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  1. Rechtsgrundlagen

    Datum: 02.04.2019

    Relevanz:
     
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    Rechtsgrundlagen der Meisterprüfung Die Durchführung der Meisterprüfungen ist auf Grundlage bundesweit einheitlicher Verordnungen und Gesetze geregelt. Hier finden sich unter anderem Ausführungen zu den Meisterprüfungsausschüssen, den Zulassungsvoraussetzungen zur Meisterprüfung, zur Befreiung von Prüfungsteilen und nähere Bestimmungen zur Durchführung der einzelnen Prüfungsteile. Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) Meisterprüfungsverfahrensverordnung (MPVerfVO) Meisterverordnung im Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk (Teile I und II

  2. Rechtsgrundlagen

    Datum: 02.04.2019

    Relevanz:
     
    12%
     

    Rechtsgrundlagen der Meisterprüfung Die Durchführung der Meisterprüfungen ist auf Grundlage bundesweit einheitlicher Verordnungen und Gesetze geregelt. Hier finden sich unter anderem Ausführungen zu den Meisterprüfungsausschüssen, den Zulassungsvoraussetzungen zur Meisterprüfung, zur Befreiung von Prüfungsteilen und nähere Bestimmungen zur Durchführung der einzelnen Prüfungsteile. Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) Meisterprüfungsverfahrensverordnung (MPVerfVO) Meisterverordnung im Maßschneider-Handwerk (Teile I und II

  3. Relevanz:
     
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    Innungsversammlung , der Vorstand und die Ausschüsse. Vertreten wird die Innung durch den oder die gewählte(n) Obermeister(in) . Nach der Handwerksordnung haben die Innungen noch weitere wichtige

  4. Rechtsgrundlagen

    Datum: 02.04.2019

    Relevanz:
     
    13%
     

    Rechtsgrundlagen der Meisterprüfung Die Durchführung der Meisterprüfungen ist auf Grundlage bundesweit einheitlicher Verordnungen und Gesetze geregelt. Hier finden sich unter anderem Ausführungen zu den Meisterprüfungsausschüssen, den Zulassungsvoraussetzungen zur Meisterprüfung, zur Befreiung von Prüfungsteilen und nähere Bestimmungen zur Durchführung der einzelnen Prüfungsteile. Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) Meisterprüfungsverfahrensverordnung (MPVerfVO) Allgemeine Meisterprüfungsverordnung (AMVO; Teile III und IV)

  5. ueba_Zimmerer_2023.pdf

    Datum: 17.03.2023

    Relevanz:
     
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    Überbetriebliche Ausbildungslehrgänge Dieser Beschluss wurde gemäß § 106 Abs. 2 der Handwerksordnung in Verbindung mit §106 Abs. 1, Nr. 10 der Hand- werksordnung mit Bescheid des Ministeriums für Wirtschaft

  6. Relevanz:
     
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    Schriften, Reliefs und Skulpturen Überbetriebliche Ausbildungslehrgänge Dieser Beschluss wurde gemäß § 106 Abs. 2 der Handwerksordnung in Verbindung mit §106 Abs. 1, Nr. 10 der Hand-

  7. Relevanz:
     
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    in die Netzwerkinfra- struktur implementieren Überbetriebliche Ausbildungslehrgänge Dieser Beschluss wurde gemäß § 106 Abs. 2 der Handwerksordnung in Verbindung mit §106 Abs. 1, Nr. 10 der

  8. Relevanz:
     
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    Überbetriebliche Ausbildungslehrgänge Dieser Beschluss wurde gemäß § 106 Abs. 2 der Handwerksordnung in Verbindung mit §106 Abs. 1, Nr. 10 der Hand- werksordnung mit Bescheid des Ministeriums für Wirtschaft

  9. Relevanz:
     
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    .................................................. 13 3 Die Vollversammlung der Handwerkskammer Reutlingen hat am 21.11.2022 gem. § 106 Abs. 1 Nr. 12 der Handwerksordnung (HwO) die nachstehenden Vorschriften beschlossen. Aus [...] die öffentliche Bestellung und Vereidigung § 1 Bestellungsgrundlage (1) Die Handwerkskammer bestellt und vereidigt auf Antrag gem. § 91 Abs. 1 Nr. 8 und Abs. 4 der Handwerksordnung in Verbindung [...] sowie die erforderliche fachliche Befähigung verfügt; in zulassungspflichtigen Handwerken der Anlage A zur Handwerksordnung entspricht die fachliche Befähigung den persönlichen

  10. Relevanz:
     
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    Inhaltsverzeichnis Sachverständigenordnung der Handwerkskammer Reutlingen Präambel Die Vollversammlung der Handwerkskammer Reutlingen hat am 21.11.2022 gem. § 106 Abs. 1 Nr. 12 der Handwerksordnung (HwO) die [...] . 4 der Handwerksordnung in Verbindung mit §§ 36, 36a Gewerbeordnung Sachverständige für Sachgebiete des Handwerks nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen. (2) Die öffentliche Bestellung dient [...] Le- bens- und Berufserfahrung sowie die erforderliche fachliche Befähigung verfügt; in zulassungspflichtigen Handwerken der Anlage A zur Handwerksordnung entspricht die fachliche Be- fähigung den