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  1. dhz2022_01.pdf

    Datum: 19.01.2022

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    Abs. 1 der Gebührenordnung Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus hat auf- grund von § 106 Abs. 2 in Verbin- dung mit § 106 Abs. 1 Nr. 5 der Handwerksordnung (HwO) mit Schreiben vom 2

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    Änderung der Gebührenordnung hier: Änderung des Gebührenverzeichnisses als Anlage nach § 4 Abs. 1 der Gebührenordnung Die Vollversammlung der Handwerkskammer hat am 26. November 2021 aufgrund von § 106 Abs. 1 Nr. 5 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks - Handwerksordnung - (HwO) in der derzeit gültigen Fassung sowie auf- grund von § 8 Abs. 1 Nr. 5 und Nr. 15 der Satzung der Handwerkskammer Reutlingen in der derzeit gültigen Fas- sung nachfolgenden Beschluss zur Änderung der Gebührenordnung der Handwerkskammer Reutlingen vom 17. Juli 2000, zuletzt geändert am 17. Juli 2019

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    Reutlingen hat am 26. November 2021 auf Grund von § 106 Abs. 1 Nr. 5 und § 113 der Handwerksordnung (HwO) in der derzeit gültigen Fassung sowie auf Grund von § 8 Abs. 1 Nr. 5 der Satzung der Handwerkskammer [...] darauffolgenden Jahre vom hälftigen Berufszuschlag befreit. Die Beitragsordnung wird entsprechend angepasst. Dieser Beschluss tritt zum 01.01.2022 in Kraft. Es wurde gemäß § 106 Abs. 2 der Handwerksordnung [...] Abs. 2 Satz 2 der Handwerksordnung öffentlich bekannt gemacht. Handwerkskammer Reutlingen gezeichnet gezeichnet Harald Herrmann Dr. Joachim Eisert Präsident Hauptgeschäftsführer

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    Handwerkskammer Reutlingen Handwerkskammer Reutlingen Geschäftsbereich Recht und Handwerksrolle Postfach 17 43 72707 Reutlingen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle zur selbstständigen Ausübung eines Handwerks nach§ g Abs.1 Handwerksordnung {HwO) in der Fassung vom 18. März 2016 {BGBI I S. 509) Antragsgegenstand Beabsichtigte selbstständige Tätigkeit {in folgendem zulassungspflichtigen Handwerk mit evtl. Beschränkung der Tätigkeit) Ort der gewerblichen Niederlassung Ort der gewerblichen Niederlassung im Herkunftsland Ort der

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    Handwerkskammer Reutlingen Handwerkskammer Reutlingen Geschäftsbereich Recht und Handwerksrolle Postfach 17 43 72707 Reutlingen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle zur selbstständigen Ausübung eines Handwerks nach§ g Abs.1 Handwerksordnung {HwO) in der Fassung vom 18. März 2016 {BGBI I S. 509) Antragsgegenstand Beabsichtigte selbstständige Tätigkeit {in folgendem zulassungspflichtigen Handwerk mit evtl. Beschränkung der Tätigkeit) Ort der gewerblichen Niederlassung Ort der gewerblichen Niederlassung im Herkunftsland Ort der

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    gesetzliche Vertretung aller deutschen Handwerker. Für die selbstständigen Handwerker besteht eine Pflichtmitgliedschaft in der für sie zuständigen Handwerkskammer (Bezirksebene). In der Handwerksordnung [...] (n) Obermeister(in) . Nach der Handwerksordnung haben die Innungen noch weitere wichtige Aufgaben, wie die Beratung ihrer Mitglieder in arbeits-, tarif- und sozialrechtlichen Fragen. Die Innungen bzw

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    Handwerkskammer Reutlingen Hindenburgstraße 58 72762 Reutlingen Seite 1 von 2 Künftige Finanzierung der ÜBA unter notwendiger Anpassung der Beitragsordnung Die Vollversammlung der Handwerkskammer Reutlingen hat am 19. Juli 2021 gemäß §§ 106 Abs. 1 Nr. 5 und 113 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks - Handwerksordnung (HwO) in der derzeit gültigen Fassung sowie auf Grund von § 8 Abs. 1 Nr. 5 und Nr. 15 der Satzung der Handwerkskammer Reutlingen in der derzeit gültigen Fassung nachfolgenden Beschluss zur Änderung der Beitragsordnung der Handwerkskammer Reut- lingen in der Fassung

  8. dhz2021_18.pdf

    Datum: 23.09.2021

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    | 73. Jahrgang | 24. September 2021 | Ausgabe 18 7 www.hwk-reutlingen.de HANDWERKSKAMMER REUTLINGEN Hindenburgstraße 58, 72762 Reutlingen, Tel. 07121/2412-0, Fax 07121/2412-400 Verantwortlich: Hauptgeschäftsführer Dr. iur. Joachim Eisert Redaktion: Sonja Madeja, Udo Steinort IMPRESSUM AMTLICHE BEK ANNTMACHUNG Künftige Finanzierung der ÜBA unter not­ wendiger Anpassung der Beitragsordnung Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus hat auf- grund von §§ 106 Abs. 1 Nr. 5 und 113 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks – Handwerksordnung (HwO) mit Schreiben vom 17.  August 2021

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    12 Kapitel 2: So steht’s im  Handwerksrecht 14 Zulassungspflichtige Handwerke nach Anlage A der Handwerksordnung 16 Zulassungsfreie Berufe nach Anlage B1 17 Handwerksähnliche Berufe nach [...] Handwerksordnung unterscheidet zwischen zulassungspflichtigen und zulassungsfreien Handwerken (Anlage A) sowie handwerksähnlichen Gewerben (Anlage B). ó Augenoptiker ó Bäcker ó Behälter- und Apparatebauer ó [...] Handwerksordnung: Ein zulassungspflichtiges Handwerk dürfen Sie selbstständig ausüben, wenn Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen: 1. Sie haben selbst die Meisterprüfung in dem Beruf abgelegt, den Sie

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    12 Kapitel 2: So steht’s im  Handwerksrecht 14 Zulassungspflichtige Handwerke nach Anlage A der Handwerksordnung 16 Zulassungsfreie Berufe nach Anlage B1 17 Handwerksähnliche Berufe nach [...] Handwerksordnung unterscheidet zwischen zulassungspflichtigen und zulassungsfreien Handwerken (Anlage A) sowie handwerksähnlichen Gewerben (Anlage B). ó Augenoptiker ó Bäcker ó Behälter- und Apparatebauer ó [...] Handwerksordnung: Ein zulassungspflichtiges Handwerk dürfen Sie selbstständig ausüben, wenn Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen: 1. Sie haben selbst die Meisterprüfung in dem Beruf abgelegt, den Sie