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    Abs. 2 der Handwerksordnung in Verbindung mit §106 Abs. 1, Nr. 10 der Handwerks- ordnung mit Bescheid des Ministeriums für Arbeit, Wirtschaft und Wohnungs- bau Baden-Württemberg vom 5. Januar 2021

  2. dhz2021_04.pdf

    Datum: 12.05.2021

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    Fortbildungsprüfungen Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau hat auf- grund von § 106 Absatz 2 in Ver- bindung mit § 106 Absatz 1 Nr. 10 der Handwerksordnung (HwO) mit Schreiben vom 5. Januar 2021

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    Richtlinien des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung vom 8. März 2007 (geändert am 8. Oktober 2018) nach § 38 Absatz 1 Satz 1 und § 42n Absatz 3 Satz 2 der Handwerksordnung (HwO) fol- gende

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    > Handwerk Bildung Beratung Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen Handwerkskammer Reutlingen Hindenburgstraße 58 · 72762 Reutlingen Telefon 07121 2412-

  5. dhz2021_03.pdf

    Datum: 12.05.2021

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    Handwerksordnung (HwO) mit Schreiben vom 28.12.2020, Akten- zeichen 42-4233.62/64, den Beschluss der Vollversammlung vom 27. November 2020 zur neuen Gesellen- und Umschulungsprü- fungsordnung sowie mit Akten-

  6. satzungsaenderung_20210122.pdf

    Datum: 20.01.2021

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    1 Änderung der Satzung Die Vollversammlung der Handwerkskammer Reutlingen hat am 27. November 2020 gemäß § 105 Abs. 1 Satz 2 und § 106 Abs. 2 in Verbindung mit § 106 Abs. 1 Nr. 14 der Handwerksordnung (HwO) in der derzeit gültigen Fas- sung folgende Änderung der Satzung der Handwerkskammer Reutlingen vom 18. Juli 2018, zuletzt genehmigt mit Bescheid des Ministeriums für [...] , Veröffentlichung Dieser Beschluss wurde gemäß § 105 Abs. 1 Satz 2 und § 106 Abs. 2 in Verbindung mit § 106 Abs. 1 Nr. 14 der Handwerksordnung (HwO) mit Bescheid des Ministeriums für Arbeit, Wirtschaft und

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    Die Vollversammlung der Handwerkskammer Reutlingen hat am 27. November 2020 auf Grund von § 106 Abs. 1 Nr. 5 und § 113 der Handwerksordnung (HwO) in der derzeit gültigen Fassung sowie auf Grund von § [...] Stichtag für die Erhebung des Berufszuschlages ist der 01.01.2021. Dieser Beschluss tritt zum 01.01.2021 in Kraft. Es wurde gemäß § 106 Abs. 2 der Handwerksordnung mit Bescheid des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg vom 03.12.2020 AZ: 42-4233.64/96 genehmigt. Der Beschluss wurde am 03.12.2020 ausgefertigt und hiermit nach § 106 Abs. 2 Satz 2 der Handwerksordnung

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    Antragstellerin Für Meisterprüfung zuständige Handwerkskammer Gewerk der Meisterprüfung (Gewerbe nach Anlage A oder B der Handwerksordnung) Das Land Baden-Württemberg gewährt die Meistergründungsprämie als [...] Existenzgründung (Gewerbe nach Anlage A oder B der Handwerksordnung) * Falls Sie Ihre Meisterprüfung außerhalb von Baden-Württemberg abgelegt haben, müssen Sie eine Bestätigung der dort zuständigen Handwerkskammer [...] Meisterprüfung in einem Gewerk nach Anlage A oder B1 der Handwerksordnung abgelegt hat dass der/die Antragsteller*in eine Gründung, Übernahme oder Beteiligung in einem Betrieb/Unternehmen in Baden- Württemberg

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    Und so bestimmte auch das Thema Corona die Versammlung, denn Konjunktur und die Ausbildungssituation waren und sind unmittelbar von der Pandemie betroffen. Die Novellierung der Handwerksordnung, das [...] Medien möchte die Handwerkskammer noch intensiver Jugendliche und Betriebe zusammenbringen. Eisert streifte in seinem Bericht auch das Gesetz zur Novellierung der Handwerksordnung. Dieses ist am 14. Februar dieses Jahres in Kraft getreten und regelt die Wiederaufnahme von 12 Handwerksgewerben in die Anlage A zur Handwerksordnung. „Bis zu diesem Zeitpunkt gingen bei uns in vermehrter Zahl Anträge von

  10. dhz2020_15-16.pdf

    Datum: 06.08.2020

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    die Ausbildungssituation waren und sind unmittelbar von der Pande- mie betroffen. Die Novellierung der Handwerksordnung und das Klima- schutzprogramm der Stadt Tübingen kamen unter anderem als [...] tübingen Eisert streifte in seinem Bericht auch das Gesetz zur Novellierung der Handwerksordnung. Dieses ist am 14. Februar dieses Jahres in Kraft getreten und regelt die Wiederauf- nahme von zwölf