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  1. Hintergründe

    Datum: 01.09.2015

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    Hintergründe zum Thema "Schwarzarbeit" Schwarzarbeit ist eine Form der Schattenwirtschaft und bezeichnet in der Umgangssprache eine unerlaubte, gewerbliche (haupt- oder nebenberufliche) fortgesetzte Betätigung. Auch die Formen der illegalen Beschäftigung gehören dazu, d.h. wenn Personal beschäftigt wird, das keine Arbeitserlaubnis besitzt und/oder für das weder Lohnsteuer noch Beiträge zur Sozialversicherung abgeführt werden, obwohl der Unternehmer oder Auftraggeber dazu verpflichtet wären. Nach der Handwerksordnung begeht derjenige Schwarzarbeit, der ein Handwerk ohne

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    beschloss am 17. Juli 2019 als zuständige Stelle nach Anhörung des Berufsbildungsausschusses am 6. Juni 2019 aufgrund der §§ 41, 91 Abs. 1 Nr. 4, 106 Abs. 1 Nr. 10 Handwerksordnung (HwO) in der derzeit [...] der Überbetrieblichen Ausbildungslehrgänge im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk Dieser Beschluss wurde gemäß § 106 Abs. 2 der Handwerksordnung (HwO) in Verbindung mit §106 Abs. 1, Nr. 10 der Handwerksordnung (HwO) mit Bescheid des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden- Württemberg vom 15. August 2019 (Az: 42-4233.62/61) genehmigt. Er wurde am 20

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    wurde, bekam das Handwerk Lösungen verpasst, die ihm schadeten statt ihm zu nutzen. Ein Beispiel dafür war und ist bis heute die Änderung der Handwerksordnung vor bald 20 Jahren. Wir bleiben in

  4. finanzstatut_2016.pdf

    Datum: 30.09.2022

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    -4233.62/50 den Beschluss der Vollversammlung vom 26. November 2015 genehmigt. Er wird hiermit nach § 106 Abs. 2 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) veröffent- licht. Handwerkskammer

  5. finanzstatut_2016.pdf

    Datum: 30.09.2022

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    -4233.62/50 den Beschluss der Vollversammlung vom 26. November 2015 genehmigt. Er wird hiermit nach § 106 Abs. 2 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) veröffent- licht. Handwerkskammer

  6. finanzstatut_2016.pdf

    Datum: 30.09.2022

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    -4233.62/50 den Beschluss der Vollversammlung vom 26. November 2015 genehmigt. Er wird hiermit nach § 106 Abs. 2 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) veröffent- licht. Handwerkskammer

  7. finanzstatut_2016.pdf

    Datum: 30.09.2022

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    -4233.62/50 den Beschluss der Vollversammlung vom 26. November 2015 genehmigt. Er wird hiermit nach § 106 Abs. 2 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) veröffent- licht. Handwerkskammer

  8. dhz2022_17.pdf

    Datum: 12.09.2022

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    Förderung beschränkt sich auf die Handwerke der Anlagen A („zulas- sungspflichtige Handwerke“) und B1 („zulassungsfreie Handwerke“) der Handwerksordnung (HwO). „Wichtig zu wissen ist, dass der

  9. beitragsordnung_202209.pdf

    Datum: 07.09.2022

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    1 Beitragsordnung der Handwerkskammer Reutlingen Die Vollversammlung der Handwerkskammer Reutlingen hat am 18. Juli 2022 gemäß §§ 106 Abs. 1 Nr. 5 und § 113 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks - Handwerksordnung (HwO) in der derzeit gültigen Fassung sowie auf Grund von § 8 Abs. 1 Nr. 5 und Nr. 15 der Satzung der Handwerkskammer Reutlingen in der derzeit gültigen Fassung vom 22. Januar [...] WM42-42-311/106, die Neufassung genehmigt. § 1 Jährlicher Handwerkskammerbeitrag (1) Die Handwerkskammer erhebt nach Maßgabe des § 113 der Handwerksordnung (HwO) zur Deckung der durch ihre

  10. beitragsordnung_202209.pdf

    Datum: 07.09.2022

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    1 Beitragsordnung der Handwerkskammer Reutlingen Die Vollversammlung der Handwerkskammer Reutlingen hat am 18. Juli 2022 gemäß §§ 106 Abs. 1 Nr. 5 und § 113 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks - Handwerksordnung (HwO) in der derzeit gültigen Fassung sowie auf Grund von § 8 Abs. 1 Nr. 5 und Nr. 15 der Satzung der Handwerkskammer Reutlingen in der derzeit gültigen Fassung vom 22. Januar [...] WM42-42-311/106, die Neufassung genehmigt. § 1 Jährlicher Handwerkskammerbeitrag (1) Die Handwerkskammer erhebt nach Maßgabe des § 113 der Handwerksordnung (HwO) zur Deckung der durch ihre