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  1. dhz7_2015.pdf

    Datum: 27.05.2016

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    Abläufe in den verschiedenen Handwerksbetrieben besser verste- hen und beurteilen. dHz: Was wollen Sie in den nächsten fünf Jahren in diesem Amt er­ reichen? Haug: Die Handwerksordnung darf nicht weiter

  2. dhz5_2015.pdf

    Datum: 27.05.2016

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    Verwaltung und Politik gibt es nicht zum Nulltarif. Die Aufgaben der Handwerkskammer sind im Gesetz zur Ordnung des Handwerks, der Handwerksordnung (HwO), geregelt. Dort ist ebenfalls die Finanzierung der

  3. dhz18_2014.pdf

    Datum: 03.01.2019

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    , wen ich anspreche.“ richard Schweizer. Foto: Handwerkskammer Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen gemäß § 42 c absatz 1 in Verbindung mit § 38 Handwerksordnung (mPO- F-Hw) Das Ministerium für Finanzen und Wirt- schaft hat aufgrund von § 106 Abs. 2 in Verbindung mit § 106 Abs. 1 Nr. 10 der Handwerksordnung (HwO) mit Schreiben vom 17. Februar 2011, Aktenzeichen 3-4233.62/33 den Beschluss der Vollver- sammlung vom 30. November 2010 für die Prüfungsordnung für Fortbildungsprü- fungen gemäß § 42 c Abs. 1 in Verbin- dung mit § 38 Handwerksordnung (MPO-F- Hw) genehmigt. Dieser Beschluss

  4. dhz06_2014.pdf

    Datum: 03.01.2019

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    der Wähl- barkeit wird auf die Vorschriften der Hand- werksordnung und die diesem Gesetz beige- fügte Wahlordnung hingewiesen. Die maßge- benden Bestimmungen lauten wie folgt: § 96 Handwerksordnung [...] untergebracht ist, 2. wer sich in Straf- oder Untersuchungshaft befindet, 3. wer infolge gerichtlicher oder polizeilicher Anordnung in Verwahrung gehalten wird. § 97 Handwerksordnung (wählbarkeit arbeitgeber) [...] , der handwerksähnlichen Gewerbe und der Personen nach § 90 Abs. 3 und 4 gelten die Absätze 1 und 2 ent- sprechend. § 98 Handwerksordnung (wahlberechtigung arbeitnehmer- vertreter) (1) Berechtigt zur

  5. dhz03_2014.pdf

    Datum: 03.01.2019

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    Handwerksordnung deutlich zu machen. Die Bestrebungen gehen dort in Richtung einer immer stärkeren Lockerung von Marktzugangsvoraus- setzungen. Eine Folge könnte das sein, was wir doch Tag für Tag in den Nach

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    Überbetriebliche Ausbildungslehrgänge Die Vollversammlung der Handwerkskammer Reutlingen beschließt zum 25. November 2014 als zuständige Stelle nach Anhörung des Berufsbildungs- ausschusses am 23. Oktober 2014 aufgrund der §§ 41, 91 Abs. 1 Nr. 4, 106 Abs. 1 Nr. 10 Handwerksordnung (HWO) in der derzeit gültigen Fassung und § 5 des Grundsatzbeschlusses zur überbetrieblichen Ausbildung der [...] Regelung zur Durchführung der überbetrieblichen Ausbildungslehrgänge     Dieser Beschluss wurde gemäß § 106 Abs. 2 der Handwerksordnung mit Bescheid des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft

  7. gebuehrenordnung_20150123.pdf

    Datum: 30.11.2016

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    Amtliche Bekanntmachung Änderung der Gebührenordnung Die Vollversammlung der Handwerkammer hat am 25. November 2014 aufgrund von § 106 Abs. 1 Nr. 5 des Geset- zes zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) in der derzeit gültigen Fassung sowie aufgrund von § 8 Abs. 1 Nr. 5 der Satzung der Handwerkskammer Reutlingen in der derzeit gültigen Fassung nachfolgenden Beschluss zur Änderung der Gebührenordnung der Handwerkskammer Reutlingen, zuletzt geändert am 24. Juli 2012, be- schlossen. §1 Die Anlage zu § 4 Abs. 1 der Gebührenordnung lautet bei Ziffer 5: 5.1 Für

  8. vv-wahlen2014.pdf

    Datum: 03.01.2019

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    eines Betriebes eines Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes des § 97 b) aufseiten der Gesellen und anderen Arbeitnehmern mit abgeschlossener Berufsausbildung des § 99 der Handwerksordnung [...] . Die Bescheinigungen werden von der Handwerkskammer gebührenfrei ausgestellt. Wegen der Wahlberechtigung und der Wählbarkeit wird auf die Vorschriften der Handwerksordnung und die diesem Gesetz beigefügte Wahlordnung hingewiesen. Die maßgebenden Bestimmungen lauten wie folgt: § 96 Handwerksordnung (Wahlberechtigung Arbeitgeber) (1) Berechtigt zur Wahl der Vertreter des Handwerks und des

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    Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Fachwirt/in für Gebäudemanagement (HWK) Die Handwerkskammer Reutlingen erlässt aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 17. Okto- ber 2013 und der Vollversammlung vom 25. November 2013 als zuständige Stelle nach §§ 42a, 44, 91 Abs. 1 Nr. 4a, 106 Abs. 1 Nr. 10 und 106 Abs. 2 der Handwerksordnung (HwO) folgende [...] Handwerksordnung (HwO) mit Bescheid des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Baden- Württemberg vom 5. Dezember 2013 (Az.: 8-4233.62/20) genehmigt. Dieser Beschluss wurde in Reutlingen am 10. Dezember 2013

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    Seite%1%von%4% % Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum/zur „Europaassis- tent/-in (HWK)“ Die Handwerkskammer Reutlingen erlässt aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 17. Okto- ber 2013 und der Vollversammlung vom 25. November 2013 als zuständige Stelle nach §§ 42a, 44, 91 Abs. 1 Nr. 4a, 106 Abs. 1 Nr. 10 und 106 Abs. 2 der Handwerksordnung (HwO) folgende [...] wurde gemäß § 106 Abs. 2 i.V.m. § 106 Abs. 1 Nr. 10 der Handwerksordnung (HwO) mit Bescheid des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Baden- Württemberg vom 5. Dezember 2013 (Az.: 8