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  1. Musterschreiben

    Datum: 01.04.2016

    Relevanz:
     
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    sollten nicht tatenlos bezahlen. Sie haben die Möglichkeit, den Vertrag wegen der offensichtlich absichtlich versteckten Kostenpflicht anzufechten und – falls der Anbieter nicht reagiert – gegebenenfalls Klage einzureichen. Die Rechtsabteilung der Handwerkskammer hat ein Musterschreiben formuliert. Musterschreiben Wichtiger Hinweis: Wir [...] Täuschung nicht vorliegt, sondern zumindest für den geschäftlich erfahrenen Unternehmer erkennbar war, dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handelt.

  2. Relevanz:
     
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    : Flüchtlinge - Hinweise für Unternehmen [...] Die Unterweisung in den Arbeitsschutz ist wichtig. Unternehmen, die Flüchtlinge beschäftigen, stehen vor dem Problem, dass die klassische Unterweisung aufgrund oft nur unzureichender Deutschkenntnisse dieser Mitarbeiter kaum möglich ist. Eine praktische Alternative bieten Medien, die ohne Worte auskommen. Die DGUV hat auf ihrer Internetseite einige Veröffentlichungen zusammengetragen. Dazu

  3. dhz12_2016.pdf

    Datum: 22.06.2016

    Relevanz:
     
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    absolviert. Das hat wohl dazu geführt, dass er nach seinem Abitur nicht sofort studieren wollte – er hat sich stattdessen für die Ausbildung zum Maurer entschieden“, erzählt Fir- menchef Volker Nübel. „Sein [...] Ausbildung habe Oliver noch aktiv in der Handballmannschaft in Altensteig gespielt. Ein Wechsel in die 1. Mannschaft sei dann aber aus gesundheitlichen Gründen für ihn nicht in Frage gekommen – das [...] , dass zu den guten Leistun- gen der Auszubildenden auch der Betrieb immer ein gehöriges Stück mit beitrage. Was die Grund- voraussetzung sowohl für die guten Ausbildungs- leistungen als auch für den

  4. Relevanz:
     
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    Haftungsausschluss gilt jedoch nicht für den Fall, dass die Handwerkskammer Reutlingen bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit Vorsatz oder Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Bei sonstigen Schäden gilt der Haftungsausschluss nicht für den Fall, dass die Handwerkskammer Reutlingen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) zu vertreten hat. Eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie bei

  5. Relevanz:
     
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    Haftungsausschluss gilt jedoch nicht für den Fall, dass die Handwerkskammer Reutlingen bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit Vorsatz oder Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Bei sonstigen Schäden gilt der Haftungsausschluss nicht für den Fall, dass die Handwerkskammer Reutlingen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) zu vertreten hat. Eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie bei

  6. Relevanz:
     
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    übernommen werden. Dieser Haftungsausschluss gilt jedoch nicht für den Fall, dass die Handwerkskammer Reutlingen bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit Vorsatz oder Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Bei sonstigen Schäden gilt der Haftungsausschluss nicht für den Fall, dass die Handwerkskammer Reutlingen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) zu vertreten hat. Eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht

  7. Relevanz:
     
    9%
     

    übernommen werden. Dieser Haftungsausschluss gilt jedoch nicht für den Fall, dass die Handwerkskammer Reutlingen bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit Vorsatz oder Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Bei sonstigen Schäden gilt der Haftungsausschluss nicht für den Fall, dass die Handwerkskammer Reutlingen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) zu vertreten hat. Eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht

  8. dhz11_2016.pdf

    Datum: 08.06.2016

    Relevanz:
     
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    berufliche Perspekti- ven – Sieber sieht darin ein attraktives Angebot für die von vielen Branchen umworbenen Abiturien- ten. Die sollen in den nächsten Wochen verstärkt angesprochen werden. Eine [...] und katharina Fischer sind die ersten Lehrlinge im Betrieb, die gleichzeitig studieren. Geschäftsführer Heinz Sieber hofft, mit dem dualen Studienmodell weitere Abiturienten für sein Bauunternehmen [...] Berufsausbildung kombinieren. Bauingenieur Plus Die Kombination Berufsausbildung und Studium ist für Bewerber mit Fachhochschulreife in vier Berufen mög- lich: Maurer, Beton- und Stahlbetonbauer, Straßen- bauer

  9. dhz09_2016.pdf

    Datum: 27.05.2016

    Relevanz:
     
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    87,5 Prozent. Die Betriebe wollen die gute konjunkturelle Lage für weitere Investitionen nutzen: 58 Prozent der Be- fragten wollen neue Maschinen und Ausrüstungen anschaffen, jeder fünfte Betrieb [...] gehen rund 90 Prozent der Nahrungsmittelhandwerker zuversichtlich in die kommenden Wochen. Foto: AMH „Insgesamt gehen wir von einem Umsatzplus von zwei Prozent nominal für das Jahr 2016 aus“, meint Kammerpräsident Herrmann. Sichere Ar- beitsplätze, steigende Realeinkommen und niedri- ge Zinsen sorgten für eine stabile private Nachfra- ge. „Die wirtschaftliche Großwetterlage passt im Großen und Ganzen“, so

  10. FL5-04_aktuell.pdf

    Datum: 02.05.2016

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    Kennziffer: FL5/04 U N T E R W E I S U N G S P L A N für einen Lehrgang der überbetrieblichen beruflichen Bildung zur Anpassung an die technische Entwicklung im MALER- UND LACKIERERHANDWERK [...] berücksichtigen. Dieses bedeutet unter anderem: < eine gestaltungsoffene und flexible Durchführung vor Ort, die regionale und betriebliche Besonderheiten berücksichtigt < nach betrieblichen, branchen- bzw [...] Bestandteilen des Ausbildungsrahmenplanes für das dritte Ausbildungsjahr der beruflichen Fachbildung für die Berufsausbildung der Fahrzeuglackierer. Die Vermittlung ist sowohl durch Teil- nahmezertifikate als