Suchergebnisse

Zeige Ergebnisse 241 bis 250 von 266.

  1. Relevanz:
     
    4%
     

    Reparatur X Energiepass X Entsorgungsleistung als Nebenleistung, (z. B. Bauschutt, Fliesenabfuhr bei Neuverfliesung eines Bades, Grün- schnittabfuhr bei Gartenpflege) als Haupt- leistung [...] Material und sonstige im Zusammenhang mit der Leistung ge- lieferte Waren ein- schließlich darauf entfallende Umsatz- steuer Rdnr. 39 Bsp.: Farbe, Fliesen, Pflas- tersteine, Mör- tel, Sand, Tape- ten [...] und der Zubehörräume X Reparatur, Wartung und Pflege 1. von Bodenbelägen (z. B. Teppichboden, Parkett, Fliesen) 2. von Fenstern und Türen (innen und außen) 3. von Gegenständen im

  2. Relevanz:
     
    4%
     

    Reparatur X Energiepass X Entsorgungsleistung als Nebenleistung, (z. B. Bauschutt, Fliesenabfuhr bei Neuverfliesung eines Bades, Grün- schnittabfuhr bei Gartenpflege) als Haupt- leistung [...] Material und sonstige im Zusammenhang mit der Leistung ge- lieferte Waren ein- schließlich darauf entfallende Umsatz- steuer Rdnr. 39 Bsp.: Farbe, Fliesen, Pflas- tersteine, Mör- tel, Sand, Tape- ten [...] und der Zubehörräume X Reparatur, Wartung und Pflege 1. von Bodenbelägen (z. B. Teppichboden, Parkett, Fliesen) 2. von Fenstern und Türen (innen und außen) 3. von Gegenständen im

  3. Relevanz:
     
    2%
     

    1 Betriebsstättenplanung im Handwerk Schriftenreihe Unternehmensführung Nr. 6 Handwerk Bildung > Beratung 2. Auflage 2. Auflage Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern in Bade

  4. Relevanz:
     
    2%
     

    1 Betriebsstättenplanung im Handwerk Schriftenreihe Unternehmensführung Nr. 6 Handwerk Bildung > Beratung 2. Auflage 2. Auflage Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern in Bade

  5. Relevanz:
     
    2%
     

    1 Betriebsstättenplanung im Handwerk Schriftenreihe Unternehmensführung Nr. 6 Handwerk Bildung > Beratung 2. Auflage 2. Auflage Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern in Bade

  6. Relevanz:
     
    2%
     

    1 Betriebsstättenplanung im Handwerk Schriftenreihe Unternehmensführung Nr. 6 Handwerk Bildung > Beratung 2. Auflage 2. Auflage Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern in Bade

  7. Relevanz:
     
    2%
     

    1 Betriebsstättenplanung im Handwerk Schriftenreihe Unternehmensführung Nr. 6 Handwerk Bildung > Beratung 2. Auflage 2. Auflage Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern in Bade

  8. Mehr Betriebe im Kammerbezirk

    Datum: 04.03.2015

    Relevanz:
     
    10%
     

    Löschungen. Herrmann: „Die heftigsten Bewegungen waren im Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerk mit 151 Neueintragungen und 141 Löschungen bei insgesamt 682 Betrieben zu verzeichnen.“ Auch im [...] meinem eigenen Handwerk – dem Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerk – bereits in erschreckendem Maße verfolgen“, so Herrmann. Hinzu komme, dass mit dem Meisterbrief das Image des dualen Systems

  9. Relevanz:
     
    14%
     

    Der 1959 in Reutlingen geborene Fliesenlegermeister und Betriebswirt (HWK) Harald Herrmann tritt die Nachfolge von Joachim Möhrle an, der sich nach 15 Jahren wegen einer in der Satzung der Kammer [...] Fliesenleger-Innung Reutlingen; seit 1995 ist er Mitglied des Vorstandes der Kreishandwerkerschaft Reutlingen, und von 1998 bis 2001 war er bereits stellvertretender Kreishandwerksmeister. Auch auf Landesebene ist Herrmann aktiv. Von 1994 bis 2012 war er Mitglied des Vorstandes des Landesinnungsverbandes Fliesen Baden-Württemberg, und er ist seit 2001 Vorstandsmitglied der Landesarbeitsgemeinschaft der

  10. Relevanz:
     
    10%
     

    Die drei selbstständigen Handwerksmeister werden künftig als neutrale Experten für die Bereiche Holz- und Bautenschutz, Maurerarbeiten und das Fliesenlegerhandwerk tätig sein. Sachverständige durchlaufen ein umfassendes Prüf- und Auswahlverfahren. Sie sind auf die Einhaltung der Sachverständigenordnung und die einschlägigen Vorschriften aus dem Strafgesetzbuch verpflichtet. Diese Verpflichtung wie auch die besondere Sachkunde der erfahrenen Fachleute bieten Gerichten, Behörden und Betrieben, aber auch privaten Auftraggebern die Gewähr eines unabhängigen objektiven Gutachtens. Die Bestellung ist