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  1. dhz06_2014.pdf

    Datum: 03.01.2019

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    die wahlberechtig- ten Arbeitnehmer im Sinne des § 90 Abs. 2, sofern sie 1. am Wahltag volljährig sind, 2. eine Gesellenprüfung oder eine andere Ab- schlussprüfung abgelegt haben oder, wenn sie in

  2. dhz01_2014.pdf

    Datum: 03.01.2019

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    Handwerkskammer ein. Der damalige Arbeitsschwerpunkt war die Organisa- tion und Durchführung der Zwischen- und Gesellenprüfungen in der Ausbil- dungsabteilung – eine Aufgabe, die heute überwiegend von den

  3. dhz04_2014.pdf

    Datum: 03.01.2019

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    Weiterbildungskursen kommen Jahr für Jahr nach Tübingen-Derendingen. Vorzeitige Gesellenprüfung Antrag bis zum 1. März stellen Auszubildende im Handwerk, die zwi- schen dem 11. Oktober 2014 und dem 10. April 2015

  4. vv-wahlen2014.pdf

    Datum: 03.01.2019

    Relevanz:
     
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    Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung abgelegt haben oder, wenn sie in einem Betrieb handwerksähnlichen Gewerbes beschäftigt sind, nicht nur vorübergehend mit Arbeiten betraut sind, die gewöhnlich nur

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    oder Fachoberschulreife (Mittlerer Bildungsabschluss) verfügt und • wer eine Gesellenprüfung gemäß § 31 HwO oder eine Abschlussprüfung gemäß § 34 BBiG in einem Aus- bildungsberuf bestanden hat sowie

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    der Arbeitgeber die Gesellenprüfung oder eine entsprechende Abschlussprüfung nach § 4 des BBiG bestanden haben. Die Arbeitnehmer und Beauftragten der Arbeit- nehmer müssen die Gesellenprüfung oder eine

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    0,00 Euro § 3 Die Anlage zu § 4 Abs. 1 der Gebührenordnung lautet bei Ziffer 3.1.4 bis 3.1.6: 3.1.4 Gesellenprüfung

  8. daten_10.pdf

    Datum: 27.05.2016

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    -50 Firmenrecht 07121 2412-240 Forschung und Entwicklung 07121 2412-140 Fortbildung 07121 2412-320 Gesellenprüfungen 07121 2412-268 Gesellschafts-und Gewerberecht 07121 2412-240 Handwerksrecht 07121 2412

  9. daten06.pdf

    Datum: 27.05.2016

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    -226 Finanzierungshilfen 07121 2412-130 oder 07571 7477-50 Firmenrecht 07121 2412-2 40 Forschung und Entwicklung 07121 2412-140 Fortbildung 07121 2412-320 Finanzierungsfragen 07121 2412-130 Gesellenprüfungen 07121 2412

  10. daten05.pdf

    Datum: 27.05.2016

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    /24 12-1 30 oder 0 75 71/74 77-50 Firmenrecht 0 71 21/24 12-2 40 Forschung und Entwicklung 0 71 21/24 12-1 40 Fortbildung 0 71 21/24 12-3 20 Finanzierungsfragen 0 71 21/24 12-1 30 Gesellenprüfungen 0 71