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    Amtliche Bekanntmachung Änderung der Gebührenordnung Die Vollversammlung der Handwerkskammer hat am 30. November 2010 aufgrund von § 106 Abs. 1 Nr. 5 der Handwerksordnung (HWO) in der derzeit gültigen Fassung, sowie aufgrund von § 8 Abs. 1 Nr. 5 der Satzung der Handwerkskammer Reutlingen vom 26. Februar 1996, zuletzt geändert am 22. Juli 2009, nachfolgenden Beschluss zur Änderung der Gebührenordnung der Handwerkskammer Reutlingen vom 17. Juli 2000, zuletzt geändert am 22. Juli 2009, beschlossen: § 1 Die Anlage zu § 4 Abs. 1 der Gebührenordnung lautet bei

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    ) aufgrund der §§41,91 Abs. 1 Nr. 4, 106 Abs. 1 Nr. 10 Handwerksordnung (HWO) in der derzeit gültigen Fassung und § 5 des Grundsatzbeschlusses zur überbetrieblichen Ausbildung der Handwerkskam- mer Reutlingen [...] überbetrieblichen Ausbildungslehrgänge Dieser Beschluss wurde gemäß § 106 Abs. 2 der Handwerksordnung mit Bescheid des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg vom 29. August 2011 (AZ: 3-4233.62/38) genehmigt

  3. ueba_beschluss10.pdf

    Datum: 28.10.2017

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    Handwerkskammer Reutlingen, Hindenburgstraße 58, 72762 Reutlingen Telefon 07121 2412-0 Telefax 07121 2412-400 Besuchen Sie uns im Internet: www.hwk-reutlingen.de Die Vollversammlung der Handwerkskammer Reutlingen beschließt am 21. Juli 2010 als zuständige Stelle nach Anhörung des Berufsbildungsaus- schusses am 22. April 2010 aufgrund der §§41,91 Abs. 1 Nr. 4, 106 Abs. 1 Nr. 10 Handwerksordnung [...] Regelung zur Durchführung der überbetrieblichen Ausbildungslehrgänge Dieser Beschluss wurde gemäß § 106 Abs. 2 der Handwerksordnung mit Bescheid des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg vom 25. Novem

  4. beitrag11.pdf

    Datum: 28.10.2017

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    Amtliche Bekanntmachungen Festsetzung des allgemeinen Kammerbeitrages, der ÜBA-Umlage sowie der Berufszuschläge für das Jahr 2011 Die Vollversammlung der Handwerkskammer Reutlingen hat am 30. November 2010 auf Grund von § 106 Abs. 1 Nr. 5 und § 113 der Handwerksordnung (HwO) in der derzeit gültigen Fassung sowie auf Grund von § 8 Abs. 1 Nr. 5 der Satzung der Handwerkskammer Reutlingen in der derzeit gültigen Fassung nachfolgenden Be- schluss zur Festsetzung des Beitrags und der überbetrieblichen Umlage mit Berufszuschlag gefasst: Beitragsfestsetzung für das

  5. daten_10.pdf

    Datum: 27.05.2016

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    Handwerksberufe16 Die Gliederung der Handwerksberufe Die neue Handwerksordnung ist zum 1. Januar 2004 in Kraft getreten. Die entsprechenden Neuregelungen waren nach Verabschiedung durch Bundestag und Bundesrat am [...] anderer handwerksrechtlicher Vorschriften” und um das “Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und zur Förderung von Kleinunternehmen”, die sogenannte große und kleine Novelle der Handwerksordnung (HwO). Anlagen A, B1 und B2 Die Anlagen A und B zur Handwerksordnung wurden neu strukturiert. In der Anlage A verbleiben 41 zulassungspflichtige Handwerke (zur Erläuterung von Anlage A bzw. B siehe die nächste

  6. daten06.pdf

    Datum: 27.05.2016

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    Fliesen-, Platten- und Mosaik- legerhandwerk belegen. Von den insgesamt 388 Betrieben, die seit der Veränderung der Handwerksordnung neu in die Handwerksrolle ein- 5 Marketing Erreichen Sie mit Ihrem [...] Reutlingen ist bereits seit 1997 im Internet verfügbar unter der Adresse: www.hwk-reutlingen.de 17 Die Zuordnung der Berufe zur Anlage A der Handwerksordnung wer- den künftig nicht nur auf der Basis [...] Handwerksordnung beibehalten, um einen Vergleich zu ermöglichen und die Berufe lediglich mit A, B1 bzw. B2 ergänzt. Die Handwerksberufe16 Die Gliederung der Handwerksberufe Die neue Handwerksordnung ist zum 1

  7. daten05.pdf

    Datum: 27.05.2016

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    Beschäftigten die Situation im Handwerk. Spürbar waren vor allem immer noch die Auswirkungen der Novel- lierung der Handwerksordnung. Entgegen dem Trend in den letzten Jahren war seit dem 1. Januar 2005 bei den [...] der Handwerksberufe Die neue Handwerksordnung ist zum 1. Januar 2004 in Kraft getreten. Die entsprechenden Neuregelungen waren nach Verabschiedung durch Bundestag und Bundesrat am 29. Dezember 2003 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Bei der Novellierung des Handwerksrechts handelt es sich im Einzelnen um das “Dritte Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer hand-

  8. daten_08.pdf

    Datum: 27.05.2016

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    neue Handwerksordnung ist zum 1. Januar 2004 in Kraft getreten. Die entsprechenden Neuregelungen waren nach Verabschiedung durch Bundestag und Bundesrat am 29. Dezember 2003 im Bundesgesetzblatt [...] “Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und zur Förderung von Kleinunternehmen”, die sogenannte große und kleine Novelle der Handwerksordnung (HwO). Anlagen A, B1 und B2 Die Anlagen A und B zur Handwerksordnung wurden neu strukturiert. In der Anlage A verbleiben 41 zulassungspflichtige Handwerke (zur Erläuterung von Anlage A bzw. B siehe die nächste Seite). Die Anlage B zur Handwerksordnung wurde

  9. daten04.pdf

    Datum: 27.05.2016

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    Scheinselbständigkeit Aber nicht nur die konjunkturelle Entwicklung machte dem Hand- werk zu schaffen. Seit der Änderung der Handwerksordnung zum 2 Das Handwerk in der Region 1. Januar 2004 haben insbesondere die [...] Begriffe, mit denen sich diese Handwerker auch in unserer Region beschäftigen müssen. Die Bundesregierung hat mit der Novellierung der Handwerksordnung und ihren arbeitsmarktpolititschen Maßnahmen eine [...] Handwerksordnung ist zum 1. Januar 2004 in Kraft getreten. Die entsprechenden Neuregelungen waren nach Verabschiedung durch Bundestag und Bundesrat am 29. Dezember 2003 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden

  10. daten_09.pdf

    Datum: 27.05.2016

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    Handwerksberufe16 Die Gliederung der Handwerksberufe Die neue Handwerksordnung ist zum 1. Januar 2004 in Kraft getreten. Die entsprechenden Neuregelungen waren nach Verabschiedung durch Bundestag und Bundesrat am [...] anderer handwerksrechtlicher Vorschriften” und um das “Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und zur Förderung von Kleinunternehmen”, die sogenannte große und kleine Novelle der Handwerksordnung (HwO). Anlagen A, B1 und B2 Die Anlagen A und B zur Handwerksordnung wurden neu strukturiert. In der Anlage A verbleiben 41 zulassungspflichtige Handwerke (zur Erläuterung von Anlage A bzw. B siehe die nächste