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  1. dhz2022_09.pdf

    Datum: 11.05.2022

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    hoch- wertige Ausbildung im Maurerhand- werk. Sebastian Rother Foto: Handwerkskammer WIR TR AUERN Wir trauern um Sebastian Rother Der Geschäftsführer der Kreis- handwerkerschaft Freudenstadt

  2. Innovationen aus dem Handwerk

    Datum: 02.05.2022

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    Firmenbeispiele ihm zu widmen“, sagt Prof. Markus Nawroth, Geschäftsführer der Standortagentur. Die Broschüre mit der Sammlung der zwölf Unternehmen aus den Landkreisen Reutlingen, Tübingen und Zollernalb gibt es

  3. dhz2022_08.pdf

    Datum: 27.04.2022

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    , Werbetechniker aus Freudenstadt, bei Merklin Werbung GmbH & Co. in Baiersbronn 45 Jahre ț Erhard Ziegler, Geschäftsführer/In- haber/Aushilfe aus Loßburg, bei Ziegler Holz- und Kunststofftechnik GmbH in

  4. Relevanz:
     
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    Unsere herzliche Anteilnahme und aufrichtiges Mitgefühl gelten seinen Angehörigen und allen, die um ihn trauern. Wir gedenken Sebastian Rother in Dankbarkeit. Sein Engagement für das Handwerk und sein

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    von Prüfungsausschüssen 5 § 2a Prüferdelegationen 6 § 3 Ausschluss von der Mitwirkung 7 § 4 Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung 8 § 5 Geschäftsführung 8 § 6 Verschwiegenheit 8 [...] (§ 42 h in Verbindung mit § 35 Satz 3 bis 5 HwO). 3. Für Prüferdelegationen gelten Absatz 2 Sätze 1 und 2 entsprechend. § 5 Geschäftsführung 1. Die Geschäftsführung des Prüfungsausschusses liegt

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    von Prüfungsausschüssen 5 § 2a Prüferdelegationen 6 § 3 Ausschluss von der Mitwirkung 7 § 4 Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung 8 § 5 Geschäftsführung 8 § 6 Verschwiegenheit 8 [...] (§ 42 h in Verbindung mit § 35 Satz 3 bis 5 HwO). 3. Für Prüferdelegationen gelten Absatz 2 Sätze 1 und 2 entsprechend. § 5 Geschäftsführung 1. Die Geschäftsführung des Prüfungsausschusses liegt

  7. Relevanz:
     
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    Geschäftsführung ................................................................. Seite 11 § 6 Verschwiegenheit ................................................................. Seite 12 Zweiter Abschnitt [...] Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden Mitgliedes den Ausschlag (§ 41 Abs. 2 BBiG). (3) Für Prüferdelegationen gelten Absatz 2 Sätze 1 und 2 entsprechend. § 5 Geschäftsführung (1) Die Geschäftsführung des Prüfungsausschusses liegt in Abstimmung mit dem Prüfungsausschuss bei der zuständigen Stelle. Einladungen (Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung), Protokollführung und

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    Geschäftsführung ................................................................. Seite 11 § 6 Verschwiegenheit ................................................................. Seite 12 Zweiter Abschnitt [...] Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden Mitgliedes den Ausschlag (§ 41 Abs. 2 BBiG). (3) Für Prüferdelegationen gelten Absatz 2 Sätze 1 und 2 entsprechend. § 5 Geschäftsführung (1) Die Geschäftsführung des Prüfungsausschusses liegt in Abstimmung mit dem Prüfungsausschuss bei der zuständigen Stelle. Einladungen (Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung), Protokollführung und

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    von Prüfungsausschüssen 5 § 2a Prüferdelegationen 6 § 3 Ausschluss von der Mitwirkung 7 § 4 Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung 8 § 5 Geschäftsführung 8 § 6 Verschwiegenheit 8 [...] (§ 42 h in Verbindung mit § 35 Satz 3 bis 5 HwO). 3. Für Prüferdelegationen gelten Absatz 2 Sätze 1 und 2 entsprechend. § 5 Geschäftsführung 1. Die Geschäftsführung des Prüfungsausschusses liegt

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    von Prüfungsausschüssen 5 § 2a Prüferdelegationen 6 § 3 Ausschluss von der Mitwirkung 7 § 4 Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung 8 § 5 Geschäftsführung 8 § 6 Verschwiegenheit 8 [...] (§ 42 h in Verbindung mit § 35 Satz 3 bis 5 HwO). 3. Für Prüferdelegationen gelten Absatz 2 Sätze 1 und 2 entsprechend. § 5 Geschäftsführung 1. Die Geschäftsführung des Prüfungsausschusses liegt