert und es herrscht eine große Leistungs- und Einsatzbereitschaft. Ein großer Teil des Firmenerfolgs ist den langjährigen Mitarbeitern

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    ? Verpflichtet sind alle Unternehmer, die ➔ Allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden oder ➔ eine Firmenwebseite haben. BEACHTE: Dies gilt nur für Betriebe, die mehr als zehn Personen beschäftigen. ◼ Wo ist zu informieren? ➔ In den Allgemeine Geschäftsbedingungen oder auf einem Beiblatt zusammen mit den AGB, sofern AGB verwendet werden. ➔ Auf der Firmenwebseite, wenn eine Webseite

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    : http://ec.europa.eu/consum- ers/odr Muster Nr. 2 Muster für Allgemeine Geschäftsbedingungen und Firmenwebseiten: Teilnahme / Nichtteilnahme an der Verbraucherschlichtung Beispiel für Ablehnung: Die ___ (Firmenname) beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbrau- cherstreitbeilegungsgesetz [...] Teilnahmebereitschaft: Die ____ (Firmenname) erklärt sich bei rechtlichen Konflikten mit Verbrauchern (§ 13 BGB) bereit, an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teilzunehmen

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    Impressumspflicht auf Webseiten Betreiberinnen und Betreiber einer Webseite müssen bestimmte Angaben auf dieser hinterlegen. In der Praxis kommt dem Impres- sum eine zentrale Bedeutung zu. Dieses Praxis Recht klärt über die maßgeblichen Aspekte und Angaben eines Impressums und die Besonderheiten bei bestimmten Handwerksberufen auf. Stand: Juli 2024 Fo to : A d o b eS to ck /p re ss m as te r Praxis Recht ZDH 2024 Seite 2 von 3 Warum ist ein Impressum wichtig? Handwerkerinnen und Handwerker, die eine Firmenwebseite betreiben, müssen darauf bestimmte Angaben über

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    . Arbeitgebermarke: Verwenden Sie Ihr Firmen- logo. So erhöht sich der Bekanntheitsgrad und Ihr Betrieb wirkt auf Bewerber/-innen interessanter. Ansprechpartner/-in im Betrieb: Nennen Sie eine

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    Veröffentlichung von Fotos der Mitarbeiter auf der Firmen-Website oder die Durchfüh- rung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements zur Gesundheitsvorsorge. Die hierfür be- nötigten Daten dürfen nicht ohne [...] Fotos auf der Firmen-Website liegt als Anlage 9 bei. Einwilligungen sind nur wirksam, wenn sie freiwillig erklärt werden (siehe hierzu Kapitel 2 „An- forderungen der datenschutzrechtlichen