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    der Technik - sehr viel verändert. Leider sei jetzt durch die neue Handwerksordnung eine Dequalifizierungsspirale angestoßen worden. Um so wichtiger sei es, so Haaß weiter, dass die Öffentlichkeit

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    und für eine Ausbildung im Handwerk begeistern wolle. Ich-AG abschaffen Zweiter Schwerpunkt von Möhrles Rede war die Entwicklung nach der novellierten Handwerksordnung. Es sei ärgerlich, dass die

  3. Qualität steht im Zentrum

    Datum: 17.10.2006

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    den Meisterprüfungen nur vergleichsweise gering ausgefallen sei. Möhrle: "Besonders erfreulich ist, dass Sie die Meisterprüfung auch in Berufen gemacht haben, in denen er nach der neuen Handwerksordnung

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    geschlossene "Pakt für Ausbildung" in Frage gestellt. Handwerksordnung Möhrle ging auch auf die Auswirkungen der Reform der Handwerksordnung ein: Zwar sei die Zahl der Handwerksbetriebe im Kammerbezirk [...] Gesamtaufkommen durch die in der novellierten Handwerksordnung vorgesehene Privilegierung von Existenzgründern und die Kleinbetriebsregelung geschmälert wird. Die Kammer müsse daher, so Hauptgeschäftsführer Roland

  5. Besuch aus Szolnok

    Datum: 10.08.2006

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    . Durch die vor eineinhalb Jahren novellierte Handwerksordnung sei auch in Deutschland in vielen Berufen die Meisterprüfung nicht mehr Voraussetzung für die Gründung eines Betriebes. Insbesondere in den

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    „Ausbildung bedeutet gerade jetzt Investition in die Zukunft“, betont Joachim Möhrle, Präsident der Handwerkskammer Reutlingen. Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Entwicklung sei die aktuelle Ausbildungssituation schwieriger geworden. Auch die Auswirkungen der geänderten Handwerksordnung würden dazu beitragen. Die Wettbewerbsfähigkeit der Handwerksbetriebe werde in einer zunehmend globalisierten Wirtschaft vor allem über das Können der Meister und Gesellen sichergestellt. Deshalb seien die Betriebe aufgerufen, ihre Verantwortung für die Zukunft des Handwerks anzunehmen und auszubilden. Gleichzeitig sei

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    , gleichzeitig sei die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge aber um 20 Prozent zurückgegangen. Möhrle: „Wir haben bereits vor der Novellierung der Handwerksordnung deutlich gemacht, dass der Verzicht

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    Spürbar waren vor allem immer noch die Auswirkungen der Novellierung der Handwerksordnung. Entgegen dem Trend in den letzten Jahren war seit dem 1. Januar 2005 bei den zulassungspflichtigen Handwerken (Anlage A) ein leichter Zuwachs von bereinigt 147 Betrieben (+ 2 Prozent) von 8407 Betrieben auf 8576 Betrieben zu verzeichnen. Die stärksten Zuläufe waren im Friseur-Handwerk (+ 43), dem Kfz-Techniker-Handwerk (+ 19), dem Maurer- und Betonbauer-Handwerk (+ 17) und dem Zimmerer-Handwerk (+ 18) verzeichnen. Bei den Schreinern war mit einem Minus von 10 Betrieben der stärkste Rückgang zu verzeichnen. Die

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    Novellierung der Handwerksordnung. Bei den zulassungspflichtigen Handwerken (Anlage A) sei ein leichter Zuwachs von 39 Betrieben verzeichnen. In den zulassungsfreien B1-Handwerksbetrieben seien die