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  1. anerkennung2016.pdf

    Datum: 19.08.2016

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    regelt die Voraussetzungen für die Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks der Anlage A der Handwerksordnung (Einzelheiten siehe unter „Weitere In- formationen“) für Staatsangehörige der EU [...] Hochschul- abschluss, findet eine Anerkennung nicht auf Grundlage der EU/EWR HwV statt. Hier besteht ein spezieller Aner- kennungsanspruch auf Grundlage von § 7 Absatz 2 Satz 4 der Handwerksordnung [...] Nummer 1 und 2 der Handwerksordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 1998 (BGBl. I S. 3074; 2006 I S. 2095), der zuletzt durch Artikel 283 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I

  2. anerkennung2016.pdf

    Datum: 19.08.2016

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    regelt die Voraussetzungen für die Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks der Anlage A der Handwerksordnung (Einzelheiten siehe unter „Weitere In- formationen“) für Staatsangehörige der EU [...] Hochschul- abschluss, findet eine Anerkennung nicht auf Grundlage der EU/EWR HwV statt. Hier besteht ein spezieller Aner- kennungsanspruch auf Grundlage von § 7 Absatz 2 Satz 4 der Handwerksordnung [...] Nummer 1 und 2 der Handwerksordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 1998 (BGBl. I S. 3074; 2006 I S. 2095), der zuletzt durch Artikel 283 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I

  3. anerkennung2016.pdf

    Datum: 19.08.2016

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    regelt die Voraussetzungen für die Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks der Anlage A der Handwerksordnung (Einzelheiten siehe unter „Weitere In- formationen“) für Staatsangehörige der EU [...] Hochschul- abschluss, findet eine Anerkennung nicht auf Grundlage der EU/EWR HwV statt. Hier besteht ein spezieller Aner- kennungsanspruch auf Grundlage von § 7 Absatz 2 Satz 4 der Handwerksordnung [...] Nummer 1 und 2 der Handwerksordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 1998 (BGBl. I S. 3074; 2006 I S. 2095), der zuletzt durch Artikel 283 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I

  4. Mitgliedschaft

    Datum: 04.09.2015

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    Die Mitgliedschaft Wer ist Mitglied der Handwerkskammer? Zur Handwerkskammer gehören die Inhaber eines Betriebes eines Handwerks und eines handwerksähnlichen Gewerbes des Handwerkskammerbezirks sowie die Gesellen, andere Arbeitnehmer mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und die Lehrlinge dieser Gewerbetreibenden. Zur Handwerkskammer gehören auch Personen aus dem Handwerk, die selbständig eine sogenannte nicht-wesentliche Tätigkeit eines Handwerks gewerblich ausüben. Das ist im § 90, Abs. 2 bis 4 der Handwerksordnung festgelegt. Warum

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    die eine Vielzahl von Aufgaben für ihre Mitglieder erbringt. Diese Aufgaben sind gesetzlich in der Handwerksordnung festgelegt. Insgesamt sind bei der Handwerkskammer Reutlingen sowie den [...] Handwerks gewerblich ausüben. Das ist im § 90, Abs. 2 bis 4 der Handwerksordnung festgelegt. Warum Pflichtmitgliedschaft in der Handwerkskammer? Ihre Aufgaben kann die Handwerkskammer nur dann

  6. Schwarzarbeit

    Datum: 01.09.2015

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    . Nach der Handwerksordnung begeht derjenige Schwarzarbeit, der ein Handwerk ohne Eintragung in die Handwerksrolle als stehendes Gewerbe selbständig ausübt. Das Schwarzarbeitsgesetz erfaßt aber auch den

  7. daten_16.pdf

    Datum: 27.05.2016

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    Handwerksbetrieb informieren. www.hwk-reutlingen.de/ausbildung Die Handwerksberufe16 Die Gliederung der Handwerksberufe Die neue Handwerksordnung ist zum 1. Januar 2004 in Kraft getreten. Die entsprechenden [...] ”, die sogenannte große und kleine Novelle der Handwerksordnung (HwO). Anlagen A, B1 und B2 Die Anlagen A und B zur Handwerksordnung wurden neu strukturiert. In der Anlage A verbleiben 41 zulassungspflichtige Handwerke (zur Erläuterung von Anlage A bzw. B siehe die nächste Seite). Die Anlage B zur Handwerksordnung wurde ebenfalls neu struktu- riert und geteilt. Die neue Anlage B1 nimmt diejenigen

  8. daten_16.pdf

    Datum: 27.05.2016

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    Handwerksbetrieb informieren. www.hwk-reutlingen.de/ausbildung Die Handwerksberufe16 Die Gliederung der Handwerksberufe Die neue Handwerksordnung ist zum 1. Januar 2004 in Kraft getreten. Die entsprechenden [...] ”, die sogenannte große und kleine Novelle der Handwerksordnung (HwO). Anlagen A, B1 und B2 Die Anlagen A und B zur Handwerksordnung wurden neu strukturiert. In der Anlage A verbleiben 41 zulassungspflichtige Handwerke (zur Erläuterung von Anlage A bzw. B siehe die nächste Seite). Die Anlage B zur Handwerksordnung wurde ebenfalls neu struktu- riert und geteilt. Die neue Anlage B1 nimmt diejenigen

  9. dhz07_2016.pdf

    Datum: 27.05.2016

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    Handwerksordnung (HwO) mit Schreiben vom 9. März 2016, Aktenzeichen 82-4233.62/52, den Be- schluss der Vollversammlung vom 21. Juli 2015 zu den Besonderen Rechtsvorschrif- ten genehmigt. Dieser Beschluss wurde

  10. Relevanz:
     
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    ______________________________________________________________________________ Änderung der Gebührenordnung Die Vollversammlung der Handwerkskammer hat am 26. November 2015 aufgrund von § 106 Abs. 1 Nr. 5 des Gesetzes zur Ordnung des Hand- werks - Handwerksordnung - (HwO) in der derzeit gültigen Fassung sowie aufgrund von § 8 Abs. 1 Nr. 5 und Nr. 15 der Satzung der Handwerks- kammer Reutlingen in der derzeit gültigen Fassung nachfolgenden Beschluss zur Änderung der Gebührenordnung der Handwerkskammer Reutlingen vom 17. Juli 2000, zuletzt geändert am 25. November 2014, beschlossen: § 1